Entscheidungsvorlage - FB 61/1073/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-tung mit der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist kommunalerer Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Aachen. Der Aufgabenträger hat zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV nach §§ 8 und 9 ÖPNVG NRW einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Dieser soll die öffentlichen Interessen des Nahverkehrs konkretisieren. Der Nahverkehrsplan ist die Grundlage für alle strategischen Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt Aachen in ÖPNV-relevanten Planungen. Das betrifft sowohl grundsätzliche Festlegungen in Bezug auf Linien- und Netzgestaltung als auch die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Bei Aussagen zur Investitionsplanung ist der voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben (§ 8 ÖPNVG NRW).

 

Bei der zukünftigen Vergabe von ÖPNV-Leistungen werden die Vorgaben des NVP von zentraler Bedeutung sein. Für Aachen soll eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV geschaffen und ein abgestimmtes Vorgehen gesichert werden.

 

Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Aachen und im restlichen AVV-Gebiet ist der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), der einen eigenen NVP aufstellt. Dieser ist bei der Erarbeitung des Nahverkehrsplans Aachen zu beachten. Des Weiteren muss die Planung mit der Städteregion abgestimmt werden, die ebenfalls im selben Zeitraum ihren Nahverkehrsplan neu aufstellt.

 

Der aktuelle Nahverkehrsplan der Stadt Aachen, "NVP Stadt Aachen - 1. Fortschreibung 2003",  wurde am 21.04.2004 im Rat der Stadt Aachen beschlossen. Seitdem haben sich maßgebende Gesetze und Verordnungen geändert, welche eine Aktualisierung des Nahverkehrsplans zwingend erforderlich machen. Die in der ersten Fortschreibung vorgesehenen Maßnahmen konnten in großen Teilen umgesetzt werden. Noch nicht umgesetzte Maßnahmen werden im Rahmen der Fortschreibung überprüft und in der Fortschreibung integriert.

 

 

Geänderter Rechtsrahmen

Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes sind die rechtlichen Auswirkungen der seit dem 03.12.2009 in Kraft getretenen „Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrs-dienste auf Straße und Schiene“ zu berücksichtigen, die neue gesetzliche Regelungen bei der Organisation und Durchführung des ÖPNV zur Folge hat. Ziel der EU-Verordnung ist, unter ökonomischer Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel die Voraussetzung für einen qualitativ und quantitativ verbesserten ÖPNV zu schaffen. Als Reaktion auf die neue Verordnung wurde ein Betrauungsbeschluss im Rat der Stadt Aachen über die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der ASEAG zur Durchführung des auf Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz beruhenden ÖSPV in der Stadt Aachen und im Kreis Aachen gefasst. Diese Weisung endet am 31.12.2017. Der Nahverkehrsplan soll die Netzgrößen für die Vergabe von ÖSPV-Leistungen ab Dezember 2017 definieren.

 

Das zum 01.01.2013 in Kraft getretene, novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) setzt zudem das Ziel der Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit zum 01.01.2022 im Rahmen der Nahverkehrsplanung (§ 8 Abs. 3). Für den Umbau der Bushaltestellen ist der Aufgabenträger zuständig, für Fahrzeuge die Verkehrsunternehmen. Im Nahverkehrsplan sind Maßnahmen, Ausnahmen und Rahmenbedingungen mit zeitlichen Vorgaben für die Umsetzung der Barrierefreiheit festzulegen.

 

 

Erarbeitung

Der Nahverkehrsplan stellt einen geschlossenen Fachplan innerhalb der Gesamtverkehrsplanung dar. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsentwicklungsplanung (VEP), die den Gesamtrahmen für Aachen bildet und zur Zeit durch die Verwaltung erarbeitet wird.

 

Die Zeitplanung für die Aufstellung des Nahverkehrsplans sieht vor, bis November 2014 den ersten Entwurf des Nahverkehrsplans zu erarbeiten. Die Fortschreibung wird durch die Verwaltung erarbeitet und die benachbarten Aufgabenträger im ÖPNV sowie die Interessenvertreter (wie z.B. die Kommission barrierefreies Bauen) und Verkehrsunternehmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben an der Fortschreibung des NVP beteiligt. In der Arbeitsgruppe ÖV-Standards/Nahverkehrsplan (FK ÖPNV im Rahmen des VEP-Prozesses) werden die einzelnen Themen der Fortschreibung diskutiert und für die Beschlussfassung in den politischen Gremien vorbereitet.

 

Nach Vorstellung des Entwurfes erfolgt die offizielle Beteiligung der benachbarten Aufgabenträger, der Träger öffentlicher Belange, der Verbünde und Verbänden und der Bürger. Änderungs- und Ergänzungswünsche werden aufgenommen und der Schlussbericht erarbeitet. Nach erneuter Abstimmung ist der Ratsbeschluss für den Sommer 2015 geplant.

 

Parallel finden die Fortschreibungsarbeiten in der Städteregion Aachen, im Kreis Düren und Kreis Heinsberg statt. Eine Koordinierungsgruppe, bestehend aus den vier Aufgabenträgern unter Federführung der AVV GmbH, ist bereits eingerichtet. Die Koordinierungsgruppe soll übergreifende Sachverhalte abstimmen und einen möglichst ähnlichen Aufbau der einzelnen Nahverkehrspläne gewährleisten.

 

Der neue Nahverkehrsplan der Stadt Aachen wird inhaltlich und verfahrensmäßig die aus heutiger Sicht notwendigen Anforderungen erfüllen, die für die kommenden Jahre im Verantwortungsbereich des Aufgabenträgers Stadt Aachen und in Kooperation mit den benachbarten Aufgabenträgern zu gewährleisten sind.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben.

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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