Entscheidungsvorlage - FB 68/0103/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt in Ergänzung zum Baubeschluss vom 15.12.2004, im Kelmesbergweg zwei weitere Pflanzfelder zur Verkehrsberuhigung einbauen zu lassen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Verwaltung hat in den letzten Monaten den Endausbau des Kelmesbergweg durchführen lassen. Hierzu fasste die Bezirksvertretung am 15.12.2004 den Baubeschluss.

 

Situation

 

Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wegen zu schnellen Fahrens hat die Verwaltung in einem Ortstermin die Situation geprüft.

 

Der Kelmesbergweg wurde als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut und ausgeschildert. Am oberen Ende erhielt er einen Fahrbahnverschwenk und am unteren Ende eine Engstelle. Im Verlauf der Straße gibt es vor den beiden Nebenstraßeneinmündungen große rote Pflasterkissen mit leichter Wölbung.

 

Die Straße ist bedingt durch ihren geraden Verlauf sehr übersichtlich. Die vorhandene  Längsneigung liegt im unteren Teil bei 4 % und im oberen Teil sogar über 8 %. Um die hier erlaubte Schrittgeschwindigkeit nicht zu überschreiten, ist sehr kontrolliertes Fahren bzw. Bremsen erforderlich. Bauliche Maßnahmen können in diesem Fall nur sehr bedingt die gefahrenen Geschwindigkeiten ausreichend reduzieren.

 

Die Verwaltung empfiehlt die vorhandenen Verkehrszeichen 325 AVerkehrsberuhigter Bereich@ durch größere Tafeln zu ersetzen. Der gerade Verlauf der Straße soll durch  zwei weitere Engstellen optisch gebrochen werden, hierzu ist der Einbau von zwei Pflanzfeldern vorgesehen. Allerdings können diese lediglich mit Bodendeckern und Sträuchern bepflanzt werden, da sie sich auf der vorhandenen Versorgungsleitungstrasse befinden werden.

 

 

Kosten

 

Die Anlage der beiden Pflanzfelder lässt sich einfach ohne weitere Änderungen realisieren und werden Gesamtkosten in Höhe von 3.000,00 Euro verursachen. Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 9.63500.95120.9 vorhanden. Die erforderlichen Arbeiten können noch im Herbst dieses Jahres durchgeführt werden.                                                            

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

werden sich in Höhe von 3.000,00 € bei der Haushaltsstelle 9.63500.95120.9 ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB

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Anlagen

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