Kenntnisnahme - FB 61/1057/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Ratsantrag der SPD FraktionEinbeziehung des historischen Ortskerns von Aachen-Kornelimünster in den Antrag auf Aufnahme der Heiligtumsfahrt in die Liste des immateriellen UNESCO-Weltkulturerbes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/60
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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13.02.2014
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06.03.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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19.03.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Reliquienschätze von Aachen und Aachen-Kornelimünster trugen bereits im frühen Mittelalter nicht nur zu einer Auszeichnung beider sakralen Stätten bei, sondern begründeten hier ein Pilgerwesen, dessen europaweite Bedeutung im Mittelalter ihren Höhepunkt fand. Aber auch heute noch finden die im siebenjährigen Rhythmus stattfindenden Heiligtumsfahrten einen großen Zuspruch.
Der Zusammenschluss der beiden räumlich nah gelegenen Stätten der Heiligtumsfahrt für ein immaterielles UNESCO- Weltkulturerbe ist wünschenswert und aus historischer Sicht zu unterstützen. Die drei Tuchreliquien von Kornelimünster stammen ursprünglich aus dem Reliquienschatz, den Karl seiner Pfalzkapelle in Aachen geschenkt hatte. Ludwig der Fromme, sein Sohn und Nachfolger, entnahm sie diesem Schatz und schenkte sie Kornelimünster. Die drei Heiligtümer aus Kornelimünster sind ausschließlich Christusreliquien: Das Schürztuch ist der Überlieferung nach das Tuch, welches sich Jesus umband, als er beim letzten Abendmahl den Jüngern die Füße wusch. Das Grabtuch wurde der Überlieferung nach bei der Grablegung Christi benutzt. Das Schweißtuch soll jenes Tuch sein, welches nach jüdischem Brauch den Kopf des Leichnames Jesu im Grab umhüllte. Sie stehen also in enger Beziehung zu den vier Heiligtümern in Aachen (die Windeln Jesu, das Lendentuch Christi, das Kleid der Maria und das Enthauptungstuch Johannes des Täufers).
Auch die Pilger suchten oft beide Pilgerstätten und darüber hinaus weitere Stätten auf ihrem Weg auf. Letztendlich werden die Heiligtumsfahrten Aachen und Kornelimünster auch aus der Perspektive der Träger beider Stätten, des Domkapitels und des Bistums sowie der Pfarrei der Propsteikirche in Kornelimünster als zusammenhängend betrachtet.
Der Antrag zur Liste der immateriellen Weltkulturerbe, der seitens des Domkapitels und des Bistums im November 2013 gestellt wurde, verwies ebenfalls auf Kornelimünster.
Unabhängig davon und ohne Abstimmung mit der Probsteikirche wurde von einer sich in der Gründung befindenden Bruderschaft aus Kornelimünster ein Antrag auf die Einbeziehung der Heiligtumsfahrt in die Liste der immateriellen UNESCO-Weltkulturerbes gestellt.
Die Verwaltung kann nicht entsprechend des Ratsantrages beauftragt werden. Der Antrag an das Landesministerium zur Aufnahme eines Welterbes muss vom Eigentümer oder Träger des zu schützenden Gutes erfolgen. Dies ist seitens des Domkapitels und des Bistums für die Aachener Heiligtumsfahrt (mit Verweis auf Kornelimünster) geschehen.
Ein Bürgerantrag zur Aufnahme von Kornelimünster in die Welterbeliste der UNESCO, also ein materieller Schutz für den historischen Ortskern Kornelimünster, wurde bereits im Bürgerforum am 14. Mai 2013 beraten. In diesem Sinne - aber auch völlig unabhängig von einer potentiellen Aufnahme Kornelimünsters auf die deutsche Tentativliste für Welterbestätten - ist der Schutz der hohen Qualität der Bausubstanz im Ortskern von großer Bedeutung. Hier ist der nächste Schritt die Unterschutzstellung eines Denkmalbereiches, welcher im Frühjahr als Entwurf den entsprechenden Gremien vorgestellt werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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405,3 kB
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