Entscheidungsvorlage - FB 61/1078/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 54.000,00.- € beim PSP- Element

5-120102-000-01600-300-1 „Prof.-Wieler-Straße, Erschließung Gewerbegebiet“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“, zu erteilen.

 

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 54.000,00,- € beim PSP- Element

5-120102-000-01600-300-1 „Prof.-Wieler-Straße, Erschließung Gewerbegebiet“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“, zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 54.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-01600-300-1 „Prof.-Wieler-Straße, Erschließung Gewerbegebiet“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Sommer 2013 wurde mit den Straßenbauarbeiten in der Professor-Wieler-Straße begonnen. Vor Baubeginn waren die Haushaltsmittel im September 2012 aufgrund damals vorliegender Erkenntnisse um 130.00€ gegenüber dem Ursprungsansatz aufgestockt worden.

Während der Bauabwicklung ergaben sich unerwartet zusätzliche Arbeiten, die einen weiteren Finanzbedarf ergeben.

Der Mehraufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

 

  1. Winkelstützwand

Entlang der bestehenden Halle musste eine Winkelstützwand zum Schutz des Gebäudes gegen Erddruck hergestellt werden. Die Kosten für Beschaffung und Versetzen entsprechender Fertigteile war bereits Gegenstand des Antrags auf überplanmäßige Mittel im November 2012.

Vorgesehen war damals, den Graben in der bestehenden Form mit Beton zu verfüllen und die Winkelstützwand darauf zu errichten. Erst nach Entfernung des Bewuchses  zu Beginn der Bauarbeiten stellt sich heraus, dass es sich nicht um eine sonst übliche geböschte Erdmulde handelte, sondern um einen mit Pflaster bzw. Mauerwerk ausgekleideten Graben. Dies war vorher nicht erkennbar. Die angetroffene Grabenbefestigung musste wegen der Länge des horizontalen Schenkels der Winkelstützwand abgebrochen werden, um ein ausreichend breites und standfestes Auflager zu schaffen.

Die Mehrkosten für die damit verbundenen Abbruch- und Auffüllarbeiten belaufen sich auf 6.600€.

 

  1. Grundwasserhaltung

Während der Aushubarbeiten im Grabenbereich trat unerwartet Grundwasser auf, sodass eine Wasserhaltung mit Drainage und Pumpensumpf erforderlich war. Diese Grundwasserproblematik war nicht absehbar, weil beim Bau der Kanaltrasse und der Baustraße solche Vorkehrungen nicht notwendig waren.

Dadurch entstand ein Mehraufwand von 13.600€.

 

  1. Höhenanpassung

Bei der Bauausführung stellte sich heraus, dass die Oberfläche der Baustraße erheblich Unebenheiten aufwies, wodurch zusätzliche Profilierungsarbeiten zum Angleich an die Planhöhen erforderlich war.

Die Mehrkosten dafür betragen 4.000€.

 

  1. Schachtanpassung

Im Zuge der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass zwei Schächte beschädigt waren und Konus und Schachtringe ausgewechselt werden mussten.

Zusätzlicher Auswand 5.200€

 

  1. Rodungsarbeiten

Durch die Aufteilung der Arbeiten in zwei Ausschreibungen (Teil 1Baumfällungen, Teil 2 Bauarbeiten) wurde übersehen, die Rodung der Baumstümpfe, die üblicherweise mit den Tiefbauarbeiten ausgeführt wird, als Leistung zu erfassen und im LV einzustellen. Die Rodungsarbeiten selbst waren wegen der starken Ausbildung der Wurzelwerks ungewöhnlich aufwändig.

Mehrkosten dafür: 6.700€

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsjahr 2012 waren für die Umsetzung der Baumaßnahme Mittel i. H. v. 268.800,- € eingeplant.

 

Durch Veränderungen von Standards haben sich die Baukosten bereits Haushaltsjahr 2012 um 130.000,- € erhöht.

Diese überplanmäßigen Mittel  wurden durch den Beschluss des Rates in der Sitzung vom 05.09.2012 genehmigt und zur Verfügung gestellt.

 

Bedingt durch weitere Mehraufwendungen können die bereits erhöhten Baukosten nicht eingehalten werden.

 

Im Haushaltsjahr 2013 werden für die Umsetzung der Baumaßnahme noch insgesamt Mittel i. H. v. 448.686,54 € benötigt, es stehen aber nur 394.686,54 € zur Verfügung. Um die Baumaßnahme abschließen zu können, werden deshalb weitere Mittel i. H. v. 54.000,- € benötigt.

 

Da die Mehrkosten im Haushalt 2013 nicht eingeplant sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW notwendig.

 

Die Deckung erfolgt durch die im Haushaltsjahr 2013 bereitgestellten Mittel des PSP-Elementes 5-120102-900-06300-300-1 „ICE Bahnhof, Südlicher Eingang“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“, da die Mittel dort nicht komplett verausgabt wurden.  Dort werden die Mittel entsprechend gesperrt und für die Baumaßnahme „Metzgerstraße, Ausbau Feldstraße bis Schlachthof“ zur Verfügung gestellt.

 

Da durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-000-01600-300-1 „Professor-Wieler-Straße, Erschließung Gewerbegebiet“

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

394.686,54

448.686,54

0

0

395.775,99

449.775,99

Ergebnis

394.686,54

448.686,54

0

0

395.775,99

449.775,99

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-54.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

14.224,01

14.224,01

0

0

0

0

Abschreibungen

10.975,99

10.975,99

0

0

0

0

Ergebnis

25.200,00

25.200,00

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

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