Entscheidungsvorlage - FB 45/0352/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt aus dem PSP-Element 4-060201-936-1 (Projekte Jugendberufshilfe) 26.175,00 € zu entsperren und dem Träger Sozialwerk Aachener Christen e.V. für die Fortführung der Kompetenzagentur bis zum 30.06.2014 einen Zuschuss in Höhe von 26.175,00 € zu gewähren.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung bei Vorlegen eines entsprechenden Programmausführungsverfahrens sich zunächst im Rahmen der Abgabe einer Interessenbekundung an diesem zu beteiligen und den Ausschuss weitergehend zu informieren.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachverhalt:

 

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) teilt dem Sozialwerk Aachener Christen e.V. als Träger der Kompetenzagentur Mitte Dezember 2013 mit, dass entgegen der bisherigen Annahme, die Kompetenzagenturen seitens des BMFSFJ bis zum 30.06.2014 aus ESF-Restmitteln weitergefördert werden können. Nach Angaben des Ministeriums soll damit auch die Übergangszeit bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode am 01.07.2014 überbrückt  und somit die weitere Begleitung und Betreuung von derzeit 110 Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewährleistet werden.

Eine Voraussetzung für den Weiterbetrieb der Einrichtung ist die kommunale Kofinanzierung aus Jugendhilfemitteln.

Vor diesem Hintergrund wurde seitens des Trägers am 07.01.2014 der Antrag gestellt, insbesondere im Hinblick auf die derzeit betreuten Jugendlichen und jungen Erwachsenen und zum Erhalt der bestehenden vernetzten Beratungs- und Unterstützungsstruktur für den Zeitraum 01.01.2014-30.06.2014 einen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 26.175,00 €  zu gewähren. Für diese Überbrückungszeit von 6 Monaten, hat der Träger das entsprechend eingesetzte Personal um ein Drittel reduziert, um so auch eine Kostenreduzierung der notwendigen Kofinanzierungsmittel auf 26.175,00 € für 6 Monate zu erzielen.

 

Fortsetzungsbemühungen niedrigschwelliger Angebote

 

Da bekannt war, dass die Bundesmittel für das Projekt Kompetenzagentur zum 31.12.2013 auslaufen, war die Verwaltung gemeinsam mit dem Träger, dem Jobcenter, dem Sozialamt der StädteRegion, sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion bemüht, eine Weiterführung der niedrigschwelligen Angebote für die Zeit nach dem 31.12.2013 zu realisieren.

Auf Vorschlag des Jobcenters sollten hierfür die beiden Maßnahmen Casemanagement und Kompetenzagentur zusammen geführt und für das gesamte StädteRegionsgebiet gemeinsam aus SGB II – und  SGB VIII – Mitteln finanziert werden. Diese Konstruktion wurde jedoch vom regionalen Einkaufszentrum (REZ) aus rechtlichen Gründen verworfen. Darüber hinaus sahen sich nicht alle Jugendämter im StädteRegionsgebiet aufgrund haushaltsrechtlicher Beschränkungen in der Lage, entsprechende Mittel beizusteuern. Die Thematik wurde in der Sitzung der Jugendamtsleiter am 26.06.2013 besprochen, wobei Einigkeit über die Notwendigkeit bestand, ein solches niedrigschwelliges Hilfsangebot für die Zielgruppe der benachteiligten und arbeitsmarktfernen jungen Menschen weiterhin vorzuhalten.

 

Das Projekt

 

Wie aus dem beigefügten Sachbericht der Kompetenzagentur ersichtlich, werden in dem Projekt derzeit 110 junge Menschen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren betreut und begleitet. Ziel der Arbeit ist es, die jungen Menschen, deren Leben sich vielfach in multiplen Problemlagen abspielt und die von einer regelmäßigen Arbeitsaufnahme oder Ausbildungsaufnahme aufgrund ihrer Problematik weit entfernt sind, durch sehr individuelle Unterstützung wieder an ein Hilfesystem heranzuführen und so dafür Sorge zu tragen, dass sie langfristig an eine strukturierte Berufsvorbereitungsmaßnahme oder an eine Arbeit herangeführt werden. Der Zugang im Rahmen des Projektes ist für die Teilnehmer jederzeit möglich und er erfolgt freiwillig. Vielfach kommen die Teilnehmer durch die Vermittlung anderer Dienste, wie zum Beispiel Jugendgerichtshilfe, Café Zuflucht, Jugendmigrationsdienst, Rat und Hilfe und viele weitere Netzwerkpartner. Ein nicht unerheblicher Teil der jungen Menschen kommt auch aufgrund von „Mundpropaganda“ zum Projekt.

Die Problematiken, mit denen die jungen Menschen an die Beratungseinrichtungen heran treten, sind unter anderem bestehende oder drohende Wohnungslosigkeit, soziale Isolation, Suchterkrankungen, psychische Probleme, Straffälligkeit, massive Schulden, Überforderungssituation in der Verselbstständigungsphase usw..

Bezüglich der Zusammenarbeit mit anderen Partnern sei als Beispiel darauf hingewiesen, dass zwischen der Jugendgerichtshilfe des FB45 und der Kompetenzagentur seit Jahren ein intensiver Kontakt besteht. So wird von dort zum einen das nicht behördliche Erscheinungsbild der Einrichtung und die gute Erreichbarkeit der Kompetenzagentur, sowie die als kompetent empfundene Beratungsarbeit der Mitarbeiter als Qualitätsmerkmal für eine Weiterführung der Integrationsarbeit straffälliger Jugendlicher betrachtet. Nach Einschätzung der Jugendgerichtshilfe werden jährlich ca. 50 Beratungs- und Übernahmeanfragen seitens der Jugendgerichtshilfe gestellt.

 

Neue ESF-Förderphase

 

Im November 2013 wurde bekannt, dass das BMFSFJ im Rahmen zweier Werkstattgespräche die Spitzen der freien Träger der Jugendsozialarbeit  darüber informiert hat, dass im Zusammenhang mit der neuen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 seitens des Ministeriums die Absicht besteht, auf der Grundlage des §13 SGB VIII auf Bundesebene ein neues Programm aufzulegen. Inhalte, der im Rahmen diesen neuen Programms erwünschten förderungsfähiger Projekte sollten sein:

-          eine intensive sozialpädagogische Einzelhilfe (Casemanagement)

-          mobile und aufsuchende Arbeit / Beratung

-          niederschwellige Beratung in Anlauf - / Klärungsstellen – Sozialraumorientierte Mikroprojekte zur Aktivierung, Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung

Die Angebote und Kooperationen sollten an die lokalen Bedarfe angepasst und aus einem Guss sein. Der Einbezug aller Arbeitsmarktakteure ist von zentraler Bedeutung (siehe im Anhang beigefügte Präsentation).

Um eine stärkere kommunale Verankerung, Koordinierung und Steuerung dieser Maßnahmen zu erreichen und damit eine möglichst korrente Förderung der jungen Menschen aus einer Hand zu erzielen können im Rahmen der neuen Förderperiode ausschließlich Kommunen sich für eine Beteiligung am Modellprogramm bewerben. Vorgesehen sind als ausschließliche Antragsteller die örtlichen Jugendämter. Zudem ist eine enge Kooperation mit Jobcentern, Agenturen für Arbeit, dem Quartiersmanagement und anderen lokalen Akteuren Konzeptinhalt.

Danach soll an ausgesuchten Modellstandorten ein ganzheitliches Konzept mit den bewährten Elementen Kompetenzagentur und Schulverweigerung – Zweite Chance weiterhin erprobt werden.

In diesem Zusammenhang sind die bisher im Rahmen des Programms Jugend stärken tätigen Träger auf FB45/500 und FB02 zugegangen, mit dem Wunsch einer Antragstellung des Jugendamtes im Rahmen eines gemeinsamen Projektes.

Die Trägervertreter wurden darüber informiert, dass ausschließlich Kommunen mit einem Jugendamt, sowie Kreisjugendämter Antragsteller sein können. Wie das BMFSFJ  den bisherigen Projektträgern mitteilte, möchte das Ministerium an ausgesuchten Standorten ein ganzheitliches kommunales Konzept zur bedarfsgerechten Unterstützung sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen umgesetzt wissen. Hierbei sollen die früheren Programme, wie Kompetenzagentur und zweite Chance in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Am 14.01.2014 gab es mit den bisherigen Akteuren des Programms „Jugend Stärken“ und der Beteiligung des FB02 ein Gespräch, in dem die aktuellen Erkenntnisse über das neue Programm ausgetauscht wurden. Seitens der Träger wurde hier der Wunsch geäußert, dass nach Vorliegen näherer Programminformationen durch das BMFSFJ eine Interessensbekundung des FB 45 abgegeben werden sollte.

 

Weiteres Verfahren / Vorschlag der Verwaltung

 

Wie das BMFSFJ auf telefonische Nachfrage der Verwaltung mitteilt, ist für das erste Quartal 2014 beabsichtigt, im Internet einen entsprechenden Aufruf zur Abgabe einer ersten Interessenbekundung zu starten.

Da zu den sonstigen Rahmenbedingungen einer Antragstellung, wie zum Beispiel Förderrahmen, Förderhöhe, Kofinanzierungsanteile etc. derzeit noch nichts bekannt ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass ein kurzes Grobkonzept zu einer Interessensbekundung vorbereitet wird und der Ausschuss die Verwaltung ermächtigt, in eigener Verantwortung eine entsprechende erste Interessensbekundung vorzunehmen. Da diese Fristen hierzu erfahrungsgemäß sehr eng gesetzt sind, kann es durchaus der Fall sein, dass eine neuerliche Beteiligung des Ausschusses vor Abgabe der Interessensbekundung aus Zeitgründen nicht möglich ist.

Sollte die Stadt Aachen im Rahmen einer ersten Interessensbekundung eine Berücksichtigung finden, wird die Verwaltung vor einer entsprechenden Antragstellung den Ausschuss weitergehend informieren und eine Beschlussfassung einholen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Es ergeben sich für den Haushalt 2014 ff keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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