Entscheidungsvorlage - FB 45/0347/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, hier: Kita Bärenstark e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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18.02.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verein Kita Bärenstark e. V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 07.11.2013 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die Kindertagesstätte besteht seit 2007 in privater Trägerschaft.
Die Kindertagesstätte Bärenstark arbeitete zunächst als Einzelunternehmen, am 01.01.2014 wechselte die Kindertagesstätte unter die Trägerschaft des Vereins Kita Bärenstark e. V. Die pädagogische Arbeit wird unverändert weitergeführt.
In der Einrichtung stehen 8 Vollzeitplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zu 3 Jahren werktags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Da nicht alle Kinder täglich betreut werden, können 2 Plätze geteilt werden. Dadurch erhöht sich die Zahl der derzeit angemeldeten Kinder auf 10.
Die Betreuung erfolgt durch eine staatlich anerkannte Erzieherin sowie einen staatlich anerkannten Erzieher.
Die Kindertagesstätte Bärenstark e. V. möchte nach Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden.
Stellungnahme
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gem. § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung des Vereins Kita Bärenstark e. V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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323,6 kB
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2
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öffentlich
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650,8 kB
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3
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öffentlich
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33 kB
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