Entscheidungsvorlage - FB 52/0075/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Maßnahme an und beschließt, dem Tennis Klub Blau-Weiß Aachen 1962 e.V. in 2014 einen Zuschuss in Höhe von  43.935 r die Sanierung und Erweiterung  des Klubhauses  vorbehaltlich der Rechtskraft des städt. Haushalts 2014 zu gewähren.

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus dem PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1 „Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten“ in Verbindung mit der Kostenart 78180000 „Allgemeiner Investitionszuschuss an übrige Bereiche“. Hier stehen im Jahr 2014 40.700 zur Verfügung.

Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 3.235 werden gedeckt aus dem PSP-Element

5-080203-900-00100-900-1 „Sportliche Aufwertung von Spielflächen“ in Verbindung mit der Kostenart 78510000 „Hochbaumaßnahmen“.

 

In Vertretung

 

 

(Schwier)

Beigeordnete

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 25.02.2014 hat der Tennis-Klub Blau Weiß Aachen 1962 e.V. (TK Blau Weiß) r die Sanierung und die Erweiterung des Klubhauses auf seiner Anlage auf dem Luxemburger Ring Zuschüsse aus Sportfördermitteln beantragt. Der Verein hat ca. 700 Mitgliedern, davon fast 200 Kinder und Jugendliche.

Der Verein hat zur Zeit 24 Erwachsenen- und 13 Jugendteams. Die Leistungen sind bemerkenswert, da die 1. Damenmannschaft in der 1. Bundesliga und die Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga in 2014 antreten.

Der Trainingsbetrieb erfolgt ganzjährig und wird von einem Trainerstab von 18 Trainern bewerkstelligt. (s. Seite 1 und 2 des Antrags)

 

Die positive Entwicklung des Vereins hat jedoch, da man zuerst einmal die Sportflächen den Anforderungen im Laufe der Jahre angepasst hat, bei der Entwicklung des Klubhauses stillgestanden.

 

Der grundsätzliche Baukörper, der Ende der 60iger Jahre errichtet wurde, besteht noch heute und ist sanierungsbedürftig. So sind das Flachdach und die Heizungsanlage sanierungsbedürftig. Des Weiteren sind die Fläche und die Ausstattung des Gebäudes auch nicht mehr adäquat zur Anzahl der aktiven  Mitglieder und zum Trainings- und Spielbetrieb. Zudem fehlen im Winter entsprechende Räumlichkeiten, um insbesondere den Kindern und Jugendlichen eine Trainings- und Fitnessmöglichkeit zu geben. Deshalb ist es sinnvoll, im Rahmen der Sanierung direkt auch eine Erweiterung des Gebäudes in Angriff zu nehmen. 

Folgende Maßnahmen sind aus Sicht des TK Blau Weiß Aachen dringend erforderlich (s. Seite 3 des Antrags):

 

  1. Sanierung und Erweiterung im Bereich der Umkleidekabinen und Sanitäranlagen
  2. Sanierung des Flachdaches
  3. Sanierung der Heizungsanlage
  4. Erweiterung um Funktionsräume, wie z.B. Fitness-, Trainer-, Betreuer-, Jugend- und Schulungsraum, Geschäftszimmer

 

Die gesamte Fläche des Klubhauses soll durch die Aufstockung mit einem Satteldach erweitert werden. Hierbei werden die Umkleidekabinen inklusive WC-Anlagen in das neue Dachgeschoss verlegt. Zusätzlich wird es im Dachgeschoss einen Multifunktionsraum für eine Vielzahl von Trainingszwecken, ein Besprechungszimmer und eine Geschäftsstelle geben.

Im Erdgeschoss wird neben der bestehenden Vereinsgastronomie ein weiterer Aufenthaltsraum für Mitglieder, größere WC-Anlagen und weitere Funktionsräume geschaffen (s. Seite 4-6 des Antrags).

 

Mit Datum vom 06.03.2014 hat der Fachbereich Bauaufsicht die Bauvoranfrage positiv beschieden, so dass  die Maßnahme baurechtlich umgesetzt werden kann.

 

Die Kostenschätzung geht insgesamt von einem finanziellen Aufwand von rd. 505.000r die gesamte Maßnahme aus ( s. Seite 6 und 7 des Antrags).

 

Der Fachbereich Sport hat den Kostenvoranschlag zur Prüfung an das Gebäudemanagement weitergeleitet. Das Gebäudemanagement hat aus baufachlicher Sicht keinerlei Bedenken.

 

Der TK Blau Weiß will auf Grund der derzeitig günstigen Lage an den Finanzrkten noch in diesem Jahr mit der Maßnahme beginnen. Da jedoch der Haushalt noch nicht rechtskräftig ist und auch noch keine Aussagen über eine diesbezügliche Entscheidung getroffen werden können, hat der Verein zudem die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn beantragt. Dem Verein ist bekannt, dass mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns keinerlei Anspruch auf einen Zuschuss verbunden ist.

 

Der Finanzierungsplan weist deshalb den Zuschuss auch nicht separat aus, sondern wird als kurzfristige Finanzierung dargestellt (s. Seite 7-9 des Antrags).

 

Gemäß der zurzeit gültigen Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports können Zuschüsse für den Bau und die Unterhaltung vereinseigener Sportstätten gemäß Punkt III Nr. 1 gewährt werden, da die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. Dies sind:

 

-          Baumaßnahme unterstützt nachhaltig die Sportentwicklung in Aachen und ergänzt bzw. verbessert die bestehende Sportstätteninfrastruktur

-          Die Eigenleistung des Vereins erfüllt nicht nur die geforderten 25 %, sondern liegt bei fast   30 % der Kosten für den sportlich genutzten Teil

 

Zuwendungsfähig im Sinne Pkt. 3 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Sportbaumaßnahmen ren rd. 313.000 der Kosten, die auf die sportliche Nutzung entfallen.

 

Dies betrifft folgende Räumlichkeiten:

 

-          Duschen Damen und Herren

-          Umkleiden Damen und Herren

-          WC Damen und Herren

-          Trainer-, Besprechungs-, Aufenthalts-(hälftig) und Fitnessraum

-          Nebenflächen, wie Flur (hälftig), Treppenhaus

(s. Seite 6 des Antrags)

 

Auf Grund der Haushaltslage und der Gleichbehandlung der städt. Vereine und Antragstellerschlägt die Sportverwaltung vor, einen Besprechungsraum, der auch als Jugend- und Schulungsraum genutzt werden kann, so wie die Sanitärräumlichkeiten und die Nebenflächen zu fördern.

Somit rden zur Förderung 131 der 453 m² anerkannt. Der Pachtvertrag hat zudem eine Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2031, so dass der Verein die höchstmögliche Förderung erhalten könnte. Demnach können dem TK Blau Weiß  bei einem maximalen Zuschuss von 30 % nach den derzeitltigen Richtlinien 43.935 gewährt werden.

 

 

r das Jahr 2014 stehen bei dem PSP-Element 5-080202-900-00100900-1, PSK 78180000, „Zuschüsse zum Bau vereinseigener Sportstätten“  40.700   zur Verfügung. Die verbleibenden   3.235 werden aus dem PSP 5-080-203-900-00100-900-1 (Sportliche Aufwertung von Spielflächen, M-J), PSK 78510000 gedeckt.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

40.700 €

43.935 €

118.500 €

118.500 €

159.200 €

162.435 €

Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

./. 3.235 €

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

Die Deckung der 3.235,-- € erfolgt aus:

 

PSP 5-080-203-900-00100-900-1 (Sportliche Aufwertung von Spielflächen M-J), PSK 78510000

 

 

 

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Anlagen

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