Entscheidungsvorlage - FB 61/1060/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung und Überarbeitung des Rahmenplans "Sportpark Soers"hier: Beauftragung eines Fachbüros
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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12.02.2014
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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13.02.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, Angebote für die Erweiterung und Überarbeitung des Rahmenplans „Sportpark Soers“ bei geeigneten Fachbüros einzuholen und eine Beauftragung vorzubereiten.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, Angebote für die Erweiterung und Überarbeitung des Rahmenplans „Sportpark Soers“ bei geeigneten Fachbüros einzuholen und eine Beauftragung vorzubereiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Rahmenplan „Sportpark Soers“
Im Januar 2007 wurde die Rahmenplanung den politischen Gremien vorgestellt und als Grundlage für die Aufstellung der Bebauungspläne für die Bereiche „Alter Tivoli“ und „Tivoli-Neubau“ beschlossen.
Aufgrund eines Ratsantrages der SPD-Fraktion vom 11.09.2012 wurde bereits Anfang 2013 im Planungsausschuss über eine Fortschreibung der Rahmenplanung beraten. Diese sollte einen größeren Bereich als die ursprüngliche Planung abdecken und die neueren Entwicklungen in diesem Bereich berücksichtigen wie beispielsweise der Neubau des Polizeipräsidiums oder die Erweiterung der ALRV-Flächen. Da diese zum damaligen Zeitpunkt jedoch noch nicht hinreichend konkretisiert waren, folgte die Politik der Empfehlung der Verwaltung, die Rahmenplanung zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu bearbeiten.
Inzwischen ist davon auszugehen, dass ein baldiger Starttermin für eine Weiterentwicklung der Planung sinnvoll ist, zumal sich mittlerweile aufgrund der finanziellen Probleme von Alemannia Aachen und deren Folgen für die weitere Zukunft des Stadions und seiner näheren Umgebung weiterer Handlungsbedarf ergeben hat. Die Standortfrage für den Neubau des Polizeipräsidiums steht inzwischen ebenfalls vor der Entscheidung.
Plangebiet
Gegenstand der vorliegenden Rahmenplanung war der Bereich des alten Stadions sowie der nördlich angrenzende Sportpark Soers, begrenzt durch Soerser Weg, Eulersweg und Krefelder Straße.
Bei der Fortschreibung der Planung sollte auch der Bereich nördlich des Eulerswegs einbezogen werden wegen der mittelfristigen Planung des ALRV, die auch dort befindliche Flächen beinhaltet. Der Soerser Weg soll aufgrund des Landschaftsschutzes weiterhin die westliche Begrenzung bilden. Entlang der Krefelder Straße sollen die Bereiche östlich der Straße mitbetrachtet werden: beginnend vom nördlichen Stadteingang mit ggfls. dem Neubau der Polizei über den Knoten Eulersweg / Prager Ring, das bereits teilweise in Umsetzung befindliche Projekt „Quartier Nord“ bis zum Porta Möbelmarkt. Da die Entwicklung des Gebietes „Alter Tivoli“ läuft, besteht hier kein weiterer Bedarf für planerische Betrachtungen. Das Plangebiet wird daher nach Süden durch die südliche Zufahrt des Stadionparkhauses und die Straße am Gut Wolf gebildet.
Die Fortschreibung der Rahmenplanung soll jedoch nicht eng auf den zuvor beschriebenen Bereich begrenzt werden, wesentlich sind vielmehr auch die Verknüpfungen des Gebietes mit seiner Umgebung (die Soers im Westen, das Gewerbegebiet Grüner Weg im Osten sowie die bestehenden Wohngebiete und die Innenstadt im Süden).
Planverfahren
Wesentliches Element des Planungsprozesses soll – wie auch schon im früheren Verfahren - die Abstimmung mit allen Betroffenen sein. Diese soll ebenfalls wieder in Form von Workshops erfolgen.
Auswahl eines geeigneten Fachbüros
Aufgrund der kalkulierten Höhe der Auftragssumme ist ein Verfahren gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) durchzuführen. Demnach ist vor der Auftragsvergabe eine Vorabveröffentlichung erforderlich. Dabei ist die zu erbringende Leistung zu beschreiben, ggfls. weitere Parameter wie Bearbeitungszeitraum oder Fertigstellungsdatum zu nennen sowie Kriterien zu definieren, die der Auftragnehmer zu erfüllen hat. Alle nach der festgelegten Frist eingegangenen Bewerbungen sind im Hinblick auf die Einhaltung der Kriterien zu prüfen. In einem zweiten Schritt werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftrag ist dann an den Bieter mit dem preiswertesten Angebot zu vergeben.
Es ist möglich, zusätzlich Büros zu setzen. Das heißt, diese müssen nicht das Bewerbungsverfahren durchlaufen, sondern lediglich zeitgleich mit den anderen Bietern ein Angebot abgeben. Allerdings müssen die gesetzten Büros die gleichen Kriterien erfüllen wie die anderen Bewerber, dies ist vorab zu prüfen.
Es wird vorausgesetzt, dass die in Frage kommenden Büros mehrjährige Erfahrung vorweisen können in der Erstellung von Rahmenplanungen vergleichbarer Größenordnung, vorzugsweise auch Themenstellungen (Mischnutzung mit einem Schwerpunkt im Bereich Sport). Darüber hinaus sind auch umfassende Erfahrungen mit der Durchführung kooperativer Verfahren zu belegen. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er nicht nur eine Planung erstellt, sondern auch Vorschläge zu deren Umsetzung macht. Daher ist die Umsetzungsorientierung der dritte wesentliche Aspekt bei der Büroauswahl. Dies bezieht sich sowohl auf die planungsrechtliche Machbarkeit, als auch auf andere Verfahren, die zur Realisierung einzelner Teilmaßnahmen erforderlich bzw. sinnvoll sind.
Finanzierung
Für die Beauftragung eines Büros stellt die Aachen Stadion Beteiligungs GmbH die erforderlichen Mittel zur Verfügung.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird das zuvor beschriebene Verfahren nach dem TVgG durchführen und die politischen Gremien in einer der nächsten Sitzungen über das Ergebnis informieren.