Entscheidungsvorlage - A 61/0165/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg/ Bahntrasse Nordbahnhof - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Grüner Weg, Bahntrasse, Jülicher Straße und Lombardenstraßehier:Bericht über das Ergebnis der OffenlageSatzungsbeschluss gem.§ 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den
Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - den Punkt 1.4 wie
folgt redaktionell zu ändern und zu ergänzen:
Im Plangebiet sind gemäß §
1 (9) BauNVO Betriebe des Fahrradhandels und der Kraftfahrzeugbranche (LKW,
PKW, Motorräder, Quads, Leichtkraftfahrzeuge, usw.) mit Verkaufsflächen
ausnahmsweise zulässig, wenn
- der
Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern in einem betrieblichen Zusammenhang
mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung oder der Reparatur- und
Serviceleistung steht und
- die
Summe der Verkaufsflächen in geschlossenen Gebäuden, unter Überdachungen
und auf Freiflächen nicht größer als 75 % der gesamten Grundstücksfläche
des Betriebes ist und 3.000 m² nicht überschreitet.
sowie in der Begründung unter
dem Punkt „Erläuterungen zur Abgrenzung des Plangebietes“ folgenden Satz zu
ergänzen:
Weitere konkrete
Planungen, z.B. Trasse und Haltepunkt der Euregiobahn, Neuordnung der
gewerblichen Flächen und deren Erschließung sollen durch eigenständige
Planfeststellungsverfahren bzw. Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden.
Er beschließt die Anregungen
der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt weiterhin den so geänderten Bebauungsplan Nr. 867- Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage Nr.
A61/0165/WP15 zur 9. Sitzung des Planungsausschusses am 30.06.2005, TOP I/8 ist
Gegenstand dieser Ratsvorlage.
In dieser Sitzung hat der
Planungsausschuss über das Ergebnis der Offenlage beraten und einstimmig wie
folgt beschlossen:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - den Punkt 1.4 wie folgt redaktionell zu ändern und zu ergänzen:
Im
Plangebiet sind gemäß § 1 (9) BauNVO Betriebe des Fahrradhandels und der
Kraftfahrzeugbranche (LKW, PKW, Quads, Leichtkraftfahrzeuge, usw.) mit
Verkaufsflächen ausnahmsweise zulässig, wenn
- der Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und
Bearbeitung oder der Reparatur- und Serviceleistung steht und
- die Summe der Verkaufsflächen in geschlossenen Gebäuden, unter Überdachungen und auf Freiflächen nicht größer als 75 % der gesamten Grundstücksfläche des Betriebes ist und 3.000 m² nicht überschreitet.
sowie in der Begründung unter dem Punkt „Erläuterungen zur Abgrenzung des Plangebietes“ folgenden Satz zu ergänzen:
Weitere konkrete Planungen, z.B. Trasse und Haltepunkt der Euregiobahn, Neuordnung der gewerblichen Flächen und deren Erschließung sollen durch eigenständige Planfeststellungsverfahren bzw. Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden.
Er empfiehlt weiterhin die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er
empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 867- Grüner Weg /
Bahntrasse Nordbahnhof - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer
Sitzung am 22.06.2005 aus bezirklicher Sicht ebenfalls einen entsprechenden
Empfehlungsbeschluss gefasst.
In den Empfehlungsbeschlüssen
des Planungsausschusses sowie der Bezirksvertretung wurden aufgrund eines
redaktionellen Fehlers in der Aufzählung der ausnahmsweise zulässigen Betriebe
der Kraftfahrzeugbranche „Motorräder“ nicht aufgeführt, obwohl diese im
bisherigen Verfahren immer Bestandteil waren.
Der Beschlussentwurf für den Rat wurde daher
entsprechend ergänzt.
Die Begründung sowie die schriftlichen Festsetzungen
zum Bebauungsplan sind der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,9 kB
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120,4 kB
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