Entscheidungsvorlage - E 49.5/0117/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der BAKU nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den Kulturbetrieb, nach dem vorgeschlagenen Modell zu verfahren.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf dem Hintergrund der Diskussion über die bessere Förderung der sogenannten Freien Kultur schlägt die Verwaltung vor, nicht verausgabte Mittel  des Kulturbetriebs in Höhe von 50 % für die Förderung der Freien Kultur zu reservieren.

Mit Vorlage des Jahresabschlusses (in der Regel bis Juni des Folgejahres) werden die jeweiligen Ergebnisse dem Betriebsausschuss und dem Rat der Stadt vorgelegt

Mit Beschluss durch die politischen Gremien wird  der Überschuss in Höhe von 50 % für die Förderung der Freien Kultur eingesetzt. Die Planungssicherheit ist damit nur zeitverzögert und abhängig von den nicht verausgabten Mitteln gewährleistet, gleichwohl wird im positiven Fall eine Aufstockung der Mittel erreicht werden.

Diese Mittel stehen dem Kulturbetrieb dann nicht mehr für investive Maßnahmen in der Rücklage zur Verfügung.

Zur Zielerreichung dienen sowohl die Einhaltung der Budgets der Geschäftsbereiche als auch die Erzielung von Einnahmen z.B. durch die Raumvergabe.

Eine erste Umsetzung wird auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2013 erfolgen.

Parallel hierzu wird im Jahr 2014 eine Liste der investiven Projekte und der großen kulturellen Projekte vorgelegt, um eine transparente Übersicht über die kurz- bis langfristigen Projekte und deren ungefähres Finanzvolumen zu erhalten.

 

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Anlagen

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