Entscheidungsvorlage - FB 45/0354/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Er beschließt, dass die ab HJ 2014 von den freien Verbänden zu erwartenden Erstattungen

a)      für die Einrichtung von zwei halben Stellen zur Übernahme von Vormundschaften/ Pflegschaften zu verwenden sind,

b)      zudem für die Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern einzusetzen sind und hierfür eine Teilzeitstelle im Umfang von mindestens einer halben Stelle bei den freien Verbänden einzurichten ist.

  3. Die vorstehenden Regelungen sind auf den Zeitraum, für den sie kostenneutral für den städt.    Haushalt gestaltet werden können, zu beschränken.

        4. Die bestehenden Leistungsvereinbarungen sind entsprechend anzupassen. 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Dem Kinder- und Jugendausschuss sind in seiner  Sitzung vom 19.07.2011 die Folgen des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VormÄG) zur Kenntnis gegeben worden (FB 51/0114/WP16).

Wesentliche Änderungen des VormÄG waren die Fallzahlbegrenzung auf maximal 50 für einen vollzeitbeschäftigten Beamten oder Angestellten sowie die gesetzliche Pflicht des Vormunds/Pflegers, mit seinem Mündel in der Regel monatlich in seiner üblichen Umgebung Kontakt zu halten.

Sowohl einschlägige Fachliteratur als auch die Erfahrungen der Praxis haben festgestellt, dass der monatliche Kontakt bei einer Fallzahl von 50 pro Vollzeitkraft nicht zu realisieren ist.

 

2. Derzeitige Arbeitssituation

Bzgl. der allgemeinen Arbeitsbedingungen wird auf die Vorlage zur Sitzung vom 19.07.2011 verwiesen.

Die Fallzahlentwicklung stellt sich wie folgt dar:

Zeitpunkt

SKM

25 % einer Vollzeitstelle

AWO

50 % einer Vollzeitstelle

SKF

100 % einer Vollzeitstelle

FB 45/370

238 % einer Vollzeitstelle

30.06.10

14

28

47

134

31.12.10

14

32

51

146

31.03.11

13

25

53

155

31.05.11

14

25

52

162

 

 

 

 

 

Zeitpunkt

SKM

25 % einer Vollzeitstelle

AWO

50 % einer Vollzeitstelle

SKF

100 % einer Vollzeitstelle

FB 45/370

246 % einer Vollzeitstelle

31.12.11

12

27

49

184

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitpunkt

SKM

150 % einer Vollzeitstelle

seit 01.07.2012

AWO

100 % einer Vollzeitstelle

seit 01.11.2012

SKF

175 % einer Vollzeitstelle

seit 01.09.2012

FB 45/302

328 % einer Vollzeitstelle

seit 01.05.2012 (01.03.2012 => 346)

31.12.12

37

34

66

162

31.03.13

49

39

65

149

30.06.13

50

47

72

166

30.09.13

50

54

73

193

 

Fallzahlen konnten  in 2013 aufgrund von Schwangerschaft und Elternzeit einer Mitarbeiterin nicht angepasst werden.

 

 

 

Zeitpunkt

SKM

150 % einer Vollzeitstelle

AWO

100 % einer Vollzeitstelle

SKF

175 % einer Vollzeitstelle

FB 45/302

382 % einer Vollzeitstelle

seit 01.10.2013

31.12.13

63

51

75

218

Bei Gericht vorgeschlagen aber noch nicht bestellt

6

0

6

Fallzahlen wurden aufgrund der bevorstehenden Reduzierung nicht angepasst

 

Zeitpunkt

SKM

150 % einer Vollzeitstelle

AWO

100 % einer Vollzeitstelle

SKF

162 % einer Vollzeitstelle

seit 01.01.2014

FB 45/302

382 % einer Vollzeitstelle

31.01.14

 

 

 

227

Der Fallzahlentwicklung ist zu entnehmen, dass trotz der Anpassung der Stellenanteile bei den freien Verbänden und beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Jahren 2011, 2012 und 2013 speziell durch den fortgesetzten Zuzug unbegleiteter minderjähriger Flüchtling die zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten bei den freien Verbänden und bei der Stadt Aachen nicht ausreichen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Schon in der Vorlage zur Sitzung vom 19.07.2011 wurde seitens der Fachverwaltung darauf hingewiesen, dass die freien Verbände mit der Abrechnung der persönlich bestellten Vormundschaften/Pflegschaften beim Amtsgericht beginnen.

Dieses Vorhaben wurde in den Jahren 2012 und 2013 fortgesetzt, so dass im Jahr 2014 mit einem Betrag von ca. 100.000 an Erstattungen durch das Amtsgericht Aachen zu rechnen ist. Es kann aus Sicht der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass diese Summe auch in den kommenden Jahren erreicht werden wird.

3. Ausblick

Die folgenden Vorschläge wurden in einem letzten Gespräch am 20.01.2014 mit Vertretern / Geschäftsführungen der freien Verbände vereinbart.

Den für 2014 zu erwartenden Betrag sollen die freien Verbände SKM und AWO zur Einrichtung je einer halben Stelle im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften durch Aufstockung des vorhandenen Personals investieren.

Freie Verbände / Vormundschaftsvereine

SKM

AWO

SKF

In 2014 erwarteter Betrag

46.000

32.000

21.000

Die über die benötigten Beträge zur Einrichtung der halben Stelle hinaus gehenden Beträge werden die Verbände SKM und AWO für die gesetzlich verpflichtende Aufgabe der planmäßigen Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern einsetzen (§ 54 Abs. 2 Ziffer 2 SGB VIII).

Der SKF wird den gesamten zur Verfügung stehenden Betrag für die Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern einsetzen.

Zu den gesetzlich verpflichtenden Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang, die Einzelvormünder und Einzelpfleger in ihre Aufgaben einzuführen, fortzubilden und zu beraten.

Verstärkt hat der Landschaftsverband im Zuge der Qualitätsentwicklung im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften im Jahr 2013 auf diese Aufgaben der Vormundschaftsvereine (freien Verbände) hingewiesen und zu einem Praxisforum „Ehrenamtliche Vormünder … eine ungenutzte Ressource“ eingeladen. An der Auftaktveranstaltung am 15.01.2014 nahmen Vertreter der Vormundschaftsvereine (freien Verbände) und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule teil.

Die Fachverwaltung will gemeinsam mit den Vormundschaftsvereinen in der Stadt Aachen sich dieser gesetzlichen Aufgabe widmen und an dem Praxisforum mit insgesamt 4 Projekttagen teilnehmen.

Die aktuellen Planungen sehen konzeptionell vor, dass die Vormundschaftsvereine aufgrund ihres guten Zugangs zum Ehrenamt und aufgrund ihrer Erfahrungen in der Arbeit mit Ehrenamtlern die Aufgaben der Werbung/Akquise, Schulung/Fortbildung und Begleitung/Beratung übernehmen.

Die Fachverwaltung wäre Ansprechpartner für das Amtsgericht und würde die Vermittlung übernehmen.

Einvernehmlich ist beabsichtigt, bei einer Vollzeitstelle 70 ehrenamtliche Vormünder zu begleiten.

Im Vergleich zu anderen Städten planen diese im Verhältnis 1 : 40.

 

Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge würde sich zudem die Möglichkeit ergeben, an einem weiteren Projekt namens „Do it! Transfer – Ehrenamtliche Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ teilzunehmen (siehe Anhang). Es ist davon auszugehen, dass mit der Teilnahme an diesem Projekt eine finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgen wird.

Die Kooperation mit den Vormundschaftsvereinen und den potentiellen Projektpartnern wird fortgesetzt.

Die Leistungsvereinbarungen werden dem o.a. Konzept angepasst. Dabei ist mit den Trägern zu vereinbaren, dass diese Regelungen nur so lange gelten können, wie die Erstattungen des Gerichtes in der angenommenen Weise auch erfolgen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Produktsachkonto 4-060301-904-4 Vormundschaften SK 53180000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

304.500

304.500

927.000 €

927.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Es sind keine Auswirkungen für den städtischen Haushalt zu erwarten.

 

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