Entscheidungsvorlage - AVV/0025/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat) 1. Preisstellung Flugs-Ticket und City-XL-Tarif ab 01.04.2014 2. Preisstellung des euregioticket ab 01.04.2014 3. Gäste-Ticket "Erlebnisregion Nationalpark Eifel" 4. Kombi-Ticket zum Karlsjahr 2014in Aachen 5. Mündl. Sachstandsbericht Einführung "Tarifverbund Rheinland"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.03.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt, über die Preisstellung des Flugs-Tickets und des City-XL-Tickets (einschließlich Monatskarte) nach Vorliegen entsprechender gutachterlicher Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Die Preisstellung des Flugs-Tickets und des City-XL-Tickets (einschließlich Monatskarte) soll über den 31.03.2014 hinaus zunächst unverändert bleiben.
- Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen begrüßt die Ausweitung des Geltungsbereiches des euregioticket und stimmt einer Anpassung des Preises des euregioticket auf 18,00 € zum 01.04.2014 zu.
- Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Gäste-Ticket „Erlebnisregion Nationalpark Eifel“ zur Kenntnis.
- Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Kombi-Ticket zum Karlsjahr 2014 in Aachen zur Kenntnis.
- Der regionale AVV-Beirat nimmt den mündlichen Sachstandsbericht Einführung „Tarifverbund Rheinland“ zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
1. Preisstellung Flugs-Ticket und City-XL-Ticket ab dem 01.04.2014
In der letzten Sitzung des regionalen AVV-Beirates der Stadt Aachen am 12.12.2013 wurde über die Preisstellung des Flugs-Tickets ab dem 01.04.2014 beraten und der Beschluss gefasst, über die Preisstellung des Flugs-Ticket und City-XL-Tickets ab 01.04.2014 zu Beginn des Jahres 2014 in den zuständigen Gremien zu beraten.
Diese Beratungen haben zwischenzeitlich sowohl in einer Sondersitzung der zuständigen AVV-Kommission am 16.01.2014 als auch im AVV-Unternehmensbeirat am 28.01.2014 stattgefunden.
In beiden vorgenannten Gremien wurde beschlossen, ein externes Gutachten in Auftrag zu geben, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Flugs-Tickets in Verbindung mit dem City-XL-Ticket und im Hinblick auf die Wechselwirkungen nicht nur zum Bartarif sondern auch zu Zeitkarten und insbesondere zum Mobil-Ticket in der StädteRegion Aachen untersuchen soll. Eingebunden in diese Untersuchung sollen Empfehlungen zur zukünftigen Preisstellung für die zu untersuchenden relevanten Tarifprodukte sein.
Im Hinblick auf den bis zum 01.04.2014 hinsichtlich der vorgenannten gutachterlichen Untersuchung äußerst knapp bemessenen Zeitraum und der derzeit nicht absehbaren Untersuchungsergebnisse hat der AVV-Unternehmensbeirat einstimmig empfohlen, die Preisstellung des Flugs-Ticket und des City-XL-Tickets zum 01.04.2014 unverändert zu belassen und erst nach Vorliegen der gutachterlichen Untersuchungen und Empfehlungen einen Vorschlag zur Preisfortschreibung der relevanten Tickets zur Beratung vorzulegen.
Der regionale AVV-Beirat der StädteRegion Aachen hat in seiner Sitzung am 17.02.2014 empfohlen, über die Preisstellung des Flugs-Ticket nach Vorliegen entsprechender gutachterlicher Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden und die Preisstellung des Flugs-Ticket über den 31.03.2014 hinaus zunächst unverändert zu belassen.
2.Preisstellung des euregioticket ab dem 01.04.2014
In den Beratungen über die Fortschreibung des AVV-Verbundtarifes zum 01.04.2013 und zum 01.04.2014 in der Sitzung des regionalen AVV-Beirates der StädteRegion Aachen am 28.01.2013 wurde auch über die Preisanpassung des euregioticket beraten. So wurde zum 01.04.2013 eine Preisanpassung um 0,50 € auf 17,00 € umgesetzt und zum 01.04.2014 eine Preisanpassung um weitere 0,50 € auf 17,50 € beschlossen.
Bereits im Vorfeld und auch seit Einführung des euregioticket am 01.07.1998 ist die Verbundgesellschaft bzw. die zwischenzeitlich geschaffene „Euregionale ÖV-Koordinierungsstelle in der EMR“, die bei der Verbundgesellschaft angesiedelt ist, bemüht, im niederländischen Verkehrsgebiet der Euregio Maas-Rhein auch die Schienenstrecken zwischen Maastricht und Roermond sowie zwischen Heerlen und Sittard in den Geltungsbereich des euregioticket einzubeziehen. Es konnte nunmehr Ende des Jahres 2013 erreicht werden, dass die beiden niederländischen Verkehrsunternehmen NS und Veolia einer Gültigkeitserweiterung auf die beiden o. a. Schienenstrecken zum 05.02.2014 zugestimmt haben. Voraussetzung hierfür war, dass der Preis des euregioticket zum 01.04.2014 über die bereits beschlossene Preisanpassung hinaus auf 18,00 € angehoben wird.
Die Verbundgesellschaft sowie die Verkehrsunternehmen in den Niederlanden, in Belgien und im AVV sowie im Kreis Euskirchen begrüßen diese Angebotsausweitung ausdrücklich, bedeutet dies doch eine deutliche Attraktivitätssteigerung des tariflichen Angebotes euregioticket.
Über die Ergebnisse der Beratungen der AVV-Beiräte der StädteRegion Aachen sowie der Kreises Düren und Heinsberg wird in der Sitzung berichtet.
3. GästeTicket „Erlebnisregion Nationalpark Eifel“
Im vergangen Jahr 2013 wurde eine Vielzahl von Gesprächen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und den Tourismusverbänden in Kall und Heimbach hinsichtlich der Einführung eines Gäste-Tickets geführt.
Im Ergebnis wird im Pilotzeitraum vom 01.01.2014 bis zum 30.04.2015 ein Gäste-Ticket für Hotelgäste angeboten, das im gesamten AVV- und VRS-Verkehrsgebiet gültig ist. Teilnehmen an der Kooperation können Beherbergungsbetriebe, die im VRS im Raum Euskirchen und im AVV in Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau, Niedeggen, (Kreis Düren) und Monschau, Simmerath, Roetgen (StädteRegion Aachen) beheimatet sind. Die teilnehmenden Beherbergungsbetriebe haben pro Übernachtungsgast und gebuchter Übernachtung ein Fahrpreisentgelt in Höhe von 1,00 € zu entrichten. Eine Vereinbarung zwischen den beiden Verbünden AVV und VRS regelt die jeweils auf den einzelnen Verbund entfallenden Fahrpreisanteile. Die Tourismusverbände ziehen die Fahrgeldanteile ein und leiten diese an die beiden Verbünde bzw. deren Verkehrsunternehmen weiter
Das Gäste-Ticket wird als persönliches, nicht übertragbares Online-Ticket durch die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) ausgestellt und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Das beschriebene Ticketangebot stellt hinsichtlich der bisherigen Komi-Tickets eine Neuerung dar, ist doch jeder teilnehmende Beherbergungsbetrieb verpflichtet, einen Fahrpreisanteil zu erheben und abzuführen. Insoweit ist abzuwarten, inwieweit sich ein solches Angebot in der Praxis bewährt.
Der AVV-Unternehmensbeirat hat das beschriebene Pilotprojekt begrüßt, empfiehlt jedoch, vor Ablauf des Pilotzeitraumes keine weiteren vergleichbaren Gäste-Tickets im Verkehrsgebiet des AVV einzuführen und die Erfahrungen mit dem Gäste-Ticket „Erlebnisregion Nationalpark Eifel“ zunächst abzuwarten.
4. Kombi-Ticket zum Karlsjahr 2014 in Aachen
Im Karlsjahr in Aachen, das anlässlich des 1.200 Todestages von „Karl der Große“ in 2014 in Aachen gefeiert wird, wird es drei überregional bedeutende Ausstellungen im Krönungssaal des Rathauses Aachen, im Centre Charlemagne und in der Domschatzkammer in der Zeit vom 20.06.2014 bis zum 21.09.2014 geben.
In Kooperation mit dem Kulturbetrieb der Stadt Aachen, dem örtlichen Verkehrsunternehmen ASEAG und der Verbundgesellschaft wurden für diese drei Ausstellungen Kombi-Tickets für Einzelpersonen und Familien, die den Eintritt in die Ausstellungen und die An- und Abreise mit dem ÖPNV aus dem Gebiet der StädteRegion Aachen oder dem gesamten AVV-Verkehrsgebiet ermöglichen, vereinbart. Die Kombi-Tickets wird es sowohl für eine Ausstellung als auch für Kombiausstellungen (alle drei Ausstellungen zusammen) geben. Sie reichen preislich von 8,00 € für einen Erwachsenen aus dem Gebiet der StädteRegion Aachen für eine Einzelausstellung bis zu 59,00 € für eine Familie aus dem übrigen Verbundgebiet für die Kombiausstellung. Ein Vertrag regelt die Aufteilung der Einnahmen der Partner untereinander.
Der Vertrieb der Kombi-Tickets erfolgt über die ASEAG und ihr Kunden-Center, private Vorverkaufsstellen, Ticketautomaten und das Fahrpersonal sowie über teilnehmende übrige AVV-Verkehrsunternehmen und wird voraussichtlich am 01.04.2014 starten. Ein entsprechender Vertrag mit dem Kulturbetrieb der Stadt Aachen ist derzeit in Abstimmung.