Entscheidungsvorlage - Dez II/0012/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat befürwortet die Einführung der Stellvertreterwahl für die Mitglieder des Integrationsrates und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates zu beschließen.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Wahlordnung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 29.01.2014 den Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates sowie der Vorbereitung der Bekanntmachung betreffend die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen am 25. Mai 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen und hierdurch die Möglichkeit eröffnet, von der gesetzlichen Option einer Stellvertreterwahl Gebrauch zu machen.

 

Gemäß der  Neufassung des § 27 Abs. 2 GO NRW, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), in Kraft getreten am 31. Dezember 2013, können sowohl für die gewählten Mitglieder  nach Listen und die Einzelbewerber (§ 27 Abs. 2 S. 2 GO NRW) als auch für die vom Rat aus seiner Mitte bestellten weiteren Mitglieder des Integrationsrates, Stellvertreter bestellt werden (§ 27 Abs. 2  S. 4 u. 5 GO NRW). Nach der bisherigen Fassung des § 27 GO NRW war eine Stellvertretung für die Mitglieder des Integrationsrates  ausgeschlossen.

 

Voraussetzung hierfür ist,  dass die Mitwahl der Stellvertreter und das einzuhaltende Verfahrensrecht in der Wahlordnung geregelt sind. Mit der Änderung der der bisher geltenden Wahlordnung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Stellvertreterwahl geschaffen. Im Übrigen enthält die geänderte Wahlordnung die notwendigen gesetzlichen Anpassungen sowie weitergehende Verfahrenserleichterungen.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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