Kenntnisnahme - E 26/0153/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt den an den beschlossenen Haushalt 2014 der Stadt Aachen angepassten Wirtschaftsplan 2014 des Gebäudemanagements zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan

 

2014

 

 

 

Gebäudemanagement

 

 

der Stadt Aachen

 

 

-       angepasst an den beschlossenen Haushaltsplan 2014 -

 

 


Der Rat der Stadt Aachen hat den Haushaltsplan 2014 in seiner Sitzung am 29. Januar 2014 beschlossen, die Bezirksregierung ihn mit Verfügung vom 10. März 2014 genehmigt.

 

Der Wirtschaftsplan 2014 des Gebäudemanagements wurde im Nachgang an den genehmigten Haushaltsplan angepasst, erstmalig seit Betriebsgründung nicht nur im Bereich der Investitionen, sondern auch im Bereich der Erfolgsplanung.

 

 

1. Erläuterungen zu den Veränderungen im Erfolgsplan 2014 (Anlage 1)

Bei Beschlussfassung von Betriebsausschuss am 10.12.2013 und Rat am 11.12.2013 zum Wirtschaftsplan 2014 standen die Aufwendungen noch mit der im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Einmalzahlung für 2014 in Einklang.

 

Im Nachgang zum bereits beschlossenen Wirtschaftsplan wurde die Einmalzahlung an den Betrieb jedoch für die Jahre 2014 und Folgejahre um folgende Beträge gekürzt:

 

2014              289.500 Euro

2015              305.400 Euro

2016              303.800 Euro

2017              309.600 Euro

 

Den Kürzungen stehen im Wirtschaftsplan keine entsprechenden Minderausgaben oder höhere Erträge gegenüber. Aus diesem Grund ergeben sich ab dem Wirtschaftsjahr 2014 erstmalig planmäßige Verluste auch im operativen Bereich, zusätzlich zu den bereits geplanten Verlusten aus nicht erstatteter Abschreibung.

 

Eine weitere Änderung hat sich durch die mit dem Finanzdezernat abgestimmte Berücksichtigung eines Ertrages aus der Überlassung (Untervermietung) von Räumen durch den FB 45 in drei verschiedenen Schulgebäuden an die Abendschulen der Städteregion ergeben. In gleicher Höhe wurde die Einmalzahlung reduziert, dies stellt somit einen erfolgsneutralen Vorgang im Wirtschaftsplan dar.

 

Im Bereich der Erstattung von Zinsen erfolgte eine Abstimmung und Anpassung der Zahlen an den Haushaltsplan. Die erheblichen Veränderungen ergeben sich aufgrund deutlich günstigerer Zins-konditionen.

 

In 2014 ergibt sich neben dem operativen Verlust in Höhe von 289.700 Euro ein Verlust aus nicht erstatteter Abschreibung von rd. 12,8 Mio. Euro.

 

Die aktuellen Tarifabschlüsse für 2014 und 2015  sind im Wirtschaftsplan 2014 und Folgejahren noch nicht in ihrer vollen Höhe enthalten, da bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans von einer geringeren Steigerung ausgegangen wurde. Nach derzeitigem Kenntnisstand (überschlägige Ermittlung) ergeben sich ab 2014 tarifbedingte Mehrausgaben im Bereich der Personalkosten in Höhe von:

 

2014              130.000 Euro

2015              183.000 Euro

2016              186.000 Euro

2017              189.000 Euro

 

Diese werden sich negativ auf das operative Ergebnis auswirken, sofern die Einmalzahlung nicht angepasst wird.

 

 

  1. Erläuterungen  zu den Veränderungen im Vermögensplan 2014 (Anlage 2)

Der Vermögensplan wurde an den beschlossenen Haushalt für 2014 angepasst.

 

Laut Haushaltsplan sind insgesamt rd. 28,7 Mio. Euro (zum Vergleich Vorjahr: 21,41 Mio.) Euro neue Haushaltsmittel in 2014 durch den Betrieb zu verarbeiten; darüber hinaus bestehen Verpflichtungs-ermächtigungen zur Auftragserteilung in Höhe von 1,85 Mio. Euro.

 

Zusammen mit den noch zu verarbeitenden anteiligen Mitteln aus der Route Charlemagne (i.W. Station Grashaus) und den bereits laufenden Vorhaben aus Vorjahren ist auch in 2014 ein erheblicher und erhöhter Investitionsumfang gegeben.

 

 

  1. Erläuterungen zu den Veränderungen im Investitionsprogramm 2014 (Anlage 3)

Das Investitionsprogramm wurde an den Haushaltsplan 2014 angepasst.

 

Insbesondere das Spielcasino ist als weitere große Investitionsmaßnahme zu benennen, die im Haushaltsplanentwurf 2014 noch nicht in dieser Höhe vorgesehen war.

 

In 2015 sind rd. 25 Mio. Euro, in 2016 rd. 16,8 Mio. Euro und in 2017 rd. 28,7 Mio. Euro zu verarbeitende Mittel vorgesehen. Dazu kommen noch Mittel, die im Haushalt oder bei anderen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen etatisiert sind, aber durch den E 26 zu verarbeiten sind.

 

Der finanzielle Mehrbedarf, der sich aus der Novellierung der HOAI und der erstmaligen Berücksichtigung von inflationsbedingtem Preisanstieg (Indexierung) bei größeren Maßnahmen ergibt, wurde in Abstimmung mit der Finanzverwaltung ohne Ausweitung des Gesamtvolumens eingearbeitet, auch für Folgejahre. Zur Deckung dieser Ausgaben wurde das gesamte Investitionsvolumen auf Mittelverschiebungen und Kürzungen überprüft.

 

 

  1. Erläuterung zu den Veränderungen der Mittelfristigen Ergebnisplanung 2014 – 2017

(Anlage 4)

Bei den Transferzahlungen aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan (Einmalzahlung, Erstattung Zinsen, Erstattung Abschreibung, Erstattung Verwaltungskostenbeitrag) wurden die Werte aus dem Haushaltsplan übernommen.

 

Sofern die Einmalzahlung an den Betrieb in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nicht erhöht wird, werden sich nach jetzigem Kenntnisstand in diesen Jahren teilweise erhebliche operative Verluste ergeben, die in Zeile 32 ausgewiesen sind. Diese haben sich durch die nachträglichen Kürzungen der Einmalzahlung noch erhöht, siehe Erläuterungen zum Erfolgsplan. Die Behandlung bzw. der Ausweis dieser operativen und zahlungswirksamen Verluste in der Finanzplanung des Gebäudemanagements und damit korrespondierend im städtischen Haushalt muss noch für die Folgejahre geklärt werden.

 

Aufwandsreduzierungen bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Gebäude-/Flächenbestand (Stand 31.12.2013: 1.182.498 qm BGF zuzüglich Anmietungen) und stetig steigenden Anforderungen (z.B. Pflichten der Betreiberverantwortung, steigende Regelungsdichte, u.a. auch in Vergabeverfahren, zusätzliche Aufgaben) sind aus Sicht der Betriebsleitung nicht realisierbar; ebenso wenig eine Steigerung der externen Erträge.

 

Bei den Zinszahlungen wurde zwischenzeitlich mit der Finanzverwaltung vereinbart, dass dem Betrieb die Zinsen in der tatsächlich anfallenden Höhe erstattet werden, so dass es künftig weder zu Überzahlungen noch Unterdeckungen kommen wird.

 

 

5.  Erläuterungen zu den Veränderungen der Finanzplanung 2014 (Anlage 5)

Die Finanzplanung 2014 wurde an den Haushaltsplan 2014 angepasst.

 

 

6.  Erläuterungen zu den Veränderungen der Mittelfristige Finanzplanung 2014 – 2017 (Anlage 6)

Die Mittelfristige Finanzplanung wurde an den Haushaltsplan 2014 angepasst.

 

 

7.  Stellenübersicht  2014 (Anlage 7)

Bei der Stellenübersicht haben sich keine Veränderungen ergeben. Sie ist der Vorlage aus Gründen der Vollständigkeit beigefügt.

 

Befristet eingestelltes überplanmäßiges Personal wird nicht in der Stellenübersicht geführt, z.B. Mitarbeiter/innen zur Abwicklung des umfangreichen Investitionsprogramms in 2014 und Folgejahren.

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Anlagen

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