Entscheidungsvorlage - FB 45/0343/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghier Einrichtung einer 5. Internationalen Förderklasse an der GHS Aretzstr. zum 01.02.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400, Herr Mathar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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13.02.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss des Rates der Stadt Aachen genehmigt gemäß § 60 Abs.2, Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die am 13.01.2014 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung, wonach die Einrichtung einer 5. Internationalen Förderklassen an der GHS Aretzstraße ab dem zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2013/14 zum 01.02.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Da die für den 16.01.2014 geplante Sitzung des Schulausschusses abgesagt wurde und die nächste Sitzung erst am 13.02.2014 stattfindet, war kurzfristig über den Antrag der GHS Aretzstraße zur Einrichtung einer weiteren Internationalen Förderklasse zum 01.02.2014 zu entscheiden.
Herr Oberbürgermeister Philipp und Ratsherr Boenke haben die Ausführungen der Verwaltung zur Einrichtung einer 5. Internationalen Förderklasse an der GHS Aretzstraße ab dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2013/14 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am 13.01.2014 zur Kenntnis genommen.
1. Ausgangssituation
Die GHS Aretzstraße hat die Einrichtung einer weiteren, nunmehr 5. Internationaler Förderklassen zum Schulhalbjahr des laufenden Schuljahres beantragt.
Durch die Einrichtung Internationaler Förderklassen werden den Seiteneinsteigern, die über keine oder nur sehr eingeschränkte Deutschkenntnisse verfügen, die notwendigen Fördermöglichkeiten zum
Erlernen der deutschen Sprache und damit der Zugang zum Regelschulsystem geboten und so die Grundlage für eine schulische und berufliche Perspektive geschaffen.
2. Voraussetzungen für die Einrichtung
Durch die Einrichtung einer zusätzlichen Internationalen Förderklasse mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Zweitsprache“ kann die Schule zukünftig der gestiegenen Nachfrage noch besser gerecht werde.
Die GHS Aretzstraße arbeitet seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet der Förderung von Seiteneinsteigern. Es gibt bisher vier Internationale Förderklassen, darunter eine Alphabetisierungsklasse, eine Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse, eine weiterführende Klasse für Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen sowie eine berufsvorbereitende Klasse für Jugendliche, die auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Nach etwa 1,5 Jahren wechseln die Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen und werden dort durch das Förderkonzept der GHS Aretzstraße weiter eng begleitet und unterstützt.
Durch die Einrichtung einer weiteren Förderklasse mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Zweitsprache“ möchte die GHS Aretzstraße zukünftig noch individueller auf die Voraussetzungen der Seiteneinsteiger eingehen und gleichzeitig auch die Aufnahmekapazitäten erhöhen.
Aufgrund des pädagogischen Konzeptes, der vielfältigen Kompetenzen im Kollegium und der Erfahrungen im System der Förderklassen empfindet es das Kollegium der GHS Aretzstraße als Verpflichtung gegenüber den Kindern eine weitere Förderklasse einzurichten, notwendig ist auf der anderen Seite auch eine Aufstockung der personellen Ressourcen.
Die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde zur Einrichtung der Förderklasse liegt vor, die Schulkonferenz der Schule ist einverstanden.
3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb
Die für die Einrichtung der Internationalen Förderklassen erforderlichen Unterrichts- und Differenzierungsräume stehen zur Verfügung.
Die Schulaufsicht hat die Zuweisung zusätzlicher Planstellen in Aussicht gestellt, sodass die erforderlichen personellen Voraussetzungen vorliegen.
Primäres Ziel des Unterrichts in der Internationalen Förderklasse ist der Erwerb der deutschen Sprache als Voraussetzung des Besuchs der Regelklasse. Dies nützt sowohl den Schülerinnen und Schüler der Internationalen Förderklassen als auch den Schülerinnen und Schüler der Regelklassen, dadurch dass die Sprachkenntnisse nicht erst dort entwickelt, sondern vielmehr zur Voraussetzung zum Übergang in eine Regelklasse werden.
Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie zusätzlicher Möblierung stehen im Schulbudget zur Verfügung.
Durch die Einrichtung der Förderklasse wird Ersatz für die bisher an der benachbarten Reformpädagogischen Sekundarschule eingerichteten Förderklassen nach deren Auslaufen geschaffen.
Fazit:
Der Schulbetrieb befürwortet den Antrag der GHS Aretzstraße zum 01.02.2014 eine weitere Internationale Förderklasse einzurichten.
Durch das besondere Konzept der Internationalen Förderklassen können sprachliche und kulturelle Irritationen vermieden werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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211,5 kB
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(wie Dokument)
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135,3 kB
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