Entscheidungsvorlage - Dez II/0011/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der  Rat nimmt das vorgeschlagene Verfahren zur Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates sowie der Vorbereitung der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen am 25. Mai 2014 zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß der Neufassung des § 27 Abs. 2 GO NRW können sowohl für die gewählten Mitglieder nach Listen und die Einzelbewerber ( § 27 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ) als auch für die vom Rat aus seiner Mitte bestellten weiteren Mitglieder des Integrationsrates Stellvertreter bestellt werden ( § 27 Abs. 2 Satz 4 GO NRW).

 

Dies war nach der bisherigen Fassung des § 27 GO ausgeschlossen.

 

Die Mehrzahl der befragten Städte in der StädteRegion wird von der Möglichkeit der Neufassung Gebrauch machen. Entsprechende Ratsbeschlüsse sind in Vorbereitung.

 

Die darauf zu erfolgende späte Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates bedingt aus Sicht der Verwaltung eine Vereinfachung des Verfahrens zur Beibringung der Wahlvorschläge.

 

Die bisherige Fassung der Wahlordnung der Stadt Aachen, wonach 50 Unterstützungsunterschriften für Listenvorschläge oder für Einzelbewerber erforderlich sind, erscheint hier nicht angezeigt und sollte im Rahmen der aufgrund der Neufassung des § 27 GO NRW ohnehin erforderlichen Änderungen gesenkt werden.

 

Um hier eine deutliche auch gebotene Vereinfachung zu erreichen, sollte aus Sicht der Verwaltung auf Unterstützungsunterschriften verzichtet werden für Bewerber, die in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode bereits im Integrationsrat vertreten waren. Für andere sollten die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften auf 10 gesenkt werden.

 

Hinsichtlich des Verfahrens der Stellvertreterwahl wird in der Gesetzesbegründung zu § 27 GO NRW beispielhaft erwähnt, dass bei der Wahl nach Listen die Stellvertreter den Listenbewerbern konkret zugeordnet werden könnten. Für Wahlvorschläge der Einzelbewerber müsste ein Stellvertreter benannt werden. Die gewählten Stellvertreter könnten auch bei einem Ausscheiden des gewählten Mitglieds nachrücken, wenn dies in der Wahlordnung geregelt ist.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, von den gesetzlichen Erweiterungen umfassend Gebrauch zu machen bzw. auf ihrer Grundlage die Änderung der Wahlordnung zum Integrationsrat vorzubereiten und zur Verabschiedung zu empfehlen.

 

Entsprechend werden Unterlagen aufbereitet und den Fraktionen sowie den Einzelmitgliedern des Rates zugeleitet. Parallel wird die Zuleitung zum Integrationsrat 05.02.2014 vorbereitet.

Soweit hier keine Einwände erhoben werden wird auf dieser Grundlage die öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen 2014 erfolgen.

 

Die Änderung der Wahlordnung wird sodann zur förmlichen Beschlussfassung dem Rat vorgelegt.

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