Kenntnisnahme - FB 45/0367/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Ratsantrag Nr. 328/16 vom 17.09.2013 beantragt die Grüne-Fraktion, die sozialraumorientierte Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Primarstufe 2013 bis 2018, welche vom Rat in seiner Sitzung am 09. 10. 2013 auf Empfehlung des Schulausschusses vom 26. 09. 2013 beschlossen wurde, um ein Kapitel „Inklusion an Grundschulen“ zu ergänzen.

Hierbei sollen unter anderem der Gebäudebestand im Hinblick auf die besonderen Anforderungen im Rahmen der Inklusion, Ausstattung und Ressourcen der Schulen in den Blick genommen werden.

Das Zusatzkapitel wird als Grundlage für politische Entscheidungen für einzelne Grundschulstandorte zur schrittweisen Umsetzung des inklusiven Schulwesens gesehen.

In der Begründung des Antrags heißt es hierzu u. a.:

„Mit einem Beschluss des anstehenden Schulentwicklungsplans werden Richtungsentscheidungen für die nächsten Jahre getroffen…..Der SEP muss die Grundlage für eine strukturierte, konzeptionell abgestimmte Verwirklichung inklusiver Bildung legen…“

 

  1. Derzeitige Situation und Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen

Nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz sollen zukünftig alle Schüler mit sogenannten Lern- und Entwicklungsstörungen, also den bisher als solche definierten Förderschwerpunkten Lernen (LE), Emotionale und Soziale Entwicklung (ES) und Sprache (SQ) wohnortnah in den Regelschulen beschult werden, es sei denn, die Eltern wünschen explizit eine Förderschule für ihr Kind.

 

Darüber hinaus sollen Schwerpunktschulen eingerichtet werden, in denen zusätzlich zu den o. a. Lern- und Entwicklungsstörungen die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung (GE), Körperliche und Motorische Entwicklung (KM), Hören und Kommunikation (HK) und Sehen (SH) schwerpunktmäßig unterrichtet werden.

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht im Gespräch mit verschiedenen Grundschulen, die sich als zukünftige Schwerpunktschulen anbieten.

 

Nach intensiver Beschäftigung mit dem Anliegen des Antrags, Richtungsentscheidungen für die nächsten Jahre zu ermöglichen und somit die Grundlagen für die flächendeckende und wohnortnahe Verwirklichung inklusiver Beschulung im Grundschulbereich zu schaffen, kommt die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Unteren Schulaussicht zu der Auffassung, dass sich das Thema Inklusion im Grundschulbereich – nicht zuletzt auch im Sinne des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes – komplexer und vielschichtiger darstellt, als bisher vermutet und nicht nur in einem Zusatzkapitel zur Schulentwicklungsplanung behandelt werden kann und werden sollte.

Vielmehr erscheint es notwendig und sinnvoll, hierzu die Erstellung eines kompletten zweiten Bandes unter dem (Arbeits)titel „Umsetzung der ganztägigen, inklusiven Bildung in den Aachener Grundschulen“ in Angriff zu nehmen und erneut sämtliche Aachener Grundschulen in Bezug auf ihre räumliche und materielle Ausstattung in den Blick zu nehmen.

Hierbei muss es darum gehen, die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der Inklusion sowohl im Bereich der Unterrichtsversorgung, als auch im Bereich der Nachmittagsversorgung zu schaffen und die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu benennen, um den Anforderungen Genüge zu tun.

 

Dabei ist davon auszugehen, dass Kinder mit den angesprochenen Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte LE, ES und SQ) zukünftig hauptsächlich im Regelsystem unterrichtet werden.

 

Da eine förmliche Feststellung dieser Förderbedarfe im Rahmen eines AOSF-Verfahrens zukünftig nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern hin erfolgen wird, ist davon auszugehen, dass sich der überwiegende Teil dieser Kinder – ggf. auch ohne entsprechende Identifikation – an allen Grundschulen wiederfinden wird.

Insofern sind alle Grundschulen daraufhin zu untersuchen, inwieweit die derzeit gegebenen räumlichen und materiellen Rahmenbedingungen hierfür ausreichen bzw. angepasst werden müssen.

 

Für die erforderlichen Schwerpunktgrundschulen sind dann noch darüber hinaus gehende Anpassungen des Raumprogramms entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Förderschwerpunkts notwendig.

Daneben ist die weitere Entwicklung der Ganztägigkeit ebenso in den Blick zu nehmen wie die Bedarfe des lehrenden und nicht lehrenden Personals (Lehrerzimmer, Sprechräume, Arbeitsplätze für Schulsozialarbeiter, Erzieher, Inklusionshelfer/Schulbegleiter…).

 

  1. Ausblick

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulaufsicht und in Abstimmung mit verschiedenen Grundschulen, die Interesse bekundet haben, Schwerpunktschule zu werden, aber auch im Dialog mit den Förderschulen arbeiten die Abteilungen Schulbetrieb und Planung des Fachbereiches 45 derzeit daran,

 

  • Mindeststandards für das Raumprogramm einer zukunftsfähigen, inklusiven Regelgrundschule sowie
  • Raumprogramme für Schwerpunktgrundschulen in den verschiedenen Förderschwerpunkten

 

zu erstellen.

 

Um auf lange Sicht alle Grundschulen inklusionsfähig ertüchtigen und zukunftsfähig gestalten zu können, muss voraussichtlich eine Anpassung des Raumprogramms aller Grundschulen unter Beachtung der besonderen Anforderungen an die Schwerpunktgrundschulen erfolgen.

 

Gleichzeitig ist aber auch der im Schulentwicklungsplan Primarstufe (SEP S. 42) prognostizierte Ausbau der Nachmittags-Betreuung von derzeit 56% Betreuungsquote auf ca. 80% in 2018 in den Blick zu nehmen.

Zusätzlich zu dem bis zum Schuljahr 2018/2019 prognostizierten gesamtstädtischen Raumdefizit von 65 Räumen sowohl für die Nachmittagsversorgung als auch für die Unterrichtsversorgung werden im Rahmen der Inklusion weitere Räume an den Grundschulen benötigt werden. Hier sind insbesondere auch die Räume im Hinblick auf ihre Größe und die Anforderungen an die Nutzung zu betrachten.

 

Nur in wenigen Grundschulen sind beispielsweise Besprechungs- und/oder Pausenräume in ausreichender Größe vorhanden.

 

Zusätzlich ergibt sich aufgrund des Ausbaus des Ganztagsangebots weiterer Raumbedarf für Mensen, Speiseräume und Verwaltungsräume.

 

Die räumliche und materielle Ausstattung der Grundschulen insbesondere im Hinblick auf Brandschutz (Fluchtwege) oder Ausstattung der Schüler mit Hilfsmitteln (Treppenlifte, Treppenraupen, Lesegeräte usw.) und die baulichen Voraussetzungen für deren Nutzung muss in der Raumbetrachtung und -nutzung berücksichtigt werden.

 

Die Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort müssen in enger Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement geprüft werden.

 

Dabei muss es auch darum gehen, zumindest überschlägig zu beziffern, in welchem Umfang hierzu zusätzliche Finanzmittel in den kommenden Jahren erforderlich werden, um diese dann im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanungen (ggf. analog Schulreparaturprogramm) berücksichtigen zu können. Hierzu sind umfangreiche Vorarbeiten und Begehungen der Grundschulen erforderlich, so dass von daher zum jetzigen Zeitpunkt nur ein Zwischenbericht möglich ist.

 

Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten ist mit der Fertigstellung des Bandes II zur Schulentwicklungsplanung Primarstufe nicht vor Ende des laufenden Kalenderjahres zu rechnen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

ergeben sich nicht

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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