Kenntnisnahme - BA 4/0118/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Umbau Schleidener Straße, 1. Bauabschnitt

Hier: Wunsch der Anlieger und der Bezirksvertretung auf Planänderung

 

Am 03.05.2010 führte die Verwaltung eine Bürgerinformation zur Planung der Schleidener Straße durch. Dabei wurde u. a. die Art und  Lage der geplanten Querungshilfen erläutert. Diesbezüglich wurden von den anwesenden Bürgern keine Einwände erhoben.

 

In der Sitzung der BV am 18.01.2012 und im Mobilitätsausschuss am 2.02.2012 wurde der Planungsbeschluss gefasst. Dieser bildete die Grundlage für die Konkretisierung der Planung im 1. Bauabschnitt zwischen Ortseingang und Montebourgstraße. In der Sitzung der Bezirksvertretung am 29.08.2012 und des Mobilitätsauschusses am 06.09.2012 wurde der Baubeschluss als Basis für den Finanzierungsantrag gefasst.

Der Ausführungsplan wurde am 20.03.2013 von der Bezirksvertretung und am 21.03.2013 vom Mobilitätsausschuss beschlossen, mit der Auflage im Bereich der Haus Nr. 101 bis 119 weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen. Dem wurde in einer geänderten Planung Rechnung getragen, die in diesem Bereich 12 zusätzliche Parkstände vorsieht. Auf der Grundlage der so geänderten Planung wurde ausgeschrieben und der Bauauftrag vergeben.

 

In der Bürgerinfo zur baulichen Umsetzung der o. g. Planung am 05.02.2014 wurden die Planung, der Bauablauf und die dazu notwendige Verkehrsführung dargestellt. In der anschließenden Diskussion wurden neben Fragen zur den potentiellen Problemen im Umleitungsverkehr Einwände bezüglich der Art und Lage der Querungshilfen in Höhe Haus  Nr. 41 und im Bereich Haus 107 / 116 geäußert.

 

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bereich der Querungshilfe am Ortseingang in Höhe Haus 41    (Anlage 1)

 

Schon im Vorentwurf für die Schleidener Straße sind eingehende Prüfungen zur Lage der Mittelinsel im Ortseingangsbereich vorgenommen worden. Eine denkbare Variante war zwischen den Einfahrten zu den Häusern 40 und 42. Dort ist jedoch  ein Regenrückhaltebecken, zu dem seitlich ein Schaltschrank angebracht ist. Um die Querungshilfe an dieser Stelle zu realisieren, müssen mindestens zwei Bäume gefällt und der Schaltschrank und der Überlauf des Rückhaltebeckens verlegt werden. Dies ist mit hohem technischem und finanziellem Aufwand verbunden und ist deshalb schon in der Vorplanung verworfen worden.

Eine Variante war die Verschiebung weiter in die Ortslage hinein. Dies widerspricht dem verkehrstechnischen Sinn einer Mittelinsel, die neben der Querungsfunktion als  verkehrsberuhigendes Element den Ortseingangsbereich betont und geschwindigkeitsdämpfend wirkt. Durch die optische Einengung der Fahrbahn werden die Verkehrsteilnehmer deutlicher als mit einem Ortseingangsschild auf die Ortslage aufmerksam gemacht und passen die Fahrgeschwindigkeit an.

Aus diesen Gründen ist eine Verlagerung besagter Querungshilfe nicht zu empfehlen.

Querungshilfe und Mulde auf Höhe der Häuser  107 / 116     (Anlage 2)

 

Von Anliegern der westlichen Straßenseite wird die asymmetrische Lage der Fahrbahnaufweitung bemängelt, weil sie höhere Lärmimmissionen befürchten. Sie schlagen eine Insel symmetrisch zur Straßenachse vor, damit der Fahrbahnrand ca. einen Meter von ihren Häusern abrückt.

 

Für die Mittelinsel wurde eine asymmetrische Anordnung gewählt, so dass sie als zusätzliches Element zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten im Zulauf auf den geplanten Kreisverkehr mit der Montebourgstraße / Hahner Straße wirken kann. Der Unterschied der Fahrbahnrandabstände im Vergleich zu einer symmetrischen Anordnung beträgt ca. 1,0 m und bewirkt laut durchgeführter Computersimulation keine spürbare Pegelveränderung an den Fassaden, die ca. 8 m vom Fahrbahnrand entfernt sind.

 

Die von den Anliegern vorgeschlagene Verlagerung der Insel  hätte zur Folge, dass die vorhandene Mulde auf einer Länge von 21 m Länge verfüllt und als Gehweg befestigt und mit einer bis zu 1 m hohen Winkelsteinwand auf dieser Länge abgestützt werden muss. Die Kosten dafür betragen ca. 20.000 €. Durch den Höhenunterschied zwischen neuem Gehweg und dem angrenzenden Gelände entsteht ein Gefahrenpotential, das bei der geplanten Böschung nicht gegeben ist. Die Verwaltung rät deshalb von der Änderung der Planung an dieser Stelle ab.

 

Parkraum auf der Ostseite     (Anlage 3)

 

Ergänzend zur der Diskussion über die Querugshilfen wurde die Frage nach zusätzlichem Parkraum gestellt, da im Ausbauplan im Bereich der Querungshilfe vor Haus 107 der Parkstreifen unterbrochen ist und die Mulde/Grünstreifen erhalten bleibt.

Die vorliegende Ausführungsplanung berücksichtigt den Beschluss, zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Allerdings muss der aus Gründen der frühen Erkennbarkeit der Querungshilfe auf einer Länge von 20 m gem. RAST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) unterbrochen werden. Der Gehweg verbleibt in diesem Bereich am Fahrbahnrand und der vorhandene Höhenunterschied zur tieferliegenden privaten Heckenpflanzung kann mit einer Böschung ausgeglichen werden.

Sollte zusätzlicher Parkraum ergänzend zu dem bereits erweiterten Parkangebot als dringlich erachtet werden, können im weiteren Verlauf noch Parkstände vorgesehen werden.

 

Die Verwaltung rät aus den o.g. Gründen von der Änderung der Planung im Bereich der Häuser 107/116 ab.

 

Falls die Bezirksvertretung eine Änderung der bisher beschlossenen Planung empfiehlt, ist dazu kurzfristig ein Beschluss des MOA erforderlich.

 

 

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Anlagen

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