Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0241/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Weiterführung der Energieberatungsstelle in Aachen zustimmend zur  Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, dem Abschluss des Vertrages mit der Verbraucherzentrale NRW für die Jahre 2015 und 2016 zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Weiterführung der Energieberatungsstelle in Aachen zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Abschluss des Vertrages mit der Verbraucherzentrale NRW für die Jahre 2015 und 2016.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW besteht in Aachen seit dem Jahr 1991. Sie bietet den Aachener Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Leistungsangebot mit vielfältigen Beratungsangeboten im Energiebereich rund um die Themen Energieverbrauch, Haustechnik, Energieeinsparung, Baulicher Wärmeschutz, Energiekosten, Regenerative Energien, Stromsparen, Heizkostenabrechnung etc. Die Energieberatung ergänzt damit sinnvoll sowohl die Energieberatung der STAWAG als auch die Beratung durch altbau plus. Während altbau plus den Schwerpunkt im Bereich der Sanierungsberatung setzt und sich auf die kostenlose Initialberatung konzentriert (Erstberatung), bietet die Energieberatungsstelle der VZ eine unabhängige Energieberatung im klassischen Sinne an, die zudem auf Wunsch kostenpflichtige Beratungen vor Ort durchführt. Die Energieberatung arbeitet in enger Kooperation mit altbau plus mit dem Ziel, Synergien von Beratungsangeboten zu schaffen. Der Sitz der Beratungsstellen liegt am Aachen-Münchener-Platz an der sogenannten „Energiemeile“, an der zudem „effeff“ angesiedelt ist. Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung regionaler Handwerksbetriebe sowie der Energieversorger EWV, Stadtwerke Jülich und STAWAG, die den Bürgerinnen und Bürgern kostenpflichtig von Handwerker- und Planungsleistungen vermittelt.

 

Die Energieberatung der VZ in Aachen ist Teil eines landesweiten Projekts mit kommunal kofinanzierten Energieberatungsstellen. Die Finanzierung setzt sich aus Mitteln des Landes unter Nutzung von EU-Mitteln, Einnahmen durch Entgelte der Beratungsstellen und den Beiträgen der Kommunen zusammen. Die Kalkulation und die Berechnung der Kostenbeiträge erfolgt pauschal, d.h. die Kosten für die Personal-, Sach- und Gemeinkosten des gesamten Projektes werden auf die einzelnen Beratungsstellen umgelegt. Dabei ergibt sich ein kalkulierter Betrag von ca. 135.000 € pro Jahr für jede Beratungsstelle. Nach Berücksichtigung der o.g. Finanzierungsquellen verbleibt ein kommunaler Kostenbeitrag in Höhe von 57.500 €/a (ca. 42,5 %).

 

Das Angebot der Energieberatung der VZ in Aachen ist vertragsmäßig noch bis zum Ende des Jahres 2014 abgesichert. Um wie auch in der Vergangenheit im Sinne der ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger eine Fortführung der Energieberatung und ihrer Arbeit in Aachen, speziell der Zusammenarbeit mit altbau plus, zu gewährleisten, wurde dementsprechend ein neuerlicher Vertrag mit der VZ verhandelt. Dieser sieht eine Laufzeit von zwei Jahren (2015/ 2016) vor.

 

Der neue Vertrag enthält die gleichen Konditionen wie bisher, insbesondere bleibt der städtische Finanzierungsanteil unverändert. Der Anteil wird weiterhin in Form eines jährlichen Festbetrages in Höhe von 57.500 € an die VZ gezahlt.

 

Ebenso wie in der Vergangenheit hat auch für eine weitere Laufzeit des Vertrages (2015-2016) die STAWAG eine Kostenbeteiligung in Höhe von 47.433 €/a gegenüber der Stadt Aachen zugesagt.

 

Die Verwaltung befürwortet aufgrund ihrer Bedeutung die Weiterführung der Energieberatungsstelle in Aachen und empfiehlt, den neuerlichen Vertrag zwischen der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Aachen für die Jahre 2015 bis 2016 abzuschließen.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

20xxm

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

47.500

47.500

47.500/a

47.500/a

0

0

Personal-/Sachaufwand

237.000

237.000

237.100/a

237.100/a

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-189.500

-189.500

-189.600/a

-189.600/a

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen im PSP-Element 1-140301-900-3 (Förderung Verbraucher-/Energieberatung) zur Verfügung. Der o.g. Ansatz enthält die Mittel für die Fortführung der Mitfinanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung, der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung und der Energieberatung. Der Anteil für die Energieberatung beträgt 57.500 €/a. Der Ertrag in Form einer Kostenbeteiligung der Stawag wird ausschließlich für die Energieberatung gezahlt und hängt von deren Fortführung ab.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...