Kenntnisnahme - FB 61/1080/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt,

 

- mit der Bezirksregierung über Möglichkeiten der Förderung von straßenbezogenen Maßnahmen zu verhandeln, die zur Umsetzung des beschlossenen Luftreinhalteplanes notwendig sind, sowie

- eine Anpassung der Förderrichtlinien der Investitionsförderung nach §12 mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland zu verhandeln.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Rahmen des Programms Stadtverkehrsförderung NRW werden auch in 2014 Maßnahmen aus Aachen eingeplant und gefördert. Allerdings stehen nur noch geringe Mittel zur Verfügung, so daß längst nicht mehr alle förderfähigen und angemeldeten Maßnahmen berücksichtigt werden können. In der Vergangenheit hat das Ministerium mit sukzessiven Reduzierungen der Förderquote (zwischenzeitlich nur noch 60%) reagiert; dies scheint nun nicht mehr aus zu reichen.

Aus Bundesmitteln nach Entflechtungsgesetz sowie aus weiteren Landesmitteln zur Förderung der Nahmobilität stehen für den gesamten Regierungsbezirk Köln in 2014 ca. 20 Mio € zur Verfügung. Damit kann der Finanzbedarf selbst für die dringlichsten Straßenbaumaßnahmen bei weitem nicht gedeckt werden.

Vom Regionalrat wurden in seiner Sitzung am 14. Februar 2014 folgende für die Stadt Aachen relevante Maßnahmen als regionaler Vorschlag beschlossen:

 

Zuwendungen aus Nahmobilitätsmitteln:

-          Öffentlichkeitsarbeit Radverkehr   28.000 €

-          Nahmobilitätsgerechter Ausbau Claßen-/Süsterfeldstr. 1.BA 266.000 €

-          Bahntrassenradweg Aachen-Jülich;

      Teilabschnitte des Projektes der Städteregion          3.400.000 €

 

Zuwendungen aus Entflechtungsgesetz:

-          Neu-/Ausbau der Schleidener Straße           1.046.000 €

 

 

In der Bedarfsdokumentation für 2015 sind insgesamt Maßnahmen mit einem Bedarf in Höhe von 67,824 Mio € Zuwendungen nach Entflechtungsgesetz aufgelistet. Für die Stadt Aachen sind dargestellt:

 

-          K4 Grauenhofer Weg1.332.000 €

-          Verbesserung der Ortseingangssituation an Hauptverkehrsstr.      469.000 €

-          Umbau Grüner Weg1.410.000 €

-          Umbau der Lintertstraße (Maßnahme der StädteRegion)      447.000 €

 

Bereits ebenfalls stark überzeichnet ist die Bedarfsdokumentation für 2016 mit einem Bedarf in Höhe von 55,471 Mio €. Auch hier ist die Stadt mit Maßnahmen vertreten:

 

-          Ausbau Lütticher Straße, 2.BA von Limburger Straße

      bis Amsterdamer Ring1.148.000 €

-          Bahnübergang Schleidener Straße       212.000 €

 

Bereits heute sind Maßnahmen, die – obwohl sie den Förderkriterien entsprechen – nicht berücksichtigt. Das  betrifft aktuell die Maßnahmen

 

-          Maßnahmenplan  Radverkehr, 3. BA, Ostviertel

-          Radwegweisung, Knotenpunktsystem

-          Schleidener Straße, 2.BA

-          Lütticher Straße, 3.BA

 

für die bereits Unterlagen eingereicht wurden.

Angesichts der Vielzahl der vorliegenden Anträge und der bis 2019 auslaufenden Entflechtungsgesetzmittel ist davon auszugehen, dass bei zukünftigen Anträgen keine Bewilligungen mehr ausgesprochen werden.

Für die Finanzierung der anstehenden Radverkehrsmaßnahmen in Aachen-Ost bedeutet dies konkret, dass diese aus eigenen Mitteln bestritten werden müssen, sofern nicht andere Fördertöpfe zur Verfügung stehen. Da diese Maßnahme eine der bedeutenden Elemente im Luftreinhalteplan der Stadt Aachen ist und mit dieser Argumentation bereits eine vordringliche Finanzierung der ersten beiden BA des Maßnahmenplanes Radverkehr bewilligt  wurde, ist die „nicht-Aufnahme“ in die Förderung besonders zu hinterfragen.

Die gleiche Problematik macht sich zukünftig besonders bei der Finanzierung größerer ÖPNV-Maßnahmen bemerkbar. Die umfangreichen Investitionsförderungen, die vom Zweckverband Nahverkehr Rheinland gewährt werden, betreffen vornehmlich schienenbezogene Infrastruktur, d.h. sowohl Maßnahmen im Bahnregionalverkehr als auch für jene Städte, die Stadtbahn- oder Straßenbahnsysteme betreiben. In den Förderrichtlinien des NVR zu §12 ÖPNVG NRW (Investitionen in den ÖPNV) heißt es u.a.: „Die Anlage von Bussonderspuren auf Straßen in kommunaler Straßenbaulastträgerschaft ist grundsätzlich förderfähig, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben über der Bagatellgrenze gemäß 1.4.1. k) und unterhalb der Bagatellgrenze der Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) von 200.000.- EUR liegen.“ Das bedeutet konkret, dass ab Kosten in Höhe von 200.000 € auf das vollkommen überzeichnete Straßenverkehrsprogramm verwiesen wird. Faktisch bestehen damit kaum mehr Möglichkeiten der Mit-Finanzierung entsprechender Infrastruktur.

Eine größere Verteilungsgerechtigkeit für den straßengebundenen ÖPNV ist aufgrund der Entscheidung gegen den Bau der Campusbahn ein vordringliches Interesse der Stadt Aachen. In den nächsten Jahren sind zahlreiche größere straßengebundene Bus-Infrastrukturen zur Attraktivierung des ÖPNV notwendig.  Auch vor dem Hintergrund der deutlich höheren Förderquote von 90%, der seitens des NVR gewährt wird, erscheint eine Anpassung der Fördertatbestände im NVR dringend geboten.

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