Entscheidungsvorlage - FB 61/1095/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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14.05.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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30.04.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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30.04.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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06.05.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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14.05.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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14.05.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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14.05.2014
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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22.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2014 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2014 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2014 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2014 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2014 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2014 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2014 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2014 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Zur Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung sind jährliche Mittel im Haushalt vorgesehen. Dieses Budget gilt seit der Aufstockung im Haushalt 2014 sowohl für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen als auch Beleuchtungen auf Fußwegeverbindungen durch öffentliche Grünflächen.
Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Beleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.
Wie im vergangenen Jahr wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus der Liste 2013 bilden sie die Liste 2014. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.
Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Rangliste aus dem Vorjahr gekommen. Die in diesem Jahr neu hinzugekommenen Maßnahmen sind in der Prioritätenliste 2014 grau hinterlegt (s. Anlage).
Wie im letzten Jahr vereinbart, werden auch dieses Jahr Projekte mit einer Bewertung unter 1,0 nicht in die nachfolgende Prioritätenliste übertragen, da mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist.
In der Prioritätenliste 2014 wurden nach Prüfung zusätzliche Beleuchtungsmaßnahmen aufgenommen, wovon ein Teil unter 1,0 bewertet wurde. An dieser Stelle wurde erstmalig ein Schwachpunkt in der Bewertung offensichtlich, der sich aus der Wichtung der Kriterien ergibt. Straßenabschnitte mit sehr geringer Frequenz bekommen eine hohe Priorität, obwohl dies sachlich nicht zu begründen ist. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Wichtung zukünftig zu modifizieren.
Anmerkungen zur Prioritätenliste 2013:
Die Maßnahme “Morinerweg – Wegbeleuchtung der Kandelfeldstraße“, welche in der Prioritätenliste 2013 auf Rang drei stand, wurde nach nochmaliger Prüfung der Verwaltung aus der Prioritätenliste gestrichen, da ein Teil der Wegebeleuchtung keine öffentliche Verkehrsfläche darstellt und entgegen früherer Bestrebungen nach Prüfung durch den zuständigen Fachbereich auch kein Wegerecht für diese Fläche eingeräumt werden kann.
Weiterhin wurde die Beleuchtungsmaßnahme auf Rang 19 „provisorische Parkplatzbeleuchtung Zollamtstraße“ aus der Liste gestrichen, da dieser Fläche nicht im Eigentum der Stadt Aachen ist und evtl. zukünftig mit einer anderen Nutzung zu rechnen ist.
Aus der Prioritätenliste 2013 wurden drei Beleuchtungsmaßnahmen beauftragt und teilweise umgesetzt:
- Roermonderstraße: Fuß- und Radweg entlang der ehemaligen Trasse
- Glatzerstraße – Fußwegbeleuchtung
- Sanatoriumsstraße – verbesserte Ausleuchtung
Die Beleuchtungsmaßnahme „Glatzerstraße“ - welche sich eigentlich auf Rang neun befand - wurde teilweise vorgezogen, da die STAWAG an dieser Stelle Tiefbauarbeiten durchführte und sich somit eine Kostenersparnis von rund 2.500 € ergab.
Die auf Rang eins stehende Beleuchtungsmaßnahme „Schleidener Weg – Relais Königsberg – Beleuchtung der Haltestelle“ wurde aus folgendem Grund zurückgestellt:
Die Bushaltestelle „Relais Königsberg“ befindet sich zwar im Stadtgebiet, allerdings an der Bundesstraße B 258 (Schleidener Straße), in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW, welcher jedoch die Beleuchtung freier Strecken grundsätzlich ablehnt.
Der Bedarf zur Beleuchtung der Bushaltestelle sowie des Zuweges zum Parkplatz ergibt sich aus der Tatsache, dass die Bushaltestelle sowohl von Schülern als auch Erwachsenen genutzt wird. Der Parkplatz wird quasi als „P+R-Platz genutzt wird, da ab dieser Bushaltestelle eine günstigere Preisstufe beginnt und Bürger aus Rott/Mulartshütte von hier aus bessere Verbindungen in die Innenstadt haben.
Bisher wurde der Fahrgastunterstand mit einer PV-Anlage (solarbetrieben) beleuchtet, was jedoch insbesondere in den Wintermonaten nicht optimal funktioniert hat. Außerdem konnte damit nicht der Zuweg zum Parkplatz beleuchtet werden.
Da die Maßnahme bereits seit 2008 auf der Prioritätenliste steht und auch 2013 von den zuständigen Gremien noch mal beschlossen wurde und auf Rang 1 stand, wurde das weitere Verfahren eingeleitet, so dass im November 2013 der Nutzungsvertrag zwischen Straßen.NRW und der Stadt Aachen unterschrieben wurde.
Der Auftrag wurde anschließend in die Wege geleitet, aber von der Finanzsteuerung u.a. wegen unzureichender Prüfung technischer Alternativen abgelehnt.
Infolge der Ablehnung des Auftrages Relais Königsberg, ergab sich die Möglichkeit andere Maßnahmen zu beauftragen, da noch Mittel frei waren. Da die entsprechend der Prioritätenliste nachfolgenden Maßnahmen jedoch kostenmäßig die vorhandenen Mittel überstiegen, wurden kleinere Maßnahmen aus der weiteren Prioritätenliste beauftragt (Sanatoriumsstraße (1,6), Glatzerstraße Teil 2 (1,7), Tielmannweg (1,5).
Des Weiteren musste am Stollenweg ein Beleuchtungskabel, welches sich auf Privatgrund befand, verlegt werden mit Kosten in Höhe von rund 7.000€, welche zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG entsprechend des Beleuchtungsvertrages anteilsmäßig aufgeteilt wurde.
Die Beleuchtungsmaßnahme “Roermonder Str., Fuß-u. Radweg zw. Uersfeld u. Kohlscheid“ wurde bereits 2013 vorläufig aus der Prioritätenliste gestrichen, da eine Umsetzung erst erfolgen soll, wenn die Stadt Herzogenrath den Anschluss bzw. die Fortführung der Beleuchtung beschließt. Dort ist kein neuer Sachstand eingetreten.
In diesem Zusammenhang soll auch auf die 2014 neu beantragte Maßnahme „Beleuchtung der Bushaltestelle Grüne Eiche“, welche sich derzeit auf Rang 2 befindet, hingewiesen werden. Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Bushaltestelle im Stadtgebiet an der L 233 (Monschauer Straße) in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW.
Die Bewertung aller Anträge basiert auf dem folgenden Bewertungsschema:
Aspekt |
Wichtung | Punkte | ||||
0 | 1 | 2 | 3 | 4 | ||
Verkehrssicherheit | 0,4 | Keine Konflikte | Alternative Großer Umweg | Treppen, Notwendiger Fußweg oder Fußgängerquerung Haltestelle Nebenstraße ohne Gehweg | Verkehrswichtige Str. ohne Gehw.; Gehweg auf HV-Straße | HV-Straße ohne Gehweg |
Soziale Sicherheit | 0,3 | Dichte Bebauung | Lockere Bebauung | Nicht direkt angebaut | Nicht angebaut | Keine Bebauung in der Nähe |
Frequenz | 0,2 | Einzelne Fußgänger |
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| Viele Fußgänger |
Verbesserte Ausleuchtung | 0,1 | Beleuchtung vorhanden |
| Beleuchtung nicht ausreichend |
| Keine Beleuchtung vorhanden |
Gesamtpunktzahl |
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Anmerkung: Die unterstrichenen Kriterien wurde neu hinzugefügt bzw. geändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 721.000 €.
Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird im Haushaltsjahr 2014 mit Kosten i. H. v. ca. 150.000 € gerechnet.
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2014 unter dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-903-8 „Erneuerung Straßenbeleuchtung“ mit Mitteln i. H. v. 156.030,74 € eingeplant.
Diese Mittel stehen für die Umsetzung der Maßnahmen bereit.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 4-120102-903-8 „Erneuerung Straßenbeleuchtung“
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 156.030,74 | 156.030,74 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 156.030,74 | 156.030,74 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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48,1 kB
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