Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0140/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag Nr. 301 / 16 aus 2013 der UWG vom 02.07.20131. Pfand gehört daneben, Boxen für Pfandflaschen2. Ablagen für verpackte Essensreste ( Doggybags )
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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11.02.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.02.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt keine Behältnisse für Pfandflaschen und Ablagen für verpackte Essensreste im Stadtgebiet Aachen zu installieren.
Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb keine Behältnisse für Pfandflaschen und Ablagen für verpackte Essensreste im Stadtgebiet Aachen zu installieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem als Anlage beigefügten Ratsantrag der Unabhängigen WählerInnen Gemeinschaft Bürgerwille vom 02. Juli 2013 wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah einen Weg zu finden, an belebten Standorten der Aachener Innenstadt Behältnisse für Pfandflaschen (Pfandkiste, Pfandring) und Ablagen für in „Doggybags“ verpackte Essensreste zu installieren.
Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. „Pfand gehört daneben“ - Boxen für Pfandflaschen
Aus ordnungsbehördlicher Sicht besteht eine ablehnende Haltung, da die Installation von Pfandkisten oder Pfandringen an belebten Stellen in der Aachener Innenstadt der im Jahre 2011 durch einstimmige Beschlüsse des Hauptausschusses und des Rates der Stadt entwickelten „Initiative zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs im öffentlichen Raum“ widerspricht. Ein evtl. auch nur minimales Signal zu einer Verminderung der tatsächlichen negativen Begleiterscheinungen würde eine schleichende Zustimmung des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum bedeuten.
Selbst wenn diese Aktion nur in stark frequentierten Gebieten wie z.B. im Pontviertel umgesetzt werden würde, spräche dies, neben den optischen Aspekten, gegen die Aachener Initiative. Außerdem wäre mit einer Umsetzung dieser Maßnahme nicht ausgeschlossen, dass der Pfandflaschensammler trotzdem noch in Abfallbehältern nach Pfandflaschen Ausschau hält.
Das städtische Ziel sollte daher sein, die Nutzung bzw. Entsorgung von Flaschen im öffentlichen Raum zu vermeiden und nicht, sie auch noch zu fördern.
Zum anderen kann es durch diese Aktion zu weiteren Verunreinigungen innerhalb der Innenstadt kommen, wenn die Pfandkiste/ der Pfandring nur unzureichend von Pfandflaschensammlern geleert wird und Flaschen, die keinen Platz mehr in dieser Vorrichtung finden daneben gestellt werden und dabei ggf. zu Bruch gehen.
Darüber hinaus bieten derartige Behältnisse für Pfandflaschen nicht nur Platz für Schmierereien jeglicher Art sondern können auch als „Abfallbehälter“ missbraucht werden.
Diese potenziell negativen Begleiterscheinungen stehen im Widerspruch zur Aktion „Sauberes Aachen“ und hätten mithin kontraproduktive Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Stadt.
2. Ablagen für verpackte Essensreste (Doggybags)
Aus lebensmittelrechtlicher und lebensmittelhygienischer Sicht bestehen bei einem derartigen System gravierende rechtliche und hygienische Bedenken, da eine erhebliche Gesundheitsgefahr nicht auszuschließen ist.
Die Aufstellung derartiger Ablagen fällt unter das Lebensmittelrecht (VO (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene). Lebensmittelunternehmer und somit lebensmittelrechtlich Verantwortlicher ist der Aufsteller oder ein entsprechender Betreiber. Dieser übernimmt die volle lebensmittelrechtliche Verantwortung für die Einrichtung und den permanenten Betrieb derartiger Ablagen. Im Falle einer Aufstellung dieses Systems läge mithin die volle Verantwortung hierfür bei der Stadt Aachen.
Ebenfalls gegen die Aufstellung eines derartigen Systems spricht der Umstand, dass Essensreste Abfälle sind und nicht mehr als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen.
Außerdem sind keine ausreichenden Sicherungssysteme für die in „Doggybags“ verpackten Essensreste gegeben. Dazu gehören die Temperatureinhaltung der Lebensmittel, regelmäßige Kontrollen und Reinigung dieser Einrichtung sowie die Entsorgung verdorbener Essensreste. Ebenso kann ein Missbrauch der Lebensmittel sowie das Anziehen von Ungeziefer nicht ausgeschlossen werden.
Hinsichtlich der sozialen Aspekte derartiger Systeme wird darauf verwiesen, dass es im Stadtgebiet Aachen bereits zahlreiche kirchliche, caritative und städtische Angebote für Menschen gibt, die bedürftig erscheinen bzw. sind und die im Rahmen ihrer Hilfsangebote nicht nur existenzielle Bedürfnisse befriedigen, sondern darüber hinaus auch Gemeinschaft und Wärme bieten.
Nicht unerwähnt bleiben darf, dass es bei einer Anschaffung und Unterhaltung derartiger Behältnisse durch die Stadt zu einer Kostenerhöhung in den Gebührenhaushalten Stadtreinigung und/oder Abfallwirtschaft kommen wird. Inwieweit sich diese Kostenerhöhung auf die jeweiligen Gebührensätze auswirken wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund mangelnder Erfahrungswerte nicht abgesehen werden.
Durch beide Systeme soll vermieden werden, dass Menschen in Abfallbehältern nach Pfandflaschen und/oder Essenresten suchen. Es muss jedoch bezweifelt werden, dass diese Systeme zielführend sind, da nicht unterstellt werden kann, dass tatsächlich jede Pfandflasche oder alle Essensreste in diesen Systemen landet und der Sammler nicht doch sicherheitshalber im Abfallbehälter danach sucht. Darüber hinaus kann ebenso wenig ausgeschlossen werden, dass nicht bedürftige Personen sich der dann leicht zugänglichen Pfandflaschen bedienen, um sich so ein kleines Zubrot zu verdienen.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird seitens der Verwaltung weder die Aufstellung von Behältnissen für Pfandflaschen noch für Essensreste empfohlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137,4 kB
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