Anhörung - FB 61/1133/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung  zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 932 Rombachstraße / Bobenden  zwischen Rombachstraße,  Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 932 Rombachstraße / Bobenden  zwischen Rombachstraße,  Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bebauungsplan Nr. 932 Rombachstraße / Bobenden  zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg

 

hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens (/Beschlusslage

Der Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung am 03.12.2009, für das Plangebiet zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Brand einen Bebauungsplan zu erarbeiten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange hierzu fand in der Zeit vom 01.08.2011 bis zum 02.09.2011statt.

Am 12.09.2013 fasste der Planungsausschuss den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 20.01.2014 bis 21.02.2014.

Eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB war nicht erforderlich, da die Beteiligung bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erfolgt ist und die dort vorgetragenen Belange bereits zum Zeitpunkt der Offenlage im Verfahren berücksichtigt wurden.

 

2.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden 3 Eingaben von Bürgern gemacht. Alle 3 regten an, die neuen Planstraßen für den PKW-Verkehr nicht an die Straße Bobenden sondern an die Rombachstraße anzuschließen, da durch die neue Bebauung zukünftig auf der Straße Bobenden ein zu hohes Verkehrsaufkommen befürchtet wird.   

Den Anregungen wurde nicht gefolgt.

 

3.Zusammenfassung

Ziel des Bebauungsplans Nr. 932 – Rombachstraße / Bobenden – ist die städtebauliche Entwicklung des Areals durch Schaffung der planungsrechtlichen Festsetzungen für einen zeitgemäßen Städte- und Wohnungsbau. Dadurch soll Baurecht geschaffen werden für 14 Reihenfamilienheime, die den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechen und die die in den letzten Jahren neu entstandene Siedlungsstruktur im Bereich Bobenden / Lontzenweg als Wohngebiet ergänzen.  

Die verkehrliche Erschließung der drei Reihenhauszeilen erfolgt über zwei Planstraßen,  die an die vorhandene Straße Bobenden angeschlossen werden, welche die gemeinsame innere Erschließung für das Gesamtquartier Bobenden darstellt. Die Rombachstraße ist über die beiden Planstraße auch fußläufig angebunden.

Ein weiteres  Ziel des Bebauungsplans ist zudem die Festsetzung eines 3,50 m breiten Fußweges als Verbindung des Gesamtquartiers Bobenden mit dem Vennbahnweg. 

 

4.Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten, die sich durch die Umsetzung des Bebauungsplans Bobenden/ Rombachstraße für die Stadt Aachen ergeben, belaufen im investiven Bereich auf 307.200,- € und im konsumtiven Bereich auf 28.800 €.

Diese Kosten sind im Haushaltsplan 2014 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung unter dem PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 und PSP-Element 4-120102-106-3 eingeplant.

Mit der Erschließungsmaßnahme soll 2016 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und der Finanzplanung begonnen werden.

 

 

5.Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch den Bebauungsplan Nr. 932 Rombachstraße / Bobenden  zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg soll für  14 Einfamilienhäuser  Planungsrecht geschaffen werden sowie durch einen Fußweg die Verbindung des Wohngebietes Bobenden mit dem Vennbahnweg erfolgen.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 932 - Rombachstraße / Bobenden-  zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg den Satzungsbeschluss zu fassen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

PSP – Element 5-120102-100-01000-300-1 Bobenden / Rombachstraße, Erschließung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

-307.200

-307.200

0

0

-307.200

-307.200

Ergebnis

-307.200

-307.200

0

0

-307.200

-307.200

+ Verbesserung / -

Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

-12.800

-12.800

0

0

0

0

Abschreibungen

-16.000

-16.000

0

0

0

0

Ergebnis

-28.800

-28.800

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

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Anlagen

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