Entscheidungsvorlage - Dez II/0013/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt stimmt der Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik – als Ergänzung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen – zu. Er bestätigt die Aufnahme dieser Ergänzungsvereinbarung in die gemeinsame Stellungnahme von Stadt Aachen und Städteregion Aachen zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes (dortige Anlage 4); zur Evaluierung ist in einem zusätzlichen Tagesordnungspunkt gesondert zu beschließen.

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt dem Nachtrag zu § 3 „Sonstige Regelungen“ als weitere Ergänzung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen zu.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das weitere Verfahren zum Abschluss der unter 1. und 2. benannten Ergänzungsvereinbarungen in Abstimmung mit der Städteregion zu betreiben.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zu 1.

Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik

 

Im Finanzverbund von Stadt Aachen und Städteregion zeigen sich im bisher vereinbarten Umlagesystem mit pauschaler Ausgleichszahlung (nachhaltig) ungewünschte Lastenverschiebungen. Diese resultieren wesentlich aus erheblichen Unwägbarkeiten im System der Finanzbeziehungen, wobei insbesondere hervorzuheben sind

 

  • Hohe Instabilität bei der Entwicklung der Umlagegrundlagen
  • Sprunghafte Änderungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln in Abhängigkeit von Entscheidungen des Gesetzgebers (z.B. rderung des ndlichen Raumes oder der Ballungsräume)
  • Abhängigkeit der Regionsumlage und für die Stadt Aachen damit auch der Ausgleichszahlung von der veränderten Inanspruchnahme der städteregionalen Ausgleichsrücklage

 

So ergibt sich rechnerisch vorbehaltlich der abschließenden Einigung über die Stimmigkeit der zuzurechnenden Kostenfaktoren für die Jahre 2010 und 2011 - eine Unterdeckung über die Ausgleichszahlung hinaus - von insgesamt rd. 2,4 Mio. Euro (2010: 0,7 Mio. Euro, 2011: 1,7 Mio. Euro)r die Städteregion Aachen.

 

In Abhängigkeit von Änderungen bei o.a. Parametern, so z.B. einer geringeren Inanspruchnahme der städteregionalen Ausgleichsrücklage bei Festsetzung der Regionsumlage kann sich der Effekt allerdings auch zu Lasten der Stadt Aachen verschieben. Vor dem Hintergrund der sich aufzehrenden Ausgleichsrücklage ist diese Entwicklung in den nächsten Jahren konkret zu erwarten.

 

Insgesamt belegen die Rechnungslegungen der Vorjahre, dass die Hoffnung auf eine nach Rechnungsabschluss des Jahres 2015 auf Dauer festzulegende pauschale Ausgleichsgröße so wie in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen vorgesehen - nicht erfüllt werden kann. Bisher gilt ein Betrag von rd. 2,8 Mio. Euro als pauschale Ausgleichsleistung gemäß § 2 der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen; dieser müsste aufgrund der nicht gewollten Belastungen der ehemaligen Kreisseite sowie der zukünftig absehbaren Überlasten für die Stadt Aachen angepasst werden. Die in ihren Ursachen und zwischen den Partnern wechselnden Be- und Entlastungen sind in der Systematik einer pauschalierten Ausgleichszahlung nicht beherrschbar und verletzen die vereinbarte Belastungsneutralität. Nach dieser Vorgabe soll es durch die Bildung der Städteregion Aachen weder bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen/der Städteregion noch bei den bisherigen kreisangehörigen Kommunen zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen.

 

Vor diesem Hintergrund möchten die Parteien eine ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherung der gesetzlich vorgegebenen Belastungsneutralität schließen. Unter Leitung der Kämmerin der Stadt Aachen und des Kämmerers der Städteregion sowie unter Beteiligung von zwei Bürgermeistern wurde eine ergänzende Vereinbarung gemäß § 2 Ziffer 7 der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgearbeitet. Diese Vereinbarung ist als Anlage 1 beiliegend und wird hiermit zum Beschluss empfohlen.

 

Ziel dieser Regelung ist eine Vorauszahlung der Stadt Aachen auf der Grundlage der zu leistenden, gesetzlichen Regionsumlage sowie ein anschließender Nachweis der insbesondere durch die übertragenen Aufgaben im jeweiligen Jahr durch die Stadt Aachen verursachten (Netto-) Aufwendungen. Auf dieser Basis ist ein endgültiger Ausgleich begrenzt eben durch diese tatsächlichen Aufwendungen im Sinne der gesetzlich vorgegebenen Belastungsneutralität möglich.

 

Die beiliegende Ergänzungsvereinbarung ist insoweit zwischen den Verwaltungen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen verhandelt - und wurde zwischenzeitlich auch in der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt.

 

Noch nicht abschließend verhandelt ist die unter II. Ziffer 1.6 benannte Anlage, in der verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zwischen Stadt Aachen und Städteregion zu vereinbaren sind. Hierzu sind bereits wesentliche Eckpunkte zur Regelung zwischen den Beteiligten abgestimmt; diese sind allerdings noch detailliert auszufüllen und konkret zu vereinbaren. Beispielhaft sind folgende Eckpunkte zu benennen:

 

  • Bestimmung von Grundlagen

Hier werden insbesondere Begriffsdefinitionen, z.B. zum neuen Verständnis einer Ausgleichszahlung oder zu betriebswirtschaftlichen Abrechnungsgrößen, definiert

 

  • Festlegungen zum Abrechnungsverfahren

Neben der Konkretisierung der Abrechnungssystematik werden hier z.B. Fristen zu regeln seinr die Vorlage der Abrechnungen / Nachweise, r die Prüfung der vorgelegten Abrechnungen sowie für die Zahlungen der Abschläge und der abschließenden Ausgleichsbeträge.

 

Darüber hinaus werden die konkreten Abrechnungsparameter zu bestimmen sein, also welche Positionen ggfls. produktbezogen bei den Abrechnungen zu berücksichtigen sind.

 

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Vereinbarung von Abrechnungsschlüsseln. Hier wird es darum gehen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Praktikabilität / Verwaltungsaufwand auf der einen Seite und erforderlicher Nachweisverbindlichkeit auf der anderen Seite zu finden.

Konkret kann es nicht darum gehen,  jeden kleinbetraglichen Verwaltungsaufwand der Städteregion einzeln und rechnungsmäßig gegenüber der Stadt Aachen zu belegen. Hier werden Pauschalierungen nach sachgerechten Abrechnungsschlüsseln zu vereinbaren sein. In dem Zusammenhang hat die Städteregion auch bereits die Abrechnung der Personalaufwendungen thematisiert. Auch in diesem Bereich erscheint eine dauerhafte, personenscharfe Nachverfolgung der ehemals städtischen Mitarbeiter in der personalwirtschaftlichen Fortentwicklung der Städteregion nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand leistbar, so dass eine pauschale Fortschreibung grundsätzlich zu befürworten ist.

Andererseits können zu konkreten Positionen auch weitergehende Nachweise erforderlich werden.

 

  • Behandlung von Sondertatbeständen

Die abrechnungsmäßige Behandlung von Sondertatbeständen wird soweit heute erkennbar ebenfalls zu vereinbaren sein. So wird z.B. der Wegfall oder die Hinzunahme von Aufgaben entsprechende „Meldepflichten“ der Städteregion an die Stadt Aachen auslösen und gegebenenfalls Auswirkungen auf die vereinbarten Abrechnungsschlüssel haben.

 

  • Festlegung einer Instanzr Streitfälle

r den Fall, dass über Abrechnungspositionen nach Grund und/oder Höhe keine Verständigung erzielt werden kann, sollte eine klärende Instanz bestimmt werden.

Hier könnte unter Bezug auf Ziffer 15 des Einigungspapieres von Herrn Oberbürgermeister Philipp und Herrn Städteregionsrat Etschenberg -  eine Klärung durch die beiden Hauptverwaltungsbeamten vereinbart werden.

 

  • Regelung zur möglichen Anpassung / Änderung der Anlage

Die Entwicklung der öffentlichen Aufgaben und die Regelungen der Rechnungslegung entwickeln sich fort. Nicht alle Regelungsbedarfe bestehen daher bereits heute, sind heute schon deutlich erkennbar oder bestehen so auch in der Zukunft fort.

Es werden daher Anpassungs- und Fortschreibungsmöglichkeiten der Anlage nach Ziffer 1.6 zu vereinbaren sein; Änderungen hierzu sollten allerdings unabhängig von der restlichen Ergänzungsvereinbarung umgesetzt werden können.

 

Auch dieser Teil der Ergänzungsvereinbarung (Anlage gemäß II. Ziffer 1.6) ist in die Bürgermeisterkonferenz einzubringen.

 

Die „Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ ist aufgrund der Bedeutung auch wichtiger Inhalt in der gemeinsamen Stellungnahme von Stadt Aachen und Städteregion Aachen zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes.

 

Klarstellend sollte diese Vereinbarung ebenfalls durch das Gesetz oder auf anderem Wege durch den Landesgesetzgeber bestätigt werden.

 

Zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes wird in einem zusätzlichen Tagesordnungspunkt gesondert vorgelegt und beschlossen.

 

 

Zu 2.

Nachtrag zu § 3 „Sonstige Regelungen“ als weitere Ergänzung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen

 

Mit dieser Regelung wird Ziffer 5 des sogen. „15 Punkte-Papieres“ (Verständigung von Herrn Oberbürgermeister Philipp und Herrn Städteregionsrat Etschenberg gemäß Ergebnispapier vom 26.09.2012) aufgegriffen.

 

Auf Wunsch der Stadt Aachen soll der städtische Anteil an der Gewinnausschüttung des Zweckverbands-Sparkasse Aachen zunächst wieder direkt der Stadt Aachen zufließen. Dies erfordert eine Änderung zum § 3 (Sonstige Regelungen) der  vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, der in Ziffer 2 bisher vorsieht, dass „die Ausschüttung der Sparkasse in vollem Umfang der StädteRegion zufließt.“

 

Mit der als Anlage 2 beiliegenden Ergänzungsvereinbarung wird der Zahlungsfluss dahingehend geändert, dass der der Stadt Aachen zugeteilte (hälftige) Betrag nunmehr direkt der Stadt Aachen zufließt.

 

Die Stadt Aachen verpflichtet sich ihrerseits, den Zahlbetrag unverzüglich nach Erhalt an die Städteregion weiter zu leiten.

 

Damit ändert sich die finanzielle Zuordnung im Ergebnis nicht, d.h. der städtische Anteil kann weiterhin im Rahmen der städteregionalen Abrechnungen zu Gunsten der Stadt Aachen berücksichtigt werden. Entsprechendes sieht daher auch die vorstehend beschriebene und als Anlage 1 beiliegende Ergänzungsvereinbarung in der dortigen Regelung unter II. Ziffer 1.4 vor.

 

 

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Anlagen

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