Entscheidungsvorlage - FB 61/1124/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen – Brand beschließt, die Verwaltung mit den in ihrem Verwaltungshandeln erforderlichen Schritten zur Eintragung der Brander Wegekreuze in die Denkmalliste der Stadt Aachen zu beauftragen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Wegekreuze nehmen innerhalb der ländlichen christlichen Tradition und Feste seit jeher eine bedeutende Stellung ein. Sie erinnern an besondere Ereignisse wie Kirchenfeste, Missionen aber auch an Unfälle der Gewalttaten, waren je nach Bestimmung Gedenk-, Mahn-, Bitt-, Sühne-, Dank- oder Andachtsstätten und dienten oftmals auch als Haltepunkt bei Prozessionen. Gleichzeitig stehen sie als Landmarken an wichtigen Wegegabelungen und Kreuzungen, oftmals vor Kirchen und bedeutenden Bauwerken.

Durch sie werden historische Siedlungsstrukturen ablesbar und anschaulich.

 

 

Am 25.11.2013 erhielt die Untere Denkmalbehörde über den Bezirksbürgermeister Herbert Henn den Antrag von der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand die Wegekreuze im Stadtbezirk Brand einzutragen. Daraufhin wurde auf Grundlage der Dokumentation „Wegekreuze, Flur- u. Kleindenkmäler der Stadt Aachen“, herausgegeben von der Stadt Aachen, eine Liste aller bekannten Wegekreuze zusammengestellt und in einer Übersichtskarte dargestellt.

 

Zurzeit werden alle Kreuze auf ihren Zustand und Denkmalwert überprüft. Dabei werden neue Bilder angefertigt und die Beschreibung der Kreuze korrigiert und/oder vervollständigt und weitere Informationen bezüglich Sanierungen oder Erneuerungen beim Aachener Stadtbetrieb eingeholt. Dies geschieht im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland.

 

Für die Eintragung werden dann die Eigentümer ermittelt und angeschrieben. Zunächst wird eine Anhörung stattfinden und darauf folgt die formale Eintragung in die Denkmalliste.

 

Falls noch weitere Wegekreuze, die nicht in der Liste vorhanden sind bekannt werden, können diese jeder Zeit in die Bearbeitung aufgenommen und formal eingetragen werden.

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Anlagen

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