Kenntnisnahme - FB 45/0370/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 05.12.2013 wurden dem Schulausschuss die Anmeldezahlen der Aachener Grundschulen für das Schuljahr 2014/2015 vorgelegt. Eine aktualisierte Übersicht ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Berechnung der Klassenrichtzahl vom 13.01.2014 ergibt 113 zulässige Eingangsklassen an den städtischen Grundschulen.

 

Die Berechnung stellt sich nach der Einschulungsstatistik vom 13.01.2014 wie folgt dar:

 

angemeldete Schülerinnen und Schüler (städt. Grundschulen)              1.910

Schüler im jahrgangsübergreifenden Unterricht                   730

gesamt zu berücksichtigen                 2.640

 

Daraus ergibt sich die kommunale Klassenrichtzahl 113. Die Klassenrichtzahl darf zwar unterschritten, aber nicht überschritten werden.

 

Unter Beachtung der festgelegten Zügigkeiten und Klassenfrequenzen und unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Eingangsklasse an der KGS Marktschule Brand können tatsächlich 111 Eingangsklassen gebildet werden (Auswertungsstand 11.03.2014).

 

Es ist zu beobachten, dass das gesamte System weiterhin in Bewegung ist. So waren am 13.01.2014 noch 84 Kinder nicht an einer Grundschule angemeldet, während diese Zahl zum 11.03.2014 auf 35 Kinder zurückgegangen ist.

Auch die Zahlen der Anmeldeüberhänge und freien Plätze stellen sich anders dar als noch im Januar. Standen am 13.01.2014 noch 69 Anmeldeüberhängen 313 freie Plätz gegenüber, so ist die Zahl der Anmeldeüberhänge an einigen wenigen Grundschulen bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage auf 53 gesunken. Es stehen jedoch weiterhin 305 freie Plätze an anderen Grundschulen zur Verfügung.

 

Wie bereits in der entsprechenden Vorlage zur o.a. Sitzung angeführt, können endgültige Aufnahmeentscheidungen können erst dann getroffen werden, wenn die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geklärt und die noch laufenden Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs abgeschlossen sind. Dies wird in einer Koordinierungssitzung am 02.05.2014 erfolgen, so dass die endgültigen Aufnahmezusagen am 05.05.2014 erteilt werden können.

 

Dem Schulausschuss wird zu diesem Zeitpunkt erneut berichtet werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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