Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 58/0001/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt der Stadt Aachen in den Verbund der chemischen Untersuchungsämter der Städte Bonn, Köln und Leverkusen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Chemische Lebensmitteluntersuchung
- Verfasst von:
- FB 58
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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30.08.2005
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.09.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Umweltausschuss,
b) der Personal- und Verwaltungsausschuss
nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen den Beitritt der Stadt Aachen zum Verbund der chemischen Untersuchungsämter der Städte Köln, Bonn und Leverkusen zu beschließen.
c) Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Umweltausschusses und des Personal- und Verwaltungsausschusses den Beitritt der Stadt Aachen zum Verbund der chemischen Untersuchungsämter der Städte Köln, Bonn und Leverkusen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Städte Bonn, Köln,
Leverkusen haben gemäß §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG) 1986 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über
einen Verbund der Chemischen Lebensmitteluntersuchungsämter zur Untersuchung
und Begutachtung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen abgeschlossen. Die
Vereinbarung wurde am 17.12 1986 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt
(Anlage 1). In der Folgezeit wurden diese befristeten Genehmigungen mehrfach
verlängert.
Beabsichtigt ist nunmehr der
Beitritt der Stadt Aachen zu dieser öffentlich rechtlichen Vereinbarung (
Anlage 2).
Wesentliches Merkmal der Zusammenarbeit ist die Aufteilung der zu untersuchenden Warengruppen. Jedes Untersuchungsamt ist für bestimmte Warengruppen und die damit erforderliche Analytik zuständig. Durch diese zielgerichtete Spezialisierung kann eine hohe Untersuchungsqualität bei möglichst geringem Ressourceneinsatz erzielt werden. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich nach übereinstimmender Auffassung der anderen Verbundpartner bewährt.
Durch den Eintritt der Stadt
Aachen in den Verbund kann den immer umfassender werdenden Anforderungen des
Lebensmittelrechts und der damit verbundenen Analytik, auch aufgrund von
EU-Vorgaben, durch die Aufteilung der Untersuchungszuständigkeiten fachlich
Rechnung getragen werden. Aufwendungen für sehr kostenintensive
Untersuchungen müssen von den vier Untersuchungseinrichtungen nur je ein Mal erbracht
werden.
Die Stadt Aachen wird aus
organisatorischen Gründen sukzessive in den Probenaustausch eingebunden bis die
vollwertige Verbundmitgliedschaft erreicht ist.
Neben den bereits oben genannten
Gesichtspunkten stellt der erweiterte Verbund für den Regierungsbezirk Köln den
Abschluss einer umfassenden interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchungen dar. Die
vier Untersuchungsämter des Regierungsbezirks Köln werden somit in einer Kooperation
zusammengeschlossen.
Nach rechtlicher Prüfung und im
Einvernehmen mit der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde bedarf es zur
Aufnahme der Stadt Aachen in den Verbund des Abschlusses einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die als Erweiterung zu der sich bisher
bewährten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abgeschlossen werden soll.
Parallel zum Beschlussverfahren
in Aachen werden den Räten der Städte Bonn, Köln und Leverkusen entsprechende
Beschlussvorlagen zugeleitet.
A 30 hat gegen den Abschluss der Beitrittsvereinbarung keine Einwände (Anlage 3).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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998 kB
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6
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(wie Dokument)
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865,8 kB
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