Entscheidungsvorlage - FB 45/0382/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V.  mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 31.03.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII.

Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. besteht seit 1993.

 

Der Verein Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. erfüllt durch seine Arbeit Aufgaben im Sinne des § 11 SGBVIII.

Mit seinen Angeboten im Bereich schulbezogenen Jugendarbeit trägt er zur Förderung der Entwicklung junger Menschen bei.

 

Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. wird laut Satzung dort helfend und fördernd aktiv, wo der Schulträger nicht in der erforderlichen Weise tätig werden kann.

 

Ein kontinuierliches Angebot des Vereins ist die Mittagsbetreuung der Schüler, die bislang in Kooperation mit dem Verein In Via e.V. sichergestellt wurde. Seit dem 01.04.2014 führt der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V.  die Betreuung in alleiniger Verantwortung durch.

Er stellt eine Ergänzung zum Konzept der offenen Ganztagsschule (OGS) dar, die weiterhin durch den Verein in Via e.V. an der GGS Oberforstbach betrieben wird.

 

Im Rahmen der Mittagsbetreuung wird auch die Betreuung bei Unterrichtsausfall sichergestellt. In solchen Fällen wird ein außerunterrichtliches Programm z.B. mit Ausflügen oder speziellen Kursen angeboten.

 

Mit Projekten trägt der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. darüber hinaus zur außerschulischen Jugendbildung bei.

In diesem Jahr wird das Projekt „Zirkus zum Mitmachen“ organisiert und durchgeführt.

Das Förderkonzept „Glück“ und Projekte zur Gewaltprävention wurden und werden durch den Verein möglich gemacht.

 

Stellungnahme:

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGBVIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 , und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung des Vereins der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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