Kenntnisnahme - FB 20/0080/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2010 und die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2009 und 2010 sowie die beigefügte Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

-          der Bilanz zum 31.12

-          der Ergebnisrechnung

-          der Finanzrechnung

-          den Teilrechnungen

-          dem Anhang

-          und dem Lagebericht.

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsab-

grenzungsspiegel beigefügt.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

Gemäß Artikel 8 § 4 des NKFWG (NKF-Weiterentwicklungsgesetz) besteht für die Jahresabschlüsse  bis einschließlich zum Abschluss des Jahres 2010 die Möglichkeit, auf alle Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfs und der Anzeige bei der Bezirksregierung zu verzichten. Hiermit verbunden ist der Verzicht auf eine formale Jahresabschlussprüfung und die Feststellung durch den Rat.

Erst der Jahresabschluss 2011 wird wieder nach den formalen und gesetzlichen Vorschriften geprüft, festgestellt und eine Entlastung des Oberbürgermeisters erteilt.

Aus diesem Grund ist die Kenntnisnahme des beigefügten Jahresabschlusses 2010 im Entwurf ausreichend.

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2010 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

  1. Gesamtergebnisrechnung:

 

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 38,3 Mio. € aus.

Im Vergleich zum Fehlbedarf in Höhe von 56,8 Mio. € aus der Planung 2010 ergibt sich insgesamt eine Verbesserung von 18,5 Mio. €.

 

Dieser Fehlbetrag wird – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen- mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. Diese reduziert sich dadurch von einem Wert zum 1.1.2008 von 135.426.975,82  € auf einen Wert von rund 53.000.000 € zum 31.12.2010.

 

Die allgemeine Rücklage wird durch das Ergebnis nicht verändert.

 

  1. Gesamtfinanzrechnung:

 

Nach den Vorgaben der GemHVO ergibt sich der Wert in der Finanzrechnung eines jeweiligen Jahres aus den Liquiditätskrediten und den Liquiden Mitteln.

 

In der Finanzrechnung des Jahres 2010 muss wegen technisch bedingter Kontokorrekturen, ausnahmsweise, eine Abweichung hiervon erfolgen.

 

Die Finanzrechnung des Jahres 2010 setzt sich daher aus dem Wert der Liquiditätskredite in Höhe von

 

-221.600.000,00 €, der Liquiden Mittel in Höhe von 10.321.923,19 € und teilweise aus Positionen der "Sonstigen Verbindlichkeiten" in Höhe von -1.019.156,88 € zusammen.

 

Insgesamt wird in der Finanzrechnung des Jahres 2010 ein Wert von -212.297.233,69 € ausgewiesen.

 

Diese Vorgehensweise für die Finanzrechnung des Jahres 2010 wurde mit dem Wirtschaftsprüfer und dem örtlichen Fachbereich Rechnungsprüfung abgestimmt.

Der Jahresabschluss 2010 der Stadt Aachen mit allen vorgeschriebenen Bestandteilen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

  1. Änderungen aus der Korrektur der Eröffnungsbilanz:

 

Gemäß § 92 Absatz 7 GO NRW kann eine Berichtigung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz letztmals im vierten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden.

Korrekturen der Eröffnungsbilanz sind in diesem Fall unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten haben sich Korrekturen der Eröffnungsbilanz ergeben.

Diese haben zu einer Verschlechterung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 13.402.110,90 € geführt.

Die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage resultiert primär aus einer Veränderung bei den „Sonderposten“ mit einem Wert von 10,9 Mio. € und einer Verschlechterung bei den „Anlagen im Bau“ mit einem Wert von 2,2 Mio. €.

 

Sonderposten:

In der Eröffnungsbilanz wurden, nach Bestätigung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung, die Sonderposten auf Basis der nominalen Geldbeträge des jeweiligen Zuwendungsjahres ermittelt. Nach einer Verfügung der Bezirksregierung, aufgrund eines Votums der Gemeindeprüfungsanstalt, war jedoch eine Ermittlung auf Basis von Zeitwerten vorzunehmen. Daher wurden die Geldbeträge auf Basis entsprechender Preisindices indiziert. Dies führte dann zu der vorgenannten Reduzierung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 10,9 Mio. €.

 

Anlagen im Bau:

In der Eröffnungsbilanz wurden Kosten für den Bau von Kunstrasenplätzen bei der Bilanzposition „Anlagen im Bau“ gebucht, obwohl diese bereits zu diesem Zeitpunkt fertig gestellt waren und auch in der Bilanz aktiviert waren. Dieser fehlerhafte Doppelausweis wurde korrigiert, indem die Anlagen im Bau gegen die Allgemeine Rücklage ausgebucht wurden, so dass sich der Wert der Allgemeinen Rücklage um 2,2 Mio. € reduziert.

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

Kenntnisnahme durch den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Anzeige des vom Rat zur Kenntnis genommenen Jahresabschlusses an die Aufsichtsbehörde.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

 

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.

 

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Anlagen

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