Entscheidungsvorlage - Dez V/0008/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen stimmt der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer Leitstelle der StädteRegion Aachen zu.

 

 

 

Philipp

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) vom 26.02.2008 war es Aufgabe der Stadt und des Kreises Aachen, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit den Übergang von Aufgaben der Stadt Aachen auf die Städteregion zu regeln. In diesem Sinne hatten Stadt und Kreis Aachen bereits am 17.12.2007 eine solche Vereinbarung geschlossen, die durch das Aachen-Gesetz bestätigt wurde. In deren Ziffer 35 Satz 1 werden u.a. die Aufgaben der Leitstelle auf die Städteregion übertragen. Allerdings  kann gemäß Ziffer 35 Satz 2 die Stadt Aachen aufgrund einer weiteren  öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Aufgaben des Rettungswesens beauftragt werden.

Dementsprechend war und ist es Ziel der Stadt, die Leitstelle für den Rettungsdienst, den Feuerschutz, die technische Hilfeleistung sowie bei Maßnahmen in Folge von Großschadensereignissen für die StädteRegion zu betreiben. Nach diesbezüglichen intensiven Verhandlungen zwischen den beiden Verwaltungen, die wesentlicher Bestandteil der einvernehmlichen Bestrebungen waren, zu einer Optimierung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu kommen, ist der als Anlage beigefügte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet worden. Dieser Entwurf wird nunmehr den politischen Gremien der StädteRegion und der Stadt zur Kenntnis gebracht.

Nach entsprechender Beschlusslage und notwendiger Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln werden StädteRegion und Stadt gemeinsam gewährleisten, dass die Vereinbarung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ausgeführt wird.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Aachen hat den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in seiner Sitzung vom 25.02.2014 einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung vom 12.12.2013 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt.   

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Anlagen

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