Entscheidungsvorlage - A 61/0165/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - den Punkt 1.4 wie folgt redaktionell zu ändern und zu ergänzen:

Im Plangebiet sind gemäß § 1 (9) BauNVO Betriebe des Fahrradhandels und der Kraftfahrzeugbranche (LKW, PKW, Motorräder, Quads, Leichtkraftfahrzeuge, usw.) mit Verkaufsflächen ausnahmsweise zulässig, wenn

-          der Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung oder der Reparatur- und Serviceleistung steht und

-          die Summe der Verkaufsflächen in geschlossenen Gebäuden, unter Überdachungen und auf Freiflächen nicht größer als 75 % der gesamten Grundstücksfläche des Betriebes ist und 3.000 m² nicht überschreitet.

 

sowie in der Begründung unter dem Punkt „Erläuterungen zur Abgrenzung des Plangebietes“ folgenden Satz zu ergänzen:

Weitere konkrete Planungen, z.B. Trasse und Haltepunkt der Euregiobahn, Neuordnung der gewerblichen Flächen und deren Erschließung sollen durch eigenständige Planfeststellungsverfahren bzw. Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden.

 

Er beschließt die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Er beschließt weiterhin den so geänderten Bebauungsplan Nr. 867- Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage Nr. A61/0165/WP15 zur 9. Sitzung des Planungsausschusses am 30.06.2005, TOP I/8 ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

In dieser Sitzung hat der Planungsausschuss über das Ergebnis der Offenlage beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - den Punkt 1.4 wie folgt redaktionell zu ändern und zu ergänzen:

Im Plangebiet sind gemäß § 1 (9) BauNVO Betriebe des Fahrradhandels und der Kraftfahrzeugbranche (LKW, PKW, Quads, Leichtkraftfahrzeuge, usw.) mit Verkaufsflächen ausnahmsweise zulässig, wenn

- der Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung oder der Reparatur- und Serviceleistung steht und

- die Summe der Verkaufsflächen in geschlossenen Gebäuden, unter Überdachungen und auf Freiflächen nicht größer als 75 % der gesamten Grundstücksfläche des Betriebes ist und 3.000 m² nicht überschreitet.

sowie in der Begründung unter dem Punkt „Erläuterungen zur Abgrenzung des Plangebietes“ folgenden Satz zu ergänzen:

Weitere konkrete Planungen, z.B. Trasse und Haltepunkt der Euregiobahn, Neuordnung der gewerblichen Flächen und deren Erschließung sollen durch eigenständige Planfeststellungsverfahren bzw. Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden.

Er empfiehlt weiterhin die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 867- Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 22.06.2005 aus bezirklicher Sicht ebenfalls einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

In den Empfehlungsbeschlüssen des Planungsausschusses sowie der Bezirksvertretung wurden aufgrund eines redaktionellen Fehlers in der Aufzählung der ausnahmsweise zulässigen Betriebe der Kraftfahrzeugbranche „Motorräder“ nicht aufgeführt, obwohl diese im bisherigen Verfahren immer Bestandteil waren.

Der Beschlussentwurf für den Rat wurde daher entsprechend ergänzt.

 

Die Begründung sowie die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sind der Vorlage beigefügt.

 

 

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Anlagen

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