Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 46/47/0095/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan 2015/2016 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
  2. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den vorläufigen Wirtschaftsplan 2015/2016 fest.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen:

  • Der vorgelegte Entwurf gemäß Anlage basiert grundsätzlich auf der zeitgleich vorgelegten Planung für das Wirtschaftsjahr 2014/2015 (s. vorheriger TOP) – weiterentwickelt um die zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten bzw. absehbare Änderungen.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und Dezernat II bezüglich der Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt.

 

Wesentliche Eckpunkte für den Vorläufigen Erfolgsplan 2015/16

  • Umsatzerlöse / Erträge:
    Die im Vergleich zur Vorjahres-Planung geplante Minderung der sonstigen Erträge resultiert aus dem Wegfall der zweckgebundenen Drittmittel für
    - die Chorbiennale, die planmäßig in der Spielzeit 2015/16 nicht stattfinden wird sowie
    - die «besondere» Musiktheater-Produktion der Spielzeit 2014/15.
    Hierzu korrespondierend ist auch eine entsprechende Minderung beim Personal- bzw. Sachaufwand zu berücksichtigen.
  • Personalaufwand / Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ):
    In Abstimmung mit Dez. II sind sowohl beim Personalaufwand wie auch beim städtischen BKZ tariflich bedingte Personalkostensteigerung in Höhe von 1 % jeweils für 2015 und 2016 berücksichtigt. Der Aufwand für die Gastverpflichtungen (KG 41 / 42) mindert sich wegen der «besonderen» Musiktheater-Produktion der Spielzeit 2014/15.
  • Sachaufwand:
    Die im Vergleich zur Vorjahres-Planung geplante Minderung resultiert im Wesentlichen aus dem Wegfall des Aufwands für die Chorbiennale (KG 57). Ebenfalls entfällt bei KG 53 der gesonderte Aufwand der Spielzeit 2014/15 für ein Auftragswerk im Schauspiel. Demgegenüber ist eine leichte Steigerung bei den Mietkosten (KG 51) berücksichtigt, da der Mietvertrag für die neue Lagerhalle eine marktübliche Mietanpassungsklausel in Abhängigkeit von der Entwicklung der Verbraucherpreise enthält.

 

Vorläufiger Vermögensplan 2015/16

  • Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist als Budget-Planung zu verstehen. Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können.
  • Das hiernach insgesamt geplante Investitionsbudget von 250 TEuro ist der Höhe nach so bemessen, dass es – gemäß Finanzplan – auch ohne zusätzliche Investitionszuschüsse finanzierbar ist.

 

Vorläufiger Finanzplan 2015/16

  • Der Bedarf an liquiden Mitteln wird – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – weiterhin im Rahmen des laufenden Geschäfts sichergestellt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Entf.

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Anlagen

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