Kenntnisnahme - FB 45/0363/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 09.11.2011 beschlossen, überplanmäßig und befristet Fachkräfte für Schulsozialarbeit im Umfang von 18 Vollzeitstellen für die Dauer der Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) einzustellen. Die konkrete Verteilung auf die Schulen wurde am 12.12.2011 im Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule beraten und in den Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses vom 07.02.2012 sowie des Schulausschusses vom 09.02.2012 beschlossen.

Die Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen wurde am 08.05.2012 im Kinder- und Jugendausschuss sowie am 10.05.2012 im Schulausschuss beschlossen.

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 12.03.2013 den Ersten Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Grundsätze der Kooperation zum Einsatz von kommunalen Schulsozialarbeitern wurden am 16.04.2013 im Kinder- und Jugendausschuss und am 25.04.2013 im Schulausschuss verabschiedet.

Am 09.10.2013 verabschiedete der Rat der Stadt Aachen auf Antrag der SPD-Fraktion und auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses sowie des Schulausschusses eine Resolution zur Weiterführung und Verstetigung der Schulsozialarbeit.

In seiner Sitzung am 20.11.2013 beschloss der Rat der Stadt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses sowie des Personal- und Verwaltungsausschusses, zur Sicherstellung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets die befristet bis zum 31.12.2013 zusätzlich eingestellten Fachkräfte im Umfang von maximal 18 Vollzeitstellen bis zum 31.07.2015 weiter zu beschäftigen. Dies jedoch nur, soweit eine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Befristungsbedingungen für die Dauer des laufenden Schuljahres nicht möglich ist. In der Umsetzung dieses Beschlusses durch die Personalverwaltung bedeutete dies für die Schulsozialarbeiter/-innen an 6 Schulen mit Schulsozialarbeit im Zusammenhang mit dem BuT eine Befristung bis 31.07.2014.

 

Der vorliegende Bericht informiert über die Umsetzung der Beschlüsse und den aktuellen Stand der kommunalen Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen.

 

 

2. Der Ist-Stand städtischer Schulsozialarbeit

Das Team der städtischen Schulsozialarbeit umfasst heute insgesamt 39 Mitarbeiterinnen, inklusive Teamleitung. Im Umfang von 10 Vollzeitäquivalenten gab es auch vor dem BuT bereits kommunale Schulsozialarbeit.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt werden durch den Einsatz der kommunalen Schulsozialarbeiter/-innen

22 Grundschulen, 4 Förderschulen, 3 Hauptschulen, 4 Gesamtschulen, 4 Realschulen und

1 Gymnasium in der Stadt Aachen versorgt.

 

Die durch die vorgenommene Schließung der Förderschule Am Kennedypark „freigewordene“ Schulsozialarbeitskapazität wurde, in Abstimmung mit allen Beteiligten, der neugebildeten großen Förderschule Am Rödgerbach befristet für die Aufbauphase zur Verfügung gestellt.

Die Schulsozialarbeiterin der Schule am Kurbrunnen, die dort mit 20 Wochenstunden beschäftigt war, wechselte beruhend auf der Entscheidung des damaligen Dezernenten, zunächst befristet bis 31.12.2014 zur Viktor-Frankl-Schule. Die Personalkosten werden hälftig vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Schulträger übernommen. Diese Konstruktion eröffnet der Schule gemäß dem Runderlass vom 23.01.2008 (Schulsozialarbeitserlass) die Möglichkeit, eine weitere halbe Stelle landesseitig finanzierter Schulsozialarbeit dort zu generieren.

 

Entsprechend der im Mai 2012 verabschiedeten Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen arbeiten alle Schulsozialarbeiter/-innen nach den gleichen Standards, unabhängig davon, ob es sich um eine im Zusammenhang mit dem BuT eingerichtete Stelle handelt oder nicht.

 

Eine Auswertung der Schulsozialarbeitsstatistik für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2013/2014 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

3. Finanzierung

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit im Zusammenhang mit dem BuT erfolgt aus Bundesmitteln. Der Mittelzufluss resultiert aus einem „Zuwendungsbescheid“ der StädteRegion, da diese als Zuwendungsempfänger fungiert.

 

Die in 2011 vollständig und in 2012 teilweise nicht verausgabten Mittel wurden einer zweckgebunden Rückstellung zugeführt. Wie bereits im 1. Sachstandsbericht erläutert wurde, ermöglichen diese rückgestellten Mittel die Schulsozialarbeiterstellen im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket über das Ende der Drittmittelfinanzierung vom 31.12.2013 hinaus, finanzieren zu können. Durch sparsame Haushaltsführung kann die Maßnahme bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 in vollem Umfang fortgeführt werden, ohne dabei die bis 31.12.2013 vereinnahmten Mittel vollständig zu verausgaben.

Da die Höhe der für Schulsozialarbeit im Zusammenhang mit dem BuT verfügbaren Mittel in Abhängigkeit von den jeweiligen Kosten der Unterkunft (K.d.U.) war, ergaben die Spitzabrechnungen für die Jahre 2011 bis 2013, dass noch zusätzliche, über das erwartete Maß hinausgehende, Mittel fließen konnten.

Daher wird derzeit noch berechnet, in wie weit über den 31.07.2015 hinaus, das Angebot weiter mit den bis Dezember 2013 geflossenen Mitteln finanziert werden kann.

 

Gleichwohl ist derzeit die Frage der Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket ab dem Jahr 2014 auf Bundes- und Länderebene weiterhin ungeklärt. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einem Schreiben vom 17.12.2013 (Anlage 2) die Oberbürgermeister/-innen, Landräte und den Städteregionsrat benachrichtigt, das für das Jahr 2014 die nicht verausgabten Mittel zur Weiterfinanzierung genutzt werden sollen. Zugleich wird mitgeteilt, das das Ministerium den Dialog zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit ab 2015 auf unterschiedlichen Ebenen fortsetzen wird.

Mit Schreiben vom 29.01.2014 (Anlage 3) der Ministerien für Inneres und Kommunales sowie für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Kommunen über den Umgang der vom Bund bereitgestellten und nicht verausgabten Mittel informiert. Auch hier wird bekräftigt, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Finanzierung der Schulsozialarbeit weiter beim Bund für eine dauerhaft tragfähige Lösung einsetzen wird.

 

Wie weiter oben dargestellt, ist für die Stadt Aachen die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne der Ministerien aus den bereits gezahlten Mitteln des Bundes über das Schuljahresende 2014/2015 hinaus möglich.

 

In den Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses am 17.09.2013 und des Schulausschusses am 26.09.2013 wurde beschlossen, das die Verwaltung beauftragt wird, die entsprechenden Vertragsverlängerungen für die Schulsozialarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Drittmittel so vorzunehmen, dass die personelle Kontinuität gewährleistet bleibt. Zur Umsetzung dieser Beschlüsse wäre in Einzelfällen noch die Vertragsverlängerung bis 31.07.2015 notwendig.

 

 

4. Zum Antrag der Fraktion Die Linke vom 28.01.2014

Mit Schreiben vom 28.01.2014 beantragt die Fraktion Die Linke die Einrichtung einer städtischen Kommission, um den Weiterbestand der Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes an den Schulen der Stadt Aachen über das Ende des Jahres 2014 hinaus im jetzigen Umfang sicherzustellen.

Bereits in der Vergangenheit wurde die Einrichtung der Schulsozialarbeit im Zusammenhang mit dem BuT eng politisch begleitet. Bisher wurden alle Entscheidungen zu dieser Thematik im Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule vorberaten und anschließend im Kinder- und Jugendausschuss und im Schulausschuss politisch beraten.

Es wird deshalb vorgeschlagen, dieses Gremium soweit es auch in der neuen Ratsperiode gebildet wird, als Fachgremium zur Begleitung der Verstetigung der begonnenen breit angelegten Schulsozialarbeit weiter zu nutzen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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