Entscheidungsvorlage - B 03/0119/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der teilweise als Haupterschließungsstraße und teilweise als verkehrsberuhigter Bereich ausgebauten ErschließungsanlageAnnastraße von Frère-Roger-Straße bis Löhergraben/Alexianergrabenzum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der am 19.03.2014 durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“  (verkehrsberuhigter Bereich).

 

Gemäß § 2 Absatz 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) werden beide Abschnitte, der verkerhsberuhigte Bereich und der Bereich der Haupterschließungstraße als eine Einheit zusammengefasst und der Beitrag wird insgesamt ermittelt und erhoben.


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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der aus dem Jahr 1891 stammende Mischwasserkanal in der Annastraße wurde im Bereich von Frère-Roger-Straße bis Löhergraben/Alexianergraben im Jahre 2010 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.

 

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht.

 

Der Ausbaubereich gliedert sich in zwei Abschnitte. r den verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 5 der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Da lediglich die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung” abzurechnen ist, muss die besondere Satzung keine anrechenbare Breite festlegen.

 

Der Bereich von Löhergraben/Alexianergraben bis zum verkehrsberuhigten Bereich, in dem die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung“ im Zuge der vorgenannten Baumaßnahme ebenfalls erneuert wurde, ist gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) als Haupterschließungsstraße einzustufen.

 

Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 

Nach Entscheidung des Rates der Stadt  vom 19.03.2014 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” der Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) bilden beide Abschnitte gemäß § 2 Absatz 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) eine Einheit und der Beitrag wird insgesamt ermittelt und erhoben.

 

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.500.000

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

 

51.819,68 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

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Anlagen

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