Kenntnisnahme - FB 45/0368/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Förderung von Schulhofentsiegelungen in Aachenhier: Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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10.04.2014
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Erledigt
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Kenntnisnahme
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13.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt, die genannten innerstädtischen Schulstandorte unter Mitwirkung der Schulleitung auf weitere Entsiegelungsmaßnahmen zu überprüfen.
2. Der Betriebsausschuss GbM nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag der SPD vom 22.02.2012 gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Mit Datum vom 22.02.2012 wurde der Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Förderung von Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen in Aachen eingereicht. (Anlage 1)
Begründet wird mit der allgemein zunehmenden Versiegelung von Flächen und deren negative Auswirkungen auf die natürlichen Bodentauschprozesse, dem Stadtklima und der Tier- und Pflanzenwelt. Konkret genannt sind die Schulhöfe, die häufig aufenthaltsfeindlich und mit harten Belägen ein Verletzungsrisiko für die Schüler darstellen sollen.
Das Ziel des Antrages ist es, neben der schon von der Verwaltung und mit den Schulen umgesetzten Maßnahmen weitere Möglichkeiten großflächiger Schulhofentsiegelungen und –begrünungen zu prüfen und Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel dafür zu nennen.
Zum Zeitpunkt des Ratsantrages Februar 2012 war eine Bestandsaufnahme und Kartierung aller versiegelter Flächen und Parkplätze sämtlicher Schulstandorte bei E 26 anfänglich in Arbeit; sie wurde im Februar 2013 fertig gestellt.
Erst danach war eine umfängliche Auswertung und die Bearbeitung des Ratsantrages möglich und sinnvoll.
Sachstand
Die Stadt Aachen verfügt über insgesamt 71 Schulstandorte (inkl. Schulstandorte der StädteRegion)
Schulstandorte in Zahlen, Stand 02/2013:
- Schulgrundstücksfläche gesamt: 899.955 m² 100 % davon:
- versiegelte bebaute Fläche gesamt: 238.736 m² 27 %
- versiegelte Freifläche gesamt: 237.116 m² 27 %
- unversiegelte Fläche gesamt: 424.013 m² 46 %
In den Jahren 2008 und 2009 wurden im Rahmen von OGS-Fördermitteln bereits 28 Schulhöfe an Grundschulen umgestaltet. Neue Spielgeräte wurden aufgestellt oder vorhandene Spielflächen erweitert; zur Gewährung der Fallschutzsicherheit und wegen neuer Bepflanzung auch Schulhofbeläge entfernt, also entsiegelt.
Mit Stand von 02/2013 sind weitere 11 Schulhöfe z. T. in Eigeninitiative umgestaltet worden, insgesamt belaufen sich die neu entsiegelten Flächen der 39 Schulhöfe auf ca. 5.800 m²-
Die eigene Zielsetzung pro Schulgrundstück ist ein Verhältnis von ca. 70 % versiegelter bebauter Fläche und versiegelter Freifläche zu ca. 30 % unversiegelter Fläche.
Alle Schulstandorte sind zur Übersicht tabellarisch mit den jeweiligen Flächenanteilen je Schulgrundstück dargestellt. (Anlage 2)
Bei 17 Schulstandorten beläuft sich die unversiegelte Fläche auf unter 30 % der Grundstücksfläche.
Sieben dieser Standorte sind entweder der StädteRegion zugehörig oder andere Gründe machen eine weitere Entsiegelung nicht sinnvoll.
10 Standorte hätten demnach noch Entsiegelungsbedarf, sind aber allesamt innerstädtische Schulen mit naturgemäß kleinen Grundstücken. Eine Einzelbetrachtung unter Mitwirkung der Schulleitung wäre noch zu leisten. (Anlage 3)
Auch standklimatologisch ist eine Entsiegelung von innerstädtischen Schulstandorten sinnvoll, jedoch sollte hier auch auf die erforderlichen Notwendigkeiten, wie z.B. auf die benötigte Bewegungsfläche der Feuerwehr, geachtet werden.
Hintergrund
Es handelt sich bei den im Ratsantrag genannten relevanten versiegelten Flächen („harte Beläge“) um Asphalt oder Betonpflasterbelag, überwiegend an weiterführenden Schulen im Stadtgebiet. In einigen Fällen sind bei Schulerweiterungsmaßnahmen auch wasserdurchlässige Pflasterbeläge eingesetzt worden, die allgemein als nicht versiegelt einzustufen sind.
Der Austausch von wasserundurchlässigen zu wasserdurchlässigen Belägen ist dort einsetzbar, wo es die hydrologischen und bodenmachanischen Bedingungen zulassen, d.h. wo eine Versickerung des Oberflächenwassers innerhalb einer gewissen Zeitspanne möglich ist. In Aachen ist das wegen generell schlecht wasserdurchlässiger Böden nicht immer optimal zu realisieren. Die Praxis hat auch gezeigt, dass die wasserdurchlässigen Beläge innerhalb von wenigen Jahren „zu“ sind, d.h. die Flächen sind verschmutzt und wieder als versiegelt zu betrachten oder aufwändig zu reinigen. Nutzung und Lage der Flächen beeinflussen darüber hinaus den Verschmutzungsgrad. Die vielfach aus Kostengründen eingesetzte „wassergebundene Decke“ findet bei den Nutzern wenig Akzeptanz, da je nach Wetter mit unterschiedlicher Beschaffenheit der Oberfläche gerechnet werden muss.
Bei den vorher erwähnten Umgestaltungsmaßnahmen sind die neu entsiegelten Flächen überwiegend mit einer Holzhackschnitzelschicht versehen worden. Dies ist jedoch nur möglich bei Flächen, die sich außerhalb von notwendigen Zufahrten und Aufstellflächen, z.B. für die Feuerwehr, befinden.
Zu erwähnen sind auch die hohen Kosten der Entsiegelungsmaßnahmen, insbesondere die Kosten Entsorgung der Schwarzdeckenbeläge. Überschläglich sind mit Kosten von ca. 25 € pro m² (nachrichtlich von FB 36) für entsiegelte Flächen zu rechnen.
Diesen überschläglich ermittelten Kosten für die Entsiegelungsmaßnahmen ist eine jährliche Ersparnis im Bereich der Grundbesitzabgaben gegenüber zu stellen. Unter Berücksichtigung der z. Zt. gültigen Gebühren für das Jahr 2013 beträgt diese Ersparnis jährlich 1,05 € je Quadratmeter entsiegelter Fläche.
Werden für sechs der aufgeführten Schulhöfe Ensiegelungsmaßnahmen durchgeführt, so dass diese die angestrebte 30 % Grenze erreichen, ist bereits pro Jahr eine Ersparnis in Höhe von 1.026,00 € auf unbestimmt Zeit zu erzielen.
Fazit
Die Gesamt-Flächenbilanz zeigt, dass insgesamt bereits knapp die Hälfte aller Schulgrundstückflächen aus unversiegelter Fläche bestehen. Die Verwaltung hat sukzessive in den letzten Jahren u. a. aus OGS-Fördermitteln eine Vielzahl Schulhöfe umgestaltet und dabei großflächige Entsiegelungsmaßnahmen umgesetzt.
Bei aktuellen Schulprojekten z.B. Erweiterung/Neubau Vierte Gesamtschule im Innenstadtbereich wird im Rahmen der Schulhofumgestaltung/Neuanlage auf weitere, großflächige Entsiegelung im Rahmen der finanziellen Mittel besonderer Wert gelegt werden. Im Bestand können z.B. im peripheren Schulhofbereich die Pflanzflächen für Beete und Bäume ausgeweitet und zusätzlich entsiegelt werden, wohl ist auch hier auf die notwendige Zufahrten und genügend Bewegungsfläche, also „harte“ Fläche für z.B. Ballspiele etc. zu achten.
Zur Förderung der o.g. Ziele bietet die ULB (Untere Landschaftsbehörde) für das Haushaltsjahr 2014 eine einmalige finanzielle Unterstützung für Entsiegelungsmaßnahmen auf Schulhöfen in Höhe von 120.000 EUR an, soweit folgende Mindeststandards eingehalten werden:
a) die zu entsiegelnde Fläche ist mind. 100 m² groß,
b) mind. 25 % der Entsiegelungsfläche werden als Pflanzfläche für Bäume und Sträucher
angelegt,
c) die Entsiegelung erfolgt dauerhaft.
Bei den bereitgestellten Mitteln handelt es sich um Investorengelder, die der ULB der Stadt zweckgebunden für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurden. Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel ist, dass die Entsiegelungsmaßnahmen tatsächlich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2014 umgesetzt werden.
Sollten die Mittel nicht abgerufen werden, wird die ULB die Mittel für andere Projekte zur Verfügung stellen, um den gesetzlich geforderten Ausgleich tatsächlich zu realisieren.
Im Rahmen der o.g. finanziellen Möglichkeiten (Fördermittel) und in Abhängigkeit von den Kapazitäten bei FB 45 und E 26 wird die Entsiegelung weiterer Flächen in den kommenden Jahren schrittweise vorangetrieben.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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566,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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21,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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