Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 32/0027/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 26.02.2014, wonach dem Rat der Stadt empfohlen wurde, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der nachträglichen Antragstellung durch die Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe e.V. konnte die reguläre Beratungsreihenfolge für die Bezugsvorlage nicht eingehalten werden. Am 26.02.2014 wurde daher vom Bezirksbürgermeister und einem Bezirksvertreter ein Empfehlungsbeschluss als Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Gem. § 36 Abs. 5 i.V. m. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) ist diese Entscheidung der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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