Kenntnisnahme - FB 36/0236/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Es wurden bisher 11 Anträge nach § 4 BImSchG (Genehmigung) und 2 Anträge nach § 9 BImSchG (Vorbescheid) gestellt. Jeder Antrag entspricht einer Windenergieanlage (WEA).

 

Bei den Genehmigungsanträgen wird zurzeit die Beteiligung der Fachbehörden (Träger öffentlicher Belange) und der anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt.

 

Im Rahmen Beteiligungsverfahrens wurden bisher entweder:

-          Bedenken gegen die Errichtung meist einzelner WEA geäußert. Hier wird jetzt in Zusammenarbeit mit der Antragstellerin geprüft, ob Möglichkeiten bestehen, diese Bedenken auszuräumen.

-          gefordert, dass im Rahmen des Verfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVPG durchgeführt wird. Die Notwendigkeit der Durchführung einer UVP wird seitens der Verwaltung als nicht erforderlich angesehen.

-          Antragsunterlagen nachgefordert, da diese für eine abschließende Beurteilung durch die jeweilige Behörde notwendig sind.

-          keine grundsätzlichen Bedenken geäußert und z.T. Nebenbestimmungen und Hinweise für die Aufnahme in den Genehmigungsbescheid vorgeschlagen.

 

Die Prüfung durch die Untere Immissionsschutzbehörde als Genehmigungsbehörde kann erst dann abgeschlossen werden, wenn alle beteiligten Behörden und Verbände ihre abschließenden Stellungnahmen abgegeben haben.

Für die meisten der beantragten WEA kann eine Genehmigung nach jetzigem Bearbeitungsstand grundsätzlich in Aussicht gestellt werden.

 

Im FNP-Verfahren ist eine Spanne für die maximale Höhe der WEA von 150 bis 200 m genannt worden. Alle beantragten WEA bewegen sich in dieser Spanne.

 

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Anlagen

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