Entscheidungsvorlage - FB 61/1136/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderung 2014ff.: Aktualisierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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15.05.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Zuletzt am 05.12.2013 hat die Verwaltung über den aktuellen Stand der Städtebauförderung im Planungsausschuss berichtet. Der Planungsausschuss hat diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, für die Innenstadt den Grundantrag und die 1. Förderstufe, für Brand die 3. und ggfs. die 4. Förderstufe sowie für Haaren den Grundantrag und die 1. Förderstufe für das Programmjahr 2015 für die Städtebauförderung anzumelden.
Am 17.04. hat das jährliche Gespräch zur Städtebauförderung zwischen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, Bezirksregierung Köln und Stadtverwaltung stattgefunden. In Vorbereitung und auf Grundlage dieses Gesprächs wurden kleinere Aktualisierungen der Planung der Städtebauförderung vorgenommen, über die im Folgenden berichtet werden sollen. Dargestellt werden nur die Änderungen im Vergleich zur Vorlage aus Dezember 2013.
A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen
Für das Programmjahr 2014 besteht auf Bundes- und Landesebene eine erhebliche Verzögerung im Planungsablauf. Die Steuerung des Städtebauinvestitionsprogramms des Landes hängt in erheblichem Maße von den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln ab. Erst im März 2014 wurde der Regierungsentwurf des Haushalts vom Bundeskabinett beschlossen, der Beschluss im Bundestag steht noch aus. Erst danach kann das NRW-Städtebauinvestitionsprogramm aufgestellt werden, das wiederum die Grundlage für die Bewilligungen der Förderanträge auch der Stadt Aachen ist. Mit Bewilligungen ist in diesem Jahr erst sehr spät im Jahr zu rechnen.
Erfreulich am Entwurf des Bundeshaushalts ist die deutliche Aufstockung der Bundesmittel von 455 Mio. € in 2013 auf jetzt 700 Mio. € in 2014. Auch das Gewicht des Programms Soziale Stadt innerhalb dieser Mittel ist mit jetzt 155 Mio. € wieder deutlich gestiegen. Diese Aufstockung kann eine gewisse Entspannung bei der NRW-Verteilung der Fördermittel bedeuten.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Städtebauförderung unter dem Motto „Heimat im Quartier“ wieder stärker in den Blickpunkt genommen. Zahlreiche Verknüpfungen zu anderen Ministerien werden erarbeitet, so dass das Leitbild der integrierten Stadt- und Quartiersentwicklung stärker auch von Landesseite unterstützt und gefordert werden wird.
Gleichzeitig hat in 2014 die neue Strukturfondsperiode der EU begonnen. Die verschiedenen Operationellen Programme sind überwiegend noch in der Überarbeitung. Sowohl aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als auch aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sind Mittel für städtebauliche Projekte zu erwarten, teilweise in enger Verbindung mit Arbeitsmarkt- und anderen nicht-investiven Instrumenten. Räumlicher Schwerpunkt werden für die Städtebauförderung benachteiligte Stadtteile sein. Ein bedeutsamer inhaltlicher Schwerpunkt wird der Klimaschutz sein.
Eine Änderung in den Förderbestimmungen kann für die Stadt Aachen besondere Bedeutung erlangen. Seit Mitte letzten Jahres betont die Landesregierung, dass auch Mittel der Städtebauförderung für kommunale Gebäudebestände (Bildung, Sport, Kultur, Verwaltung) innerhalb anerkannter Städtebaufördergebiete in Anspruch genommen werden können. Die Stadt Aachen prüft dies derzeit bereits für die Programmjahre 2014 und 2015. Hieraus können sich auch kurzfristig noch zusätzliche Teilprojekte in Aachen-Nord und Brand (bereits ab dem aktuellen Programmjahr fördertechnisch möglich) oder Innenstadt und Haaren (ab dem Programmjahr 2015) ergeben, mit denen auch der Förderkorridor von 6 Mio. € Förderung besser ausgeschöpft werden könnte.
Die Zuwendungen für die aktuellen Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) für die Jahre „bis einschließlich 2013“ und bis 2016 aufgeführt. Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog der Tabelle.
1. Route Charlemagne
- keine Änderung -
2. Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Templergraben (7. Förderstufe - altes Innenstadtkonzept)
- keine Änderung –
Innenstadtkonzept 2022
Der aktuelle Stand des Innenstadtkonzepts 2022 wurde dem Ministerium ausführlich vorgestellt und diskutiert. Das Ministerium war insbesondere an der durchgeführten Akteurs- und Bürgerbeteiligung sehr interessiert. Geplant ist wie im Dezember 2013 beschlossen die Einreichung des Innenstadtkonzepts 2022 einschließlich des Förderantrags für die 1. Förderstufe im Herbst 2014 für eine erste Förderung im Programmjahr 2015. Mittlerweile konnte das Volumen für die 1. Förderstufe vorläufig konkretisiert werden. Für den September 2014 ist der Beschluss des Innenstadtkonzepts 2014 im Planungsausschuss vorgesehen.
Weitere Informationen zum Innenstadtkonzept unter www.aachen.de/innenstadt.
3. Aachen-Nord (Soziale Stadt)
Im Vergleich zur Beschlussvorlage im Planungsausschuss im Dezember 2013 haben sich am Zeitplan keine Änderungen ergeben. Die geplanten Projektmittel wurden analog zum Beschluss des Hauptausschusses am 12.03.2014 in der Übersichtstabelle zeitlich angepasst. Das Gesamtvolumen wurde beibehalten.
Weitere Informationen zum Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord unter www.aachen.de/aachennord. Informationen des Stadtteilbüros auch mit aktuellen Informationen zu den Projekten unter www.facebook.com/aachennord
4. Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Für Brand wurde bereits für das Programmjahr 2012 die 1. Förderstufe beantragt und bewilligt, die 2. Förderstufe (Marktplatz) wurde wie geplant für das aktuelle Programmjahr 2014 beantragt. Von einer Bewilligung ist Ende des Jahres 2014 auszugehen. Der Beginn der ersten Baumaßnahmen ist in der Folge für Ende 2014 / Anfang 2015 vorgesehen,
Für Brand hat der Planungsausschuss im Dezember 2013 die Beantragung der 3. Förderstufe und ggfs. der 4. Förderstufe für das Programmjahr 2015 beschlossen. Während die 4. Förderstufe zeitlich verschoben wird, ist weiterhin angestrebt, die 3. Förderstufe (Park an der Vennbahn, Jugendtreff) noch in diesem Jahr zur Förderung im Programmjahr 2015 anzumelden. Aufgrund der Einbindung des Parks an der Vennbahn in den Bebauungsplan Rombachstraße/ Vennbahnweg und aufgrund zu geringer personeller Ressourcen in der Abteilung Grünplanung des Fachbereichs Umwelt kann dieses Ziel unter Umständen verfehlt werden.
Die Beantragung der 2. Förderstufe (Marktplatz) ist für das Programmjahr 2014 vorgenommen.
Das Ministerium will sich darüber hinaus vor Ort einen Eindruck von Stadtbezirk und geplanten Maßnahmen machen.
Weitere Informationen unter www.aachen.de/brand.
5. Haaren (voraussichtlich Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Aufbauend auf dem Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts für Haaren in Juli und September 2013 hat die Verwaltung die enthaltenen Projekte weiter strukturiert und bearbeitet. So ist in der Übersichtstabelle erstmals eine Aufteilung der Finanzmittel nach Förderstufen abgebildet. Schwerpunkt der 1. Förderstufe (geplant für Programmjahr 2015) wird der Park am alten Friedhof sein, Schwerpunkt der 2. Förderstufe der Bereich rund um St. Germanus, die 3. Förderstufe enthält kleinere Projekte wie den Platz am Denkmal.
Als neues Projekt der Städtebauförderung will sich das Ministerium ebenfalls einen Eindruck von Haaren vor Ort verschaffen.
Weitere Informationen zu den Städtebauförderprojekten in Haaren unter www.aachen.de/haaren.
6. Musikbunker
Auf der Agenda stehen aufgrund der Verkaufsabsichten der Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auch die drei durch den Verein Musikbunker e.V. betriebenen Bunker Goffartstraße, Junkerstraße und Zeppelinstraße. Eine Förderung des Bunkers Junkerstraße mit Investitionsmitteln wäre nach Einbindung in das Innenstadtkonzepts grundsätzlich möglich. Für die anderen Bunker ist dies aufgrund des Fehlens von Integrierten Handlungskonzepten kritisch zu betrachten. Allerdings drängt hier die Zeit und es müssen zahlreiche inhaltliche und formelle Fragen bearbeitet werden. Musikbunker e.V. und Stadt stehen hierzu in engem Austausch.
Weiterhin noch in Umsetzung befindliche Projekte
Burtscheid / Südausgang Hauptbahnhof
Der Südausgang des Hauptbahnhofs wird nach wie vor als wichtiges Projekt der Stadtentwicklung verfolgt (s. auch Beschlussvorlage für Mobilitätsausschuss 22.05.). Hierzu werden sowohl Verkehrsfinanzierungsmittel (NVR) als auch voraussichtlich Städtebaufördermittel eingesetzt werden.
Davon unabhängig waren Restmittel in der alten Fördermaßnahme Hauptbahnhof vorhanden, die bis Ende 2014 verausgabt werden müssen (vgl. Städtebauförderungsvorlage Dezember 2013). Die Verausgabung der Mittel wurde für den Südausgang geprüft, eine fristgerechte Verausgabung konnte aber nicht gesichert werden. Aus diesem Grund wird derzeit abschließend geprüft, ob Restmittel für andere Maßnahmen im unmittelbaren Bahnhofsumfeld genutzt werden können.
Burg Frankenberg (Initiative ergreifen)
- keine Änderung –
C. Zusammenfassung und Ausblick
Nachdem sich mit der Route Charlemagne, den letzten Förderstufen des „alten“ Innenstadtkonzepts und der ersten Hälfte der Sozialen Stadt Aachen-Nord wichtige Großprojekte im Abschluss befinden, hat die Stadtverwaltung im Auftrag der Ratsgremien Handlungskonzepte für verschiedene Stadtteile erarbeitet, teilweise bereits in Ableitung vom Masterplan Aachen*2030. Mit dem neuen Innenstadtkonzept 2022, der Sozialen Stadt Aachen-Nord und den Entwicklungen für Brand und Haaren sind aktuell vier Stadtteile in der konkreten Arbeit der Städtebauförderung, entweder bereits teilweise bewilligt (Nord, Brand) oder kurz vor der erwarteten Aufnahme (Innenstadt, Haaren) in die Förderprogramme. Dies bedeutet einen hohen Arbeitseinsatz bei allen beteiligten Dienststellen in Koordination durch FB61. Dies betrifft aufgrund des integrierten Charakters der Handlungskonzepte neben FB61 insbesondere die Fachbereiche FB02, E26, FB36, FB45 oder E49. Diese Fachbereiche erhalten durch die Städtebauförderung die Möglichkeit, Teile ihrer Aufgaben – insbesondere investiver Art – auch tatsächlich umsetzen zu können. Auf der anderen Seite erfordert dies einen hohen Personalaufwand, um die geplanten Projekte umsetzen zu können. Weitere Fachbereiche wie zum Beispiel FB23, FB50, FB52 oder FB64 bringen sich ebenfalls intensiv in die Förderprojekte ein und verknüpfen diese mit eigenen Tätigkeiten. Schließlich ist die Städtebauförderung zentral auf die Bauverwaltung B03 angewiesen, in der die Förderabwicklung geleistet wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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44,2 kB
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