Entscheidungsvorlage - FB 45/0348/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung

2014/15 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss folgendermaßen zu beschließen:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 und

Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt

Aachen, zu beschließen, dass

 

1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 221 Plätzen in KiBiz-geförderten

Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage

vorgesehenen Verteilung erfolgt,

 

2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im

Kindergartenjahr 2014/15 um 100 Plätze auf 600 Plätze erhöht wird,

 

3. im U3-Bereich 7 neue Plätze und im ü3-Bereich 20 neue Plätze für Kinder mit Behinderungen in den genannten Gesamtzahlen enthalten sein sollen,

 

4. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des

in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt und

 

5. die in der Anlage 5 genannten Einrichtungen vorbehaltlich einer gesetzlichen Neuregelung als „Einrichtungen im sozialen Brennpunkt“ gelten und dem Landesjugendamt gemeldet werden.

 

 

 

 

 

 

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 und

Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen  folgendermaßen zu beschließen:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass

 

1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 221 Plätzen in KiBiz-geförderten

Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage

vorgesehenen Verteilung erfolgt,

 

2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im

Kindergartenjahr 2014/15 um 100 Plätze auf 600 Plätze erhöht wird,

 

3. im U3-Bereich 7 neue Plätze und im ü3-Bereich 20 neue Plätze für Kinder mit Behinderungen in den genannten Gesamtzahlen enthalten sein sollen,

 

4. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des

in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt und

 

5. die in der Anlage 5 genannten Einrichtungen vorbehaltlich einer gesetzlichen Neuregelung als „Einrichtungen im sozialen Brennpunkt“ gelten und dem Landesjugendamt gemeldet werden.

 

 

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und beschließt,

dass,

 

1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 221 Plätzen in KiBiz-geförderten

Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage

vorgesehenen Verteilung erfolgt,

 

2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im

Kindergartenjahr 2014/15 um 100 Plätze auf 600 Plätze erhöht wird,

 

3. im U3-Bereich 7 neue Plätze und im ü3-Bereich 20 neue Plätze für Kinder mit Behinderungen in den genannten Gesamtzahlen enthalten sein sollen,

 

4. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des

in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt und

 

5. die in der Anlage 5 genannten Einrichtungen vorbehaltlich einer gesetzlichen Neuregelung als „Einrichtungen im sozialen Brennpunkt“ gelten und dem Landesjugendamt gemeldet werden.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

 

Die Umsetzung der U3-Entwicklungsplanung führt zu einer Versorgungsquote von 41,87 % im

Kindergartenjahr 2014/2015 (Beginn am 01.08.2014).

 

Die Planung  wird am 11.02.2014 in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung vorgestellt.

 

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausreichende Haushaltsmittel sind in der Entwurfsfassung des Haushalts (VN nach Finanzausschuss) vorgesehen.

 

 

Ausreichende Haushaltsmittel sind in der Entwurfsfassung des Haushalts (VN nach Finanzausschuss) vorgesehen

 

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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