Entscheidungsvorlage - FB 45/0354/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Vormundschaften/Pflegschaften Situationsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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18.02.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Er beschließt, dass die ab HJ 2014 von den freien Verbänden zu erwartenden Erstattungen
a) für die Einrichtung von zwei halben Stellen zur Übernahme von Vormundschaften/ Pflegschaften zu verwenden sind,
b) zudem für die Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern einzusetzen sind und hierfür eine Teilzeitstelle im Umfang von mindestens einer halben Stelle bei den freien Verbänden einzurichten ist.
3. Die vorstehenden Regelungen sind auf den Zeitraum, für den sie kostenneutral für den städt. Haushalt gestaltet werden können, zu beschränken.
4. Die bestehenden Leistungsvereinbarungen sind entsprechend anzupassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Dem Kinder- und Jugendausschuss sind in seiner Sitzung vom 19.07.2011 die Folgen des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VormÄG) zur Kenntnis gegeben worden (FB 51/0114/WP16).
Wesentliche Änderungen des VormÄG waren die Fallzahlbegrenzung auf maximal 50 für einen vollzeitbeschäftigten Beamten oder Angestellten sowie die gesetzliche Pflicht des Vormunds/Pflegers, mit seinem Mündel in der Regel monatlich in seiner üblichen Umgebung Kontakt zu halten.
Sowohl einschlägige Fachliteratur als auch die Erfahrungen der Praxis haben festgestellt, dass der monatliche Kontakt bei einer Fallzahl von 50 pro Vollzeitkraft nicht zu realisieren ist.
2. Derzeitige Arbeitssituation
Bzgl. der allgemeinen Arbeitsbedingungen wird auf die Vorlage zur Sitzung vom 19.07.2011 verwiesen.
Die Fallzahlentwicklung stellt sich wie folgt dar:
Zeitpunkt | SKM 25 % einer Vollzeitstelle | AWO 50 % einer Vollzeitstelle | SKF 100 % einer Vollzeitstelle | FB 45/370 238 % einer Vollzeitstelle |
30.06.10 | 14 | 28 | 47 | 134 |
31.12.10 | 14 | 32 | 51 | 146 |
31.03.11 | 13 | 25 | 53 | 155 |
31.05.11 | 14 | 25 | 52 | 162 |
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Zeitpunkt | SKM 25 % einer Vollzeitstelle | AWO 50 % einer Vollzeitstelle | SKF 100 % einer Vollzeitstelle | FB 45/370 246 % einer Vollzeitstelle |
31.12.11 | 12 | 27 | 49 | 184 |
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Zeitpunkt | SKM 150 % einer Vollzeitstelle seit 01.07.2012 | AWO 100 % einer Vollzeitstelle seit 01.11.2012 | SKF 175 % einer Vollzeitstelle seit 01.09.2012 | FB 45/302 328 % einer Vollzeitstelle seit 01.05.2012 (01.03.2012 => 346) |
31.12.12 | 37 | 34 | 66 | 162 |
31.03.13 | 49 | 39 | 65 | 149 |
30.06.13 | 50 | 47 | 72 | 166 |
30.09.13 | 50 | 54 | 73 | 193 |
| Fallzahlen konnten in 2013 aufgrund von Schwangerschaft und Elternzeit einer Mitarbeiterin nicht angepasst werden. |
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Zeitpunkt | SKM 150 % einer Vollzeitstelle | AWO 100 % einer Vollzeitstelle | SKF 175 % einer Vollzeitstelle | FB 45/302 382 % einer Vollzeitstelle seit 01.10.2013 |
31.12.13 | 63 | 51 | 75 | 218 |
Bei Gericht vorgeschlagen aber noch nicht bestellt | 6 | 0 | 6 Fallzahlen wurden aufgrund der bevorstehenden Reduzierung nicht angepasst |
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Zeitpunkt | SKM 150 % einer Vollzeitstelle | AWO 100 % einer Vollzeitstelle | SKF 162 % einer Vollzeitstelle seit 01.01.2014 | FB 45/302 382 % einer Vollzeitstelle |
31.01.14 |
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Der Fallzahlentwicklung ist zu entnehmen, dass trotz der Anpassung der Stellenanteile bei den freien Verbänden und beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Jahren 2011, 2012 und 2013 speziell durch den fortgesetzten Zuzug unbegleiteter minderjähriger Flüchtling die zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten bei den freien Verbänden und bei der Stadt Aachen nicht ausreichen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Schon in der Vorlage zur Sitzung vom 19.07.2011 wurde seitens der Fachverwaltung darauf hingewiesen, dass die freien Verbände mit der Abrechnung der persönlich bestellten Vormundschaften/Pflegschaften beim Amtsgericht beginnen.
Dieses Vorhaben wurde in den Jahren 2012 und 2013 fortgesetzt, so dass im Jahr 2014 mit einem Betrag von ca. 100.000 € an Erstattungen durch das Amtsgericht Aachen zu rechnen ist. Es kann aus Sicht der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass diese Summe auch in den kommenden Jahren erreicht werden wird.
3. Ausblick
Die folgenden Vorschläge wurden in einem letzten Gespräch am 20.01.2014 mit Vertretern / Geschäftsführungen der freien Verbände vereinbart.
Den für 2014 zu erwartenden Betrag sollen die freien Verbände SKM und AWO zur Einrichtung je einer halben Stelle im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften durch Aufstockung des vorhandenen Personals investieren.
Freie Verbände / Vormundschaftsvereine | SKM | AWO | SKF |
In 2014 erwarteter Betrag | 46.000 | 32.000 | 21.000 |
Die über die benötigten Beträge zur Einrichtung der halben Stelle hinaus gehenden Beträge werden die Verbände SKM und AWO für die gesetzlich verpflichtende Aufgabe der planmäßigen Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern einsetzen (§ 54 Abs. 2 Ziffer 2 SGB VIII).
Der SKF wird den gesamten zur Verfügung stehenden Betrag für die Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern einsetzen.
Zu den gesetzlich verpflichtenden Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang, die Einzelvormünder und Einzelpfleger in ihre Aufgaben einzuführen, fortzubilden und zu beraten.
Verstärkt hat der Landschaftsverband im Zuge der Qualitätsentwicklung im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften im Jahr 2013 auf diese Aufgaben der Vormundschaftsvereine (freien Verbände) hingewiesen und zu einem Praxisforum „Ehrenamtliche Vormünder … eine ungenutzte Ressource“ eingeladen. An der Auftaktveranstaltung am 15.01.2014 nahmen Vertreter der Vormundschaftsvereine (freien Verbände) und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule teil.
Die Fachverwaltung will gemeinsam mit den Vormundschaftsvereinen in der Stadt Aachen sich dieser gesetzlichen Aufgabe widmen und an dem Praxisforum mit insgesamt 4 Projekttagen teilnehmen.
Die aktuellen Planungen sehen konzeptionell vor, dass die Vormundschaftsvereine aufgrund ihres guten Zugangs zum Ehrenamt und aufgrund ihrer Erfahrungen in der Arbeit mit Ehrenamtlern die Aufgaben der Werbung/Akquise, Schulung/Fortbildung und Begleitung/Beratung übernehmen.
Die Fachverwaltung wäre Ansprechpartner für das Amtsgericht und würde die Vermittlung übernehmen.
Einvernehmlich ist beabsichtigt, bei einer Vollzeitstelle 70 ehrenamtliche Vormünder zu begleiten.
Im Vergleich zu anderen Städten planen diese im Verhältnis 1 : 40.
Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge würde sich zudem die Möglichkeit ergeben, an einem weiteren Projekt namens „Do it! Transfer – Ehrenamtliche Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ teilzunehmen (siehe Anhang). Es ist davon auszugehen, dass mit der Teilnahme an diesem Projekt eine finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgen wird.
Die Kooperation mit den Vormundschaftsvereinen und den potentiellen Projektpartnern wird fortgesetzt.
Die Leistungsvereinbarungen werden dem o.a. Konzept angepasst. Dabei ist mit den Trägern zu vereinbaren, dass diese Regelungen nur so lange gelten können, wie die Erstattungen des Gerichtes in der angenommenen Weise auch erfolgen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Produktsachkonto 4-060301-904-4 Vormundschaften SK 53180000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 304.500 € | 304.500 € | 927.000 € | 927.000 € | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Es sind keine Auswirkungen für den städtischen Haushalt zu erwarten.