Kenntnisnahme - FB 61/1122/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster  nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.                                                                                

Der Antrag gilt als behandelt.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anwohner (121 Unterschriften) aus dem Bereich Albert-Einstein-Straße , Grünstraße und Könisgmühlenweg haben den Bezirksbürgermeister gebeten, sich mit dem Thema der Umleitung durch die Albert-Einstein-Straße während der Bauzeit auf der Schleidener Straße zu befassen, weil sie erhebliche Schäden an der Straßenkonstruktion durch erhöhtes Verkehrsaufkommen befürchten und z.T. widerrechtliches Befahren des Gehwegs beobachten. Sie schlagen vor, den Verkehr zweistreifig (eine Spur je Fahrtrichtung)  oder  einstreifig im Beidrichtungsverkehr durch eine Baustellenampel geregelt  an der Baustelle vorbeizuführen.

 

Aus Sicht der Fachverwaltung wird dazu wie folgt Stellung bezogen:

Bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung zur Baustellenabwicklung wurde von Bewohnern der damals angekündigten und inzwischen vorhandenen Umleitungsstrecke Kritik an der Verlagerung von Verkehrsströmen von der Hauptverkehrsstraße in sonst ruhige Anliegerstraßen geäußert und gebeten, von einer solchen Verkehrsführung abzusehen mit dem Hinweis, dass eine Verkehrsabwicklung durch die Baustelle technisch möglich sei. Die Verwaltung sagte zu, die Frage der Notwendigkeit einer Umleitungsstrecke nochmals zu prüfen.

In der Diskussion wurde gleichzeitig deutlich, dass die Anwohner der Schleidener Straße selbst wenig Verständnis für die Klagen der Anwohner aus den Nachbarstraßen haben. Sie wiesen darauf hin, dass sie dauernd die Beeinträchtigungen der Wohn- und Lebensqualität  durch eine Hauptverkehrsstraße zum Vorteil anderer Bürger hinnehmen müssen.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 05.03.2014 wurde neben anderen Themen, die den Ausbau der Schleidener Straße betreffen, in Kenntnis der Unzufriedenheit der Bürger entlang der Umleitungsstrecke , die Verkehrsführung während der Bauzeit erläutert, obwohl dies üblicherweise nicht Gegenstand einer Beratung oder gar Beschlussfassung in den Entscheidungsgremien ist. Dabei wurde erläutert, dass es tatsächlich bautechnisch möglich wäre, den gesamten Verkehr auf der Schleidener Straße mit entsprechenden Vorkehrungen und unter Einschränkung des Baufeldes ohne Umleitung abzuwickeln.  Dazu müsste beispielsweise der Parkraum zusätzlich reduziert werden. Der Bauablauf würde durch Auflagen aus dem Baumschutz beeinträchtigt. da der Arbeitsraum auf der Ostseite den Baumbestand gefährdet. Auch wäre die in der Eingabe genannte Fahrspurbreite von 2,75m wegen des Bus- und LKW - Verkehrs und der notwendigen Sicherheitsabstände zur Baugrube nicht ausreichend. Hierzu wären 3,25 je Fahrspur erforderlich. Die zweite Fahrspur verliefe dann im Parkstreifen.

 

 

 

Entscheidender als die bautechnischen und logistischen Aspekte ist aber in diesem Fall der Schutz der Anlieger entlang der Baustelle, so wie es in der Sitzung am 05.03.2014  deutlich gemacht wurde. Die unmittelbaren Anwohner  müssen durch die Bauarbeiten bereits erhebliche zusätzliche Einschränkungen in Form von Lärm, Schmutz und  reduziertem Parkraum hinnehmen, die bei kompletter Verkehrsführung durch die Baustelle noch verschärft würden. Deshalb sollte die Umleitungsstrecke in der derzeitigen Form erhalten bleiben.  Gegenüber den Anliegern der Umleitungstrecke ist wie in vielen anderen Fällen eine zeitlich befristete erhöhte Fahrzeugfrequenz vertretbar.

Hinsichtlich der befürchteten Schäden in der Albert-Einstein-Straße durch erhöhtes Verkehrsaufkommen ist festzustellen, dass die öffentliche Verkehrsfläche in Anbetracht der Nutzungsdauer von 40 Jahren in einem verkehrssicheren und bautechnisch vertretbaren Zustand ist. Eine grundhafte Erneuerung dieses Abschnitts der Albert-Einstein-Straße ist in einigen Jahren aufgrund der durchschnittlichen Lebensdauer von Straßen nicht zu vermeiden, ist aber nicht ursächlich auf eine temporäre Erhöhung der Verkehrsbelastung zurückzuführen. Der anschließende Bereich ist in der Haushaltsplanung bereits ab 2015 zur Erneuerung vorgesehen.

Das in der Eingabe beschriebene regelwidrige Ausweichen auf den Gehweg im Begegnungsfall ist tatsächlich in Einzelfällen zu beobachten und kann aufgrund der örtlichen Situation baulich nicht wirkungsvoll unterbunden werden. Hier kann nur durch Verwarnungen Abhilfe geschaffen werden. Die Überwachungskräfte wurden deshalb gebeten, dies im Rahmen ihrer Tätigkeit im Auge zu halten.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Reduzieren

Anlagen

Loading...