Entscheidungsvorlage - FB 20/0083/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Anhebung des Ansatzes in § 1 der Haushaltssatzung 2014 um 5.269.400 Euro auf 78.108.100 Euro bei der Position „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit“ sowie eine entsprechende Anpassung der Finanzplanung.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Verfügung vom 10.03.2014, Eingang per Fax am 11.03.2014, hat die Bezirksregierung Köln die am 29.01.2014 vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 sowie die Verringerung der Allgemeinen Rücklage gemäß § 75 Abs.4 GO NW genehmigt.

 

Als Auflage hat die Bezirksregierung Köln festgelegt, dass die Haushaltssatzung in § 1 beim „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit“ um 5.269.400 Euro auf 78.108.100 Euro anzuheben und durch Ratsbeschluss zu ändern ist. Die Werte der Finanzplanung zur Kreditaufnahme sind entsprechend anzupassen. Die Veränderungen haben keine Auswirkungen auf den im Gesamtergebnisplan ausgewiesenen Fehlbedarf für das Haushaltsjahr 2014.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen *

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

* Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

 

 

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