Entscheidungsvorlage - FB 61/1092/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die vorgeschlagene Vergrößerung des Betrachtungsraumes für das Innenstadtkonzept 2022 über den Alleenring hinaus um den Bereich Westbahnhof und den Kurgarten sowie die in der Vorlage beschriebene Auftragserweiterung in Höhe von 26.921,73 € brutto an das Büro Heinz Jahnen Pflüger, Aachen, zu beschließen. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, das formelle Verfahren zur räumlichen Ausweitung des Geltungsbereichs der Sanierungssatzung in die Wege zu leiten.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Vergrößerung des Betrachtungsraumes für das Innenstadtkonzept 2022 über den Alleenring hinaus um den Bereich Westbahnhof und den Kurgarten sowie die in der Vorlage beschriebene Auftragserweiterung in Höhe von 26.921,73 € brutto an das Büro Heinz Jahnen Pflüger, Aachen. Er beauftragt die Verwaltung, das formelle Verfahren zur räumlichen Ausweitung des Geltungsbereichs der Sanierungssatzung in die Wege zu leiten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu Beginn des Arbeitsprozesses zum Innenstadtkonzept 2022 erfolgte mit der gut besuchten Auftaktveranstaltung am 23.04.2013 ein breit angelegter innovativer Beteiligungsprozess für interessierte Bürger aus verschieden Bereichen und Altersgruppen der Stadtgesellschaft. Die Einbindung von Menschen unterschiedlichen Alters, sozialer und ethnischer Herkunft, das Kennlernen ihrer Sichtweisen auf Stadt bzw. Stadtentwicklung und Lebenslagen brachte dem zukünftigen Innenstadtkonzept wichtige Anregungen. Parallel zur intensiven Bürgerbeteiligung wurden in verwaltungsinternen Werkstätten die fachlichen Aspekte und Anregungen zu den räumlichen Schwerpunkten und den Themen Mobilität und Umwelt, Wohnen sowie Stadtmarketing, Handel, Freizeit und Tourismus zusammengetragen.

 

Die einzelnen Beteiligungsbausteine und der Bearbeitungsprozess sind im folgenden Diagramm dargestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die ersten Ergebnisse wurden in der Zwischenpräsentation zum Innenstadtkonzept 2022 am 15.10.2013 in der Mensa des Gymnasiums St. Leonhard der Öffentlichkeit vorgestellt und Leitziele des Innenstadtkonzeptes mit ca. 100 Bürgern diskutiert.

 

Die Auswertung der Anregungen aus den unterschiedlichen bürgerschaftlichen Gruppen, den öffentlichen Foren und den Verwaltungswerkstätten hat bisher zu folgenden Ergebnissen in den räumlichen Schwerpunkten und thematischen Handlungsfeldern und den daraus resultierenden Arbeitsschritten geführt.

 

 

  1. Räumliche Schwerpunkte

 

Bushof und Umfeld

In funktionaler Randlage zum Einzelhandelszentrum erleidet der Gebäudekomplex des Bushofs seit einigen Jahren einen steten Imageverlust und weist mit erheblichen Gestaltmängeln im umgebenden öffentlichen Raum dringenden Handlungsbedarf auf. Das Innenstadtkonzept 2022 identifiziert das Bushofgebäude und sein Umfeld daher als räumlichen Schwerpunktbereich.

 

Aufgrund der komplexen Planungsaufgabe setzten sich im Beteiligungsprozess verschiedene Gruppen mit dem Thema Bushof auseinander. So mündete im vergangenen Jahr die Auseinandersetzung der „Patenklasse“ des St. Leonhard Gymnasiums (Leistungskurs Erdkunde) mit dem Innenstadtkonzept in einem 3-tägigen Planungsworkshop zur Zukunft des Areals. Der so genannte „Think Tank“ mit engagierten Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen befasste sich ebenfalls mit dem Thema. Die Ergebnisse wurden dokumentiert und geben erste Anhaltspunkte für die Leitziele einer neuen städtebaulichen Planung.

 

Im November 2013 veranstaltete die Stadtverwaltung eine geladene Expertenwerkstatt zum Thema „Entwicklung des Bushofareals“. Nach einem ausführlichen Rundgang über das Gelände wurde lebhaft über die Planungsaufgabe und die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert und schließlich folgende

Schlussfolgerungen für den Städtebau formuliert:

 

              Schaffung von Aufenthaltsqualität im öffentlichem Raum und Beseitigung der Öffnungen der ehemaligen Unterführung Kurhausstraße

              Aufwertung des Umfeldes der Peterskirche / des Umfeldes des Alten Kurhauses

              Berücksichtigung der Geschichte des Ortes (Altes Kurhaus mit ehemaligem Kurgarten, Badegeschichte mit Quellen und Bächen, Peterskirchviertel, historische Wegeverbindungen)

              Stärkung von bestehenden Wegeverbindungen (City-Passage / Synagoge / Willy-Brandt-Platz) + (Bushofareal /Altstadt, erdgeschossige Passage durch das Alte Kurhaus)

              Im Hinblick auf die angestrebte Stärkung von bestehenden Wegebeziehungen sollte für die Beziehung ‘Bushof/Altstadt‘ eine direkte Sicht- und Wegebeziehung zwischen dem ZOB und dem Bädersteig angestrebt werden. Hierzu wäre eine Öffnung der Komphausbadstr. auf Höhe der Häuser Nr. 25, 27, 29 oder ggf. sogar eine Platzsituation unter Einbeziehung der weiteren Häuser 37 und 39 sowie Peterstr. 15/5a erforderlich. (FB23 => Prüfung, ob hier bereits städt. Eigentum besteht)

              Erhalt + Modernisierung öffentlicher (kultureller) Einrichtungen (Altes Kurhaus mit Klangbrücke, Bibliothek und VHS), Synergieeffekte nutzen

              Förderung von innerstädtischem Wohnen und Ergänzung von Dienstleistungen

              Optimierung des Busknotenpunktes: Komfortabler, leistungsfähiger ZOB unter Verzicht der Nutzung der Gebäudeunterfahrt - Neuordnung des ÖV

              Herstellung der räumlich-funktionalen Vernetzung insbesondere für Fußgänger und Radfahrer

              Verlagerung der Tiefgarageneinfahrt zur Ostseite mit direkter Anfahrbahrkeit vom Hansemannplatz

 

 

Ziel ist es, Zukunftsperspektiven für diesen Innenstadtstandort zu entwickeln vor dem Hintergrund der vorhandenen Potentiale, insbesondere der bestehenden Bildungs- und Kultureinrichtungen. Neben der im Bushofgebäude angesiedelten Volkshochschule befinden sich die Stadtbibliothek, das alte Kurhaus mit der Klangbrücke sowie St. Peter im unmittelbaren Umfeld. Unter Berücksichtigung der Geschichte des Ortes kann ein multifunktionaler Ort der Begegnung geschaffen werden, der die Vernetzung dieser Einrichtungen zum Ziel hat.

Unter Verzicht der Gebäudeunterfahrt soll ein komfortabler und leistungsfähiger Busknotenpunkt  (ZOB) entstehen. Der öffentliche Raum soll in diesem Zusammenhang neu geordnet, die Aufenthaltsqualität verbessert und die stadträumlichen Beziehungen z.B. in Richtung Büchel, Großkölnstraße, Kurpark und Willy-Brandt-Platz gestärkt werden.

 

Zwischen Vertretern der Verwaltung und dem privaten Eigentümer wurden Gespräche zum gemeinsamen Vorgehen geführt. Dabei wurde vereinbart, zunächst eine immobilienwirtschaftliche Betrachtung des Gebäudes zu erstellen. Des Weiteren wurde gemeinsam mit der ASEAG festgelegt, die Optimierung des Busknotenpunktes als leistungsfähiger ZOB unter Verzicht der Nutzung der Gebäudeunterfahrt voranzutreiben. Dazu soll eine technische Machbarkeitsstudie über die Flächenansprüche und Bewegungsmodalitäten des ZOB in Auftrag gegeben werden. Ferner soll ein Konzept zur Nutzungsstruktur insbesondere für Bibliothek und Volkshochschule erstellt werden.

 

Angestrebt wird die gemeinsame Ausschreibung eines städtebaulichen Wettbewerbs mit Hochbauschwerpunkt.

 

Büchel und Umfeld

Durch mehrere ganz aktuelle Eigentümerwechsel ergeben sich neue Optionen zur Stadtreparatur dieses Bereiches. So wird es möglich, nicht nur das Parkhaus Büchel durch neue Nutzung in einem neuen Hochbau zu ersetzen, sondern die Nutzungen, Baukörper, Wege und Verbindungen sowie die Stadträume neu zu gestalten. Im Rahmen des Innenstadtkonzeptes werden für das erweiterte Umfeld des Büchels städtebauliche Prinzipien zur stadträumlichen Körnigkeit, zur Wegebeziehungen, zur Erschließung, zur Höhe und Dichte der Bebauung sowie zur Gestaltung der umliegenden öffentlichen Räume erarbeitet. Auf Grundlage dieser Vorarbeiten bereitet die Verwaltung z.Zt. einen städtebaulichen Wettbewerb für diesen Bereich vor, der auch die Antoniusstraße mit einbezieht. Die dafür vorgesehenen vorbereitenden Untersuchungen zu einer Sanierungssatzung werden zurückgestellt.

 

Weltkulturerbe

Die Maßnahmen des Konjunkturprogramms 1 „Weltkulturerbe“ im öffentlichen Raum bestehend aus der Neugestaltung der Johannes-Paul-II. Straße zur Fußgängerzone, der Umgestaltung der Ritter-Chorus-Straße zurück zur ursprünglichen platzartigen Form, die Aufwertung des Umkranzes vom Katschhof sowie der neuen Freitreppe am Rathaus und die „Vermittlungselemente“ über die sichtbare, Stein gewordene Geschichte  nämlich die Chronoskope, befinden sich knapp vor der Fertigstellung.

Wir wissen wenig über die römische und karolingische Siedlung östlich des Katschhofs. Archäologische Funde deuten auf eine interessante, weit in die Vergangenheit zurückreichende Siedlungstätigkeit zwischen Klosterplatz und Büchel hin. Dieser komplexe bauliche Zusammenhang ist heute noch spürbar. Nachdem nun der unmittelbare Pfalzbezirk gut gestaltet und aufgewertet ist, fallen die in die Jahre gekommenen Straßen und Plätze, die zum engsten Altstadtbereich gehören, besonders ins Auge: die Krämerstraße und die Rethelstraße. Ebenfalls in dem etwas „überlebten“, wenn auch nicht negativ auffallenden Design sind die Bereiche Hühnermarkt, Rommelsgasse, Romaneygasse und Hof gestaltet. Funktionale Mängel haben sie allerdings hinsichtlich der Kriterien des barrierefreien Bauens einerseits durch das zum Teil sehr unebene Kopfsteinpflaster und durch senkrecht zur Hauswand verlegte Kontrastbänder, die dem gewählten barrierefreien Design in Aachen zuwider laufen. Die Verwaltung hatte deshalb bereits zur zweiten Phase des Konjunkturprogramms 1 diese Bereiche angemeldet, es war aber nur die Umgestaltung des Klosterplatzes vom Bund ausgewählt worden. Diese wurde letztlich durch Beschluss der Fachausschüsse nicht umgesetzt.

 

Da die Aufgabe bleibt und konzeptionell durchdacht ist, sollen die o.g. Straßen/Plätze für die erste Förderstufe des Innenstadtkonzepts 2022 angemeldet werden.

 

Campus Innenstadt

Der Wettbewerb von 2008 „RWTH Kernbereich“, ausgelobt vom BLB in Kooperation mit RWTH und Stadt, umfasste eine mittelfristige Entwicklungsperspektive sowie einen Realisierungsteil.  Gewonnen haben ihn die Büros Machleidt (Städtebau) und sinai (Landschaft), beide Berlin. Während der Realisierungsteil, der Stadtraum am Templergraben, so gut wie fertig gestellt  ist und auch das neue Technikum an der Eilfschornsteinstraße mit der offenen Wegeverbindung zur Theresienkirche sich in Übereinstimmung mit dem Masterplan befinden, wurden andere Teile des Masterplans bereits konterkariert. So baut das Studentenwerk die Mensa am alten, ungünstigen Standort aus und auch das neue Hörsaalzentrum entspricht nicht in befriedigender Weise dem Masterplan. Den „Sprung“ über die hier unmaßstäbliche Turmstraße besser  zu gestalten und für RWTH-Binnenbewegungen insbesondere im Fuß- und Radverkehr sowie im ÖPNV sichere und angenehme Bedingungen zu schaffen, wird dadurch zu einer zentralen Aufgabe. Dabei sind die Anknüpfungspunkte zum Westbahnhof, zur Hörn und zum zukünftigen Campus West konzeptionell einzubeziehen. Deshalb soll die „Gebietskulisse“ des Innenstadtkonzepts 2022 um den räumlichen Schwerpunkt „Westbahnhof und Umfeld“ erweitert werden.

 

Was den Bereich um das Kármán- Forum, das Theresienquartier, die Gestaltung des Bereichs zwischen Templergraben und Turmstraße sowie die Wüllnerstraße mit den anliegenden Platzräumen betrifft, ist der Masterplan einer Überprüfung und Aktualisierung zu unterziehen. Als weitere Aufgabe steht die Idee einer engeren Verbindung von Stadt und Hochschule in Gestalt der „Achse der Wissenschaft“ an. Übergeordnetes Ziel ist es zum Einen den öffentlich zugänglichen Raum der Hochschule stärker als Teil der Innenstadt für Studenten, Bewohner und Besucher gleichermaßen erlebbar zu machen. Zum Anderen gilt es gemeinsam mit dem BLB und der RWTH Möglichkeiten zu suchen, die Versiegelung zu reduzieren und die Begrünung von Flächen und Gebäuden als klimatisch-lufhygienischen Beitrag zu erhöhen.

Nach Ostern soll dazu mit der RWTH und dem BLB unter Einbeziehung von Studierenden ein Workshop stattfinden, aus dem eine (wieder) intensivierte Kooperation hervorgehen soll.

 

Hauptbahnhof mit Schwerpunkt Entwicklung der Südseite

Die Stadt Aachen plant, den Hauptbahnhof besser an den Stadtteil Aachen Burtscheid anzubinden. In der heutigen Situation befinden sich der Eingang in das Bahnhofsgebäude und der Zugang zu den Gleisen auf der Nordseite der Gleisanlagen in Richtung Innenstadt. Aus Burtscheid entstehen somit lange Umwege über die Burtscheider Straße im Westen oder über die Kasinostraße und Hackländerstraße im Osten.

Im Jahr 2011 wurde von der Ingenieurgesellschaft Kempen+Krause, Aachen, und Jochen König, Aachen, eine Machbarkeitsstudie für eine Brücke über die Bahnanlagen unmittelbar westlich der Bahnsteigüberdachung erarbeitet.

Zwischenzeitlich wurde von der Verwaltung zudem eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des bestehenden Personentunnels in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Studie werden in Kürze in den politischen Gremien vorgestellt. Mit dem Beschluss für eine Vorzugsvariante (Brücke oder Tunnel) sollen die weiteren Planungsphasen in Zusammenarbeit mit der DB Station&Service beauftragt werden.

 

Unabhängig von der Frage der Querung der Gleisanlagen (Tunnel/Brücke) ist geplant, einen neuen Vorplatz am Südausgang als Vorfahrt für Kiss and Ride, Bike and Ride, Taxenvorfahrt sowie eine begrenzte Anzahl von Kurzzeitparkplätzen (insb. Behinderte) zu bauen. Die Haupterschließung des Vorplatzes soll über einen Durchstich des Hochbunkers in der Kasinostraße erfolgen.

 

Mit der „Blue-Gate“-Entwicklung bestehen auch auf der Nordseite weitere Anpassungsmöglichkeiten. Die Schaffung einer besseren Bahnhofsvorfahrt ist ebenso von großem Interesse, wie die Gestaltung der umgebenden (teil-)öffentlichen Räume.

 

Straßen- und Platzräume

Im Mittelpunkt der Betrachtung steht der zentrale Bewegungsraum der Innenstadt zwischen Hansemannplatz und Grabencenter. Die Handlungsspielräume werden stark vom zukünftigen ÖPNV, vom verbleibenden notwendigen MIV und vom Komfortmodus für die Fußgänger  sowie der Gestaltung rund um den Bushof geprägt. Der Mobilitätsausschuss hat bereits im September des vergangenen Jahres den Einstieg mit der Umsetzung des Buskonzepts 2015 + beschlossen, indem über den Willy-Brandt-Platz mehr Busse geführt werden sollen. Das ergibt Veränderungsmöglichkeiten am Bushof. Bevor dieser Bereich (siehe Schwerpunkt „Bushof und Umfeld“) städtebaulich weiter bearbeitet werden kann, ist eine Konzeption der zukünftigen Raumansprüche und ihrer Möglichkeiten für den ZOB (Zentraler Omnibus Bahnhof) obligatorisch. Diese Aufgabe wird, sobald die Personalsituation in der Fachverwaltung es zulässt, beschrieben und beauftragt.

Von der Perspektive des zukünftigen Busgeschehens hängt auch die Gestaltung der Heinrichsallee ab. Kann die Mittelallee als Promenade wieder zurück gewonnen werden? So lautet eine der Fragestellungen. Die Erneuerung der Heinrichsallee im Zeitraum des Innenstadtkonzeptes 2022 ist auf Grund des schlechten baulichen Zustands dringend erforderlich.

Eine der stadträumlichen Bedeutung von Theaterstraße und Theaterplatz besser angemessene Erneuerung war bereits Bestandteil des Innenstadtkonzeptes 2002. Eine bisher noch nicht in die Beratung eingebrachte Vorplanung hat bisher gezeigt, dass im Bereich zwischen Borngasse und Wilhelmstraße die Spielräume zu einer Umprofilierung recht gering sind. Wesentlich größere Gestaltungsmöglichkeiten bestehen am Theaterplatz und folgend im Abschnitt bis zur Borngasse.

Darüber hinaus werden im aktuellen Planungsprozess für kleinere Straßen- bzw. Platzräume Gestaltungs- und Nutzungsanforderungen identifiziert, die in den Vorschlag zum Integrierten Handlungskonzept Eingang finden werden. Dazu gehören auch der zukünftige Suermondt-Park mit der Umgestaltung der anliegenden Straßenflächen.

Die Straßenraumgestaltung hat sich auf die Vorgaben des Luftreinhalteplanes und die „Vision 2050 des Verkehrsentwicklungsplanes Aachen“  zu beziehen, um eine zukunftsorientierte Entwicklung des Verkehrsgeschehens zu erreichen.

 

 

  1. Erweiterung des Geltungsbereichs für das Innenstadtkonzept 2022

 

Im Laufe der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den räumlichen Schwerpunkten des Innenstadtkonzeptes rückten zwei weitere vordringliche Handlungsräume ins Blickfeld.

 

Westbahnhof und Umfeld

Mit der Fortentwicklung des Campus Innenstadt, insbesondere durch den Bau des neuen Hörsaalzentrums an der Claßenstraße und durch die Planungen zum Campus Westbahnhof wird der funktionale Sprung über den Alleenring der innerstädtischen universitären Nutzungen immer größere Bedeutung erlangen. Städtebaulich gilt es, den Campus Innenstadt mit seiner gesamten Ausdehnung vom Annuntiatenbach bis zum Republikplatz in die Innenstadtentwicklung einzubeziehen. Mit der städtebaulichen Aufwertung dieses nördlichen Bereiches des Innenstadtcampus wird zum Einen der Bahnhaltepunkt Westbahnhof besser an die Innenstadt angebunden. Zum Anderen stellt die geplante Fuß- und Radbrücke über die Bahn eine sinnvolle Vernetzung zur Hörn dar. Der Republikplatz soll dabei als Gelenk zu den angrenzenden Stadtquartieren und zu weiteren RWTH-Bereichen gestalterisch und funktional aufgewertet werden.

 

Kur- Stadtgarten

Zur Stärkung der Grünversorgung für die Bewohner und Besucher der Innenstadt soll die unmittelbar an die Innenstadt angrenzende Parkanlage besser an die Innenstadt angebunden werden und in seiner Gestalt- und Aufenthaltsqualität verbessert werden. Es handelt sich um ein im Laufe der Jahre leider in Teilen recht vernachlässigtes Kleinod, das aus dem ehemaligen Spitalsgarten von Lenné, erweitert zum Kurpark, dem Stadtgarten/Wingertsberg, dem Farwickpark sowie dem ehemaligen evangelischen Friedhof besteht. Wegen seiner kulturhistorischen bzw. gartengeschichtlichen Bedeutung wurde der Park mit all seinen Bestandteilen 1995 als Gartendenkmal in die Denkmalliste der Stadt eingetragen. Als Grundlage für die Instandsetzung und weitere Pflege des Parks ist als erster Schritt ein Parkpflegewerk in Auftrag zu geben.

Die Zukunft des Neuen Kurhauses (Spielcasino) sowie die Anbindung von Eurogress, Kurhaus sowie der Tiefgarage stellen weitere Themen dar.

 

 

  1. Ergänzung Sanierungssatzung

 

Im Untersuchungsbereich des Innenstadtkonzeptes bestehen derzeit zwei rechtsgültige Sanierungssatzungen:

Es handelt sich um die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ vom 25.09.2002 sowie die Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Hauptbahnhof Aachen“ mit Nachtrag vom 08.10.2001.

 

Zur erfolgreichen Fortführung der Städtebauförderung ist ein nach Bauge­setzbuch (BauGB) abgegrenztes Gebiet (Sanierungsgebietes gem. § 142 BauGB) notwendig. Dazu ist vom Rat der Stadt Aachen eine Änderungs­satzung mit dem neu abzugrenzenden Sanierungsbereich zu beschließen.

 

Begründung der Gebietsabgrenzung

Die Abgrenzung erfolgt auf Basis der Erkenntnisse der Evaluierung des Innenstadtkonzeptes 2002 und den Zwischenergebnissen des sich in Auf­stellung befindlichen Innenstadtkonzeptes 2022. Das zukünftige Sanierungs­gebiet „Innenstadt“ ist räumlich so zugeschnitten, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt.

 

Mit den Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes sollen die Qualitäten als Lebens-, Wohn-, Arbeits-, und Einkaufsstandort der Aachener Innenstadt erhalten und weiter gestärkt werden. Diesbezüglich gilt es das Hauptzentrum Aachens in seiner Versorgungsfunktion für das Stadtgebiet und in seiner oberzentralen Funktion auch für die gesamte Städteregion zu stärken und zu entwickeln. Des Weiteren gilt es die gewachsene Nutzungsmischung mit den vielfältigen innerstädtischen Wohn- und Arbeitsstandorten zu erhalten und auszubauen. Dazu sind die Aufenthalts- und Gestaltqualität öffentlich zugänglicher Räume weiter zu verbessern, eine für alle Verkehrsteilnehmer optimierte Verkehrserschließung zu gewährleisten und für Bewohner, Beschäftige und Besucher gleichermaßen hohe Umfeldqualitäten zu schaffen. Die Stärkung der räumlichen und funktionalen Vernetzung innerhalb der Innenstadt und zu angrenzenden Bereichen wird dabei besondere Bedeutung zukommen.

Räumlich wird die Weiterqualifizierung der Innenstadt in den nächsten Jahren maßgeblich von der zukünftigen Entwicklung in den Teilräumen Östliche Innenstadt mit Büchel und Umfeld sowie Bushof und Umfeld, Hauptbahnhof mit Nord- und Südseite sowie Campus Innenstadt abhängen.

 

Um den zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden, umfasst das Sanierungsgebiet die wesentlichen Bereiche des zentralen Versorgungsbereiches. Die Abgrenzung orientiert sich dabei maßgeblich an der historischen Struktur des Alleenrings. Während der Grabenring den eigentlichen Altstadtbereich definiert, grenzt der Alleenring als Haupterschließungsstraße das Zentrum Aachen in weiten Teilen von den umliegenden Stadtquartieren ab. Diese Abgrenzung entspricht der förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt“ aus dem Jahre 2002.

Soweit es zum Erreichen der oben skizzierten Zielsetzungen für eine nachhaltige Innenstadtentwicklung notwendig ist, geht der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes allerdings über den Alleenring und damit über die bisherige Abgrenzung hinaus.

Dies trifft für den Bereich um den Hauptbahnhof zu, dessen Umfeld beidseits der Bahn sich in der Umstrukturierung befindet. Städtebauliche Zielsetzungen sind, den Bereich beidseits der Bahn städtebaulich neu zu ordnen und eine fußläufige Anbindung in Höhe des Hauptbahnhofes in Richtung Süden zu schaffen. Damit soll die Attraktivität des Hauptbahnhofes und seines Umfeldes insgesamt erhöht werden und die Anbindung Burtscheids an den Bahnhof deutlich verbessert werden.

Zur Stärkung der Grünversorgung für die Bewohner und Besucher der Innenstadt soll die unmittelbar an die Innenstadt angrenzende Parkanlage – Kurgarten, Stadtgarten, ehemaliger evangelischer Friedhof und Farwickpark -   besser an die Innenstadt angebunden werden und in seiner Gestalt- und Aufenthaltsqualität verbessert werden.

Mit der Fortentwicklung des Campus Innenstadt und durch die Planungen zum Campus Westbahnhof ist der funktionale Sprung über den Alleenring der innerstädtischen universitären Nutzungen weit stärker als bisher gegeben. Städtebaulich gilt es den Campus Innenstadt mit seiner gesamten Ausdehnung vom Annuntiatenbach bis zum Republikplatz in die Innenstadtentwicklung einzubeziehen.

Stadtstrukturell bildet im Süden der Innenstadt weniger der Alleenring die Grenze der Innenstadt, sondern vielmehr die Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf. Auch funktional sind insbesondere die beiden Wohnquartiere Hubertusviertel und Reumontviertel miteinander verbunden. Diesbezüglich erstreckt sich der Geltungsbereich auch auf das gründerzeitliche Stadtquartier rund um die Reumontstraße und Südstraße. Damit sollen im Zuge der zukünftigen Innenstadtentwicklung die Wohnumfeldqualitäten, die Ausstattung mit sozialer Infrastruktur und die Sicherstellung der Nahversorgung in den innerstädtischen Wohnquartieren gesichert werden.

 

 

  1. Thematische Schwerpunkte

 

Neben den räumlichen Schwerpunkten befasst sich das Innenstadtkonzept 2022 auch mit einer Reihe thematischer Schwerpunkte. Es handelt sich um die Handlungsfelder

Wohnen

Mobilität und Umwelt

Stadtmarketing: Handel, Freizeit, Tourismus

Bildung, Ausbildung und Kultur

Baukultur

Prozesshaftes Handeln in der Stadtgesellschaft.

Wesentliche Aussagen zu den Handlungsfeldern konkretisieren sich naturgemäß in den räumlichen Schwerpunkten. Die Auseinandersetzung mit den Handlungsfeldern befindet sich z.Zt. mitten im Arbeitsprozess. Deshalb sollen hier zu den Handlungsfeldern nur Stichworte genannt werden.

 

Die Besonderheit und Stärke der Aachener Innenstadt ist geprägt durch die Mischung von Besuchern,  Einkaufenden und den (überdurchschnittlich jungen) in der Innenstadt Wohnenden. Die Lebendigkeit der Innenstadt hängt zentral vom Wohnen ab. Deshalb will das Innenstadtkonzept Wohnbaupotentiale identifizieren und durch Wohnumfeldverbesserungen einen Ausgleich für Dichte und Versiegelung bieten.

Zurzeit wird das Aachener Handlungskonzept Wohnen durch das Gutachterbüro Quaestio, Bonn aktualisiert. Mögliche Instrumentarien zur Einflussnahme auf den innerstädtischen Wohnungsmarkt werden diskutiert. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, um durch Nachverdichtung oder Umnutzung weitere Angebote zu schaffen und so Entlastungen auf dem kleinräumigen Wohnungsmarkt der Innenstadt zu schaffen. Das Aachener Handlungskonzept Wohnen soll kurzfristig politisch beraten werden. Die Ergebnisse fließen somit in das Innenstadtkonzept ein.

 

Zum Thema Mobilität und Umwelt ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der aktuellen Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplans. Nachdem der Mobilitätsausschuss kürzlich die Vision 2050 als Grundlage für die Entwicklung einer Mobilitätsstrategie 2030 beschlossen hat, geht es für das Innenstadtkonzept 2022 darum, das Handlungsprogramm 2019 des VEP zu integrieren und zu synchronisieren. Dabei verdient gerade in der Innenstadt der Fußverkehr besondere Beachtung, ja er ist sogar in Teilräumen die dominante Verkehrsart. Hier verbinden sich verkehrsplanerische Aspekte mit der Gestaltung von Straßen- und Platzräumen. 

Zu dieser Binnensicht komplementär stellen sich die Fragen der Erreichbarkeit und Attraktivität aus dem größeren Regionalraum des Dreiländerecks.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels werden Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung in die Handlungsempfehlungen des Innenstadtkonzeptes einfließen. Gerade in Bezug zur Sicherung und Fortentwicklung innerstädtischen Wohnens sind kompensatorische Maßnahmen der Entsiegelung, Begrünung, die Bildung lärmfreier Inseln, des Einsatzes von Wasser notwendig.

 

Das Innenstadtkonzept 2022 wird sich für die Handlungsfelder Bildung, Ausbildung, Kultur

auf den Bereich des Bushofes und seiner Umgebung mit der Stadtbibliothek, dem Altem Kurhaus, der Klangbrücke und St. Peter konzentrieren, weil hier in den nächsten Jahren die wichtigsten Weichenstellungen erfolgen. In allen Beteiligungsformaten ist das Bedürfnis nach mehr Präsenz für das Thema der Thermengeschichte und sichtbarer, gegenwärtiger Thermenkultur zur Sprache gebracht worden. Möglichkeiten dazu sollen  bei Planungsvorhaben geprüft werden und in die Konzepte aufgenommen werden.

Die  Achse der Wissenschaft, die Hochschule(n) mit der historischen Altstadt (Route Charlemagne) verbindend, soll weiter gedacht und ihre Realisierung voran gebracht werden.

 

Mit „Baukultur“ ist die Herstellung von gebauter Umwelt und der Umgang mit ihr gemeint. Das schließt das Planen, Bauen, Umbauen und Instandhalten ein. Die Qualität von Baukultur ergibt sich aus der Verantwortung der gesamten Gesellschaft für ihre gebaute Umwelt und deren Pflege. Eine Untersuchung ergab, dass 80 % der touristischen Werbematerialien (Druck und Internet) arbeiten mit Elementen von Architektur. Baukultur setzt Ziele in Wert, motiviert zu Wegen und Reisen, ob lokal wie der Elisengarten (in dem natürlich auch nicht Aachener Besucher zu finden sind) oder international wie der Dom. Dabei hat Baukultur stets zwei Seiten: Einerseits umfasst sie als Produkt die gut gestaltete baulich-räumliche Umwelt, andererseits gehören dazu Prozesse, geeignete Instrumente und Verfahren, die notwendig sind, um diese Qualität hervorzubringen.

So gehören der Hinweis und die Forderung nach qualitätsfördernden Verfahren zum Innenstadtkonzept. Baukultur ist aber nicht nur Hochbau. Die Entwicklung eines „Kanons“ für Materialien und Ausstattungsgegenstände unterstützt die Qualität der Gestaltung im öffentlichen Raum. Das 2013 beschlossene Gestaltungshandbuch hat die Grundlage für das zukünftige Design gelegt und die Regeln für das barrierefreie Bauen, an die Besonderheit des Ortes angepasst, beschrieben.

 

Stadtmarketing, Handel, Freizeit und Tourismus

Das Einkaufsverhalten verändert sich stark, sei es durch Interneteinkauf und im Internet wahrgenommene Dienstleistungen einerseits sei es in Aachen durch den Bau des Einkaufszentrums „Aquis Plaza“ mit mehr als 30.000 m² zusätzlicher Verkaufsfläche am östlichen Rand der Innenstadt.  Antworten auf die Fragen wie „Wie kann die Attraktivität der Altstadt für Besucher und Einkaufende langfristig erhalten und entwickelt werden?“ „Welche Maßnahmen können dazu dienen, Besucher des Einkaufsmagneten „Aquis Plaza“ zu motivieren, auch die historische Altstadt mit ihren dortigen Einkauflagen zu besuchen?“ sollen auch im Innenstadtkonzept 2022 gefunden werden.

Hilfreich dafür soll eine qualitative Studie zum Verhalten von im öffentlichen Raum anzutreffenden Menschen und zur Beurteilung der Innenstadt durch sie sein. Die Entwicklung einer Strategie und von Handlungsempfehlungen erfordert das Zusammenwirken von Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Aachen Tourist Service mit der Stadtentwicklung. Auch die Vertreter des Handels, der Immobilienwirtschaft, der Gastronomie und Kultur, aber auch die IHK sowie die Initiative Aachen sollten in den Prozess einbezogen werden.

Ein Ziel unter anderen sollte die Fortführung der neu installierten Beschilderung von Routen sein, die die Aufmerksamkeit auf weitere touristische interessante Punkte in der Innenstadt lenken.

 

Dabei steht dem Charakter eines integrierten Handlungskonzepts entsprechend das prozesshafte Handeln in der Stadtgesellschaft im Vordergrund. Wie das Ziel, möglichst viele gesellschaftlicher Gruppen in den Planungsprozess einzubinden, verfolgt und erreicht wird, wurde bereits eingangs unter Darstellung der bisherigen Beteiligung beschrieben.

 

 

  1. Weitere Bearbeitung und Terminplanung

 

Geplant ist, das Innenstadtkonzept bis zum 30.06.2014 inhaltlich fertig zu stellen und es nach erfolgter Abstimmung im September politisch beraten zu lassen. Dazu werden die räumlichen und thematischen Schwerpunkte weiter vertieft und konzeptionell erarbeitet.

Darüber hinaus sind noch weitere Beteiligungsschritte vor der Sommerpause geplant. Im Herbst, nach der Beschlussfassung durch die Ratsgremien, soll eine abschließende Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit stattfinden.

Die Beantragung der Städtebaufördermittel durch Einreichung des Integrierten Handlungskonzeptes und der ersten Förderstufe wird im September 2014 erfolgen.

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Aufgrund  der Notwendigkeit einer vertieften Bearbeitung einzelner Fragestellungen und insbesondere durch den Zuwachs von Arbeit durch die Ausweitung des Geltungsgebietes für das Innenstadtkonzept 2022 ergibt sich ein Mehrbedarf an Mitteln für das beauftragte Ingenieurbüro in Höhe von 26.921,73 € brutto. Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2014 unter dem konsumtiven PSP-Element 4-090101-008-1 „Innenstadtkonzept/ Areal Bushof“, mit Mitteln i. H. v. 204.679,11 € eingeplant.

Diese eingeplanten Mittel stehen für die Auftragserweiterung zum Innenstadtkonzept bereit.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 4-090101-008-1 „Innenstadtkonzept/ Areal Bushof“

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben

 

 

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