Entscheidungsvorlage - BA 3/0090/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Sauberkeit der Haarener Gracht und der Verlautenheidener Straße im Bereich der Zuständigkeit von strassen.nrw und der Autobahnrastplätze Haarberg an der A 544, Antrag nach § 25 Abs. 4 GeschOAntrag der CDU-BVF in der BV Haaren vom 02.01.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Verfasst von:
- BA 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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26.03.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung der BV Haaren am 22.01.2014 wurde der Antrag der CDU-BVF vom 02.01.2014 angenommen.
Der Antrag wurde an strassen.nrw mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.
Mit Mail vom 06.03.2014 teilt strassen.nrw zum Sachverhalt folgendes mit:
„Der Autobahnparkplatz an der A 544 liegt im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Krefeld und wird durch die Autobahnmeister Titz unterhalten.
Die weiteren angesprochenen Strecken an der L23 Verlautenheidener Straße und die L 222 Haarener Gracht durch die Straßenmeisterei Aachen.
Grundlage der Tätigkeiten im Straßenunterhaltungsdienst ist das Leistungsheft des Bundes. In diesem Leistungsheft sind alle Tätigkeiten aufgeführt und mit einem Turnus versehen.
Auf dieser Grundlage werden von Bund und Land die Finanzmittel zugewiesen.
Der Turnus der Leistung "Abfälle und Müllablagerungen entlang der Strecke einsammeln und entsorgen" liegt bei 1, was bedeutet, dass die Straßenmeisterei 1x im Jahr, in der Regel vor dem mähen die Strecken absammelt.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64,9 kB
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