Entscheidungsvorlage - Dez II/0014/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt begrüßt die Verständigung des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen und des Städteregionsrates der Städteregion Aachen auf eine gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes.

 

Er stimmt dem hierzu verfassten Ergebnispapier zu und bestätigt insbesondere die Bedeutung einer ergänzenden Vereinbarung zur Finanzierungssystematik der Städteregion, die Sicherstellung zumindest eines Optionsrechtes für die Stadt Aachen bei der Begründung neuer Zuständigkeiten für Aufgaben der Kreisstufe durch Rechtsverordnungen sowie der eigenständigen Erfassung und Darstellung der kreisfreien Stadt Aachen in den Landesstatistiken von IT-NRW (und damit auch in den Bundes- und Europäischen Statistiken).

 

Er beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme fristgerecht über die Bezirksregierung Köln dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW - sowie zur Information den kommunalen Spitzenverbänden - zuzuleiten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt im Rahmen der Beratung über das sog. 15-Punkte-Papier den Oberbürgermeister beauftragt, zum Abschluss der Wahlperiode einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

Mit Verfügung vom 10.01.2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW gemäß § 7 des Aachen-Gesetzes bis zum 31.05.2014 um einen Bericht über die mit dem Gesetz gemachten Erfahrungen und beabsichtigten Änderungen gebeten (Anlage 1).

 

Vor diesem Hintergrund haben der Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen sowie die Verwaltungskonferenz der Städteregion Aachen eine gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung des Aachen-Gesetzes zur Einbringung in den Rat der Stadt Aachen und den Städteregionstag erarbeitet (Anlage 2).

 

Die Stellungnahme wurde am 17.03.2014 in der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten in der Städteregion Aachen beraten. Frau Bürgermeisterin Ritter als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft teilte am 25.03.2014 im Namen ihrer Kollegen mit, dass es aus Sicht der kleinen und mittleren regionsangehörigen Kommunen keinen Änderungsbedarf gebe.

 

Die vorliegende Evaluierung umfasst neben einer Bewertung der administrativen und politischen Mehrwerte der Funktionalreform das Zukunftsprogramm als Ausweis der operativen Arbeit der Städteregion, Aussagen zu den erzielten Synergieeffekten sowie die Vereinbarung zu den Finanzbeziehungen.

 

Hiermit kommt die Aachener Region dem Auftrag des Landesgesetzgebers nach, eine aussagekräftige Bewertung der Funktionalreform vorzulegen, die angestrebten Synergieeffekte nachzuweisen und Aussagen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zu treffen.

 

 

Rechtslage

Gemäß § 7 des Aachen-Gesetzes ist dem Landtag NRW bis zum 31.12.2014 ein Bericht über die mit dem Gesetz gemachten Erfahrungen und beabsichtigten Änderungen vorzulegen. Hierzu erwartet das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW eine Stellungnahme von Stadt und Städteregion Aachen bis zum 31.05.2014.

 

 

Personelle Auswirkungen

Keine

 

 

Finanzielle / bilanzielle Auswirkungen

Durch die Finanzvereinbarung (Anlage 2.4) ist die Belastungsneutralität der Funktionalreform für alle beteiligten Partner sichergestellt. Zudem wurden nach Aufstellung der Städteregion (Anlage 2.3) die vorgegebenen Synergieeffekte (10% der Personal- und Sachkosten in den zusammengelegten Aufgabenfeldern) mit 3.307.700 Euro (zusätzlich Straßenverkehrsamt 569.000 € und A40 / Schulverband 397.100 €) erreicht.

 

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Anlagen

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