Entscheidungsvorlage - FB 61/1130/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Junkerstraße / Vaalser Straße;hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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14.05.2014
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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15.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Bewahrung der Authentizität und nachhaltiger Erhalt des Baudenkmals Hochbunker
- Sicherung der kulturellen Nutzung als Proberaum für Musikgruppen
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Junkerstraße / Vaalser Straße- für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Bewahrung der Authentizität und nachhaltiger Erhalt des Baudenkmals Hochbunker
- Sicherung der kulturellen Nutzung als und Proberaum für Musikgruppen
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Junkerstraße / Vaalser Straße- für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ziel und Zweck der Planung
Der ehemalige Luftschutzbunker an der Junkerstraße ist einer von fünf Hochbunkern, die als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. Diese Auswahl erfüllt die Kriterien als Baudenkmal bezüglich städtebaulicher Ausprägung, geschichtlicher Bedeutung und einem guten Erhaltungszustand. “Nach den ersten Luftangriffen auf das deutsche Reichsgebiet 1940 begannen die Planung zu einem „Eilprogramm zum Schutz der Zivilbevölkerung“. Hierbei wurde Aachen aufgrund seiner geographischen Lage und seiner Grenznähe unter die besonders gefährdeten Städte eingestuft. Am 15.01.1941 begannen bereits erste Ausschachtungsarbeiten für Luftschutzbauten, die in Aachen in zwei Wellen errichtet wurden. Mit 15 Hochbunkern im Aachener Stadtgebiet besitzt die Stadt gemessen an ihrer Einwohnerzahl die meisten Bunker im Rheinland.“ (Zitat aus der Denkmalbeschreibung, Hochbunker, Junkerstraße 36, Aachen) Durch Umnutzung oder Abriss diverser Luftschutzanlagen im Aachener Stadtgebiet kommt der Erhaltung der verbliebenen fünf denkmalgeschützten Hochbunker eine besondere mahnende Aufgabe zu, um den Zivilschutz und letztlich den Niedergang des dritten Reiches im Stadtgefüge von Aachen zu dokumentieren.
Ziel der Stadt Aachen ist es, das geschützte Baudenkmal, Junkerstraße 36 in einem möglichst authentischen Zustand zu belassen. Dies gelingt jedoch nur dann, wenn eine sinnvolle Nutzung gefunden wird, die zum einen den Erhalt der Immobilie sichert und zum anderen eine verträgliche Nutzung –im Sinne des Denkmalschutzes- garantiert. Die derzeitige Nutzung zur Bereitstellung von Proberäumen für Musiker und Gruppen hat sich als ideale Belegung erwiesen. Die Nutzung benötigt keine hochwertige Außendarstellung und ist auf eine möglichst geschlossene Gebäudehülle angewiesen, damit keine Schallimmissionen nach außen dringen. Dies passt in idealer Weise zu der Charakteristik eines Hochbunkers und zum Bewahrungsanspruch des Denkmalschutzes.
Diese Nutzung als “Musikbunker“ erfüllt eine wichtige Aufgabe in der Aachener Musikszene und übernimmt damit eine kulturelle Funktion insbesondere für junge Menschen, die erhalten und durch einen Bebauungsplan gesichert werden soll.
- Beschlussempfehlung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ist Eigentümerin der Immobilie und hat den Hochbunker jahrelang an den gemeinnützigen Musikbunker-Verein verpachtet. Aktuell plant die Eigentümerin die Immobilie zu veräußern. Damit besteht die Gefahr, dass ggf. das kulturelle Angebot nicht aufrechterhalten werden kann und die Authentizität des Baudenkmals verloren geht.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines Bebauungsplans zu fassen, um die Ziele der Bauleitplanung planungsrechtlich zu sichern und ggf. auch Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung (Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen) anwenden zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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