Entscheidungsvorlage - A 61/0017/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung des Firmengeländes der Firma Rheinnadel im Stadtbezirk Aachen-Mittehier: 1. Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan2. Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- Dezernat VII; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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10.11.2004
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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01.12.2004
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte
empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes
Reichsweg / Fa. Rheinnadel für den Bereich zwischen Düppelstraße, Reichsweg und
Kennedypark im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Weiterhin empfiehlt sie dem Rat der
Stadt den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht
nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den im Lageplan dargestellten Bereich.
Der Planungsausschuss beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes Reichsweg / Fa. Rheinnadel für
den Bereich zwischen Düppelstraße, Reichsweg und Kennedypark im Stadtbezirk
Aachen-Mitte.
Weiterhin empfiehlt er dem Rat der
Stadt den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht
nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den im Lageplan dargestellten Bereich.
Der
Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes
gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk
Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Düppelstraße, Reichsweg und Kennedypark.
Die
Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Firma Rheinnadel schließt zum
Ende des Jahres ihren Firmenzweig Nadelproduktion am Reichsweg. Dadurch stehen
große Teile des insgesamt 22.000 m² großen Firmengeländes für andere Nutzungen
zur Verfügung. Aufgrund der Verteilung der betroffenen Bereiche innerhalb des
Firmengeländes lässt sich eine sinnvolle neue Nutzung jedoch nur etablieren,
wenn zuvor eine komplette Umstrukturierung erfolgt (siehe dazu Anlage 1
„Heutige Nutzung“ und Anlage 2 „Heutiger Gebäudebestand“). Die Maschinenfabrik
Rheinnadel soll erhalten bleiben. Es steht jedoch noch nicht endgültig fest, ob
dies am Standort Reichsweg möglich ist oder ob eine Verlagerung an einen
anderen Standort in Aachen erfolgt.
Zwischen dem Unternehmen und der
Stadt Aachen haben bereits mehrere Gespräche stattgefunden, in denen die
Möglichkeiten für die Neustrukturierung diskutiert wurden. Rheinnadel hat einen
Projektentwickler beauftragt, insbesondere die wirtschaftliche Seite zu
untersuchen. Vom Ergebnis dieser Prüfung wird auch abhängen, ob die
Maschinenfabrik - konzentriert im nordöstlichen Teil des Geländes - am Standort
bleibt oder umgesiedelt wird.
Es besteht Einigkeit darüber, dass
dieser nordöstliche Bereich weiterhin gewerblich genutzt werden soll. Denkbar
ist hier ggfls. auch eine Erweiterung der angrenzenden Firma Haugg, die
grundsätzliches Interesse signalisiert hat, ohne dass es bereits ganz konkrete
Planungen gibt.
Der südwestliche Teil des
Firmengeländes soll für eine Grünverbindung vom Kennedypark zum Reichsweg
genutzt werden. Der Kennedypark ist heute geprägt durch seine „Binnenlage“
zwischen Wohn- und Gewerbebebauung. Daher soll die Umstrukturierung von
Rheinnadel unter anderem genutzt werden, die Anbindung an den Reichsweg
großzügiger zu gestalten. Über diese Verbindung erreicht man den entlang des
Reichsweges verlaufenden Radweg, der unter anderem auch die Verbindung zum
Vennbahnweg herstellt. Darüber hinaus kann durch den Grünzug an dieser Stelle
die Option aufrecht erhalten werden, langfristig über die Bahnstrecke hinweg
eine fußläufige Verbindung vom Ostviertel nach Forst zu schaffen.
Das alte Verwaltungsgebäude, dessen
Fassade am Reichsweg unter Denkmalschutz steht, soll auf jeden Fall erhalten
bleiben. Ein Erhalt des im vorderen Teil des Gebäudes, am Reichsweg,
befindlichen brasilianischen Konsulates wäre aufgrund der „Adressbildung“ für
den Standort wünschenswert. Die restlichen Teile des Gebäudes könnten für
nicht-störendes Gewerbe, Büros und / oder auch zu Wohnzwecken genutzt werden.
Die Nutzungen sind dabei nach ihrer Empfindlichkeit gegenüber Schallemissionen
sowohl zum Gewerbebereich, als auch zur Bahnstrecke hin, abzustufen. Denkbar
wäre zum Beispiel die Unterbringung der Verwaltung der Maschinenfabrik
unmittelbar angrenzend an den verbleibenden Gewerbebereich. Der der Bahn
zugewandte Teil des Gebäudes könnte für nicht-störendes Gewerbe oder Büros
genutzt werden.
Der restliche Teil des Komplexes
stünde dann für Wohnnutzung zur Verfügung. Damit könnte eine neue Wohnform im
Viertel etabliert werden, die es in dieser Form hier bislang nicht gibt. Somit
könnte ein Beitrag zur Stabilisierung der Wohnsituation geleistet werden.
Andere Nutzergruppen als die bisher hier ansässigen könnten für den Standort interessiert
werden.
Im Anschluss daran, also zwischen
Verwaltungsgebäude und geplantem Grünzug, sind zwei Varianten für die Umnutzung
denkbar:
In Ergänzung zu der im
Verwaltungsgebäude geplanten Wohnnutzung könnte auch in diesem Bereich Wohnen
angesiedelt werden. Dies müsste von der Ausrichtung so konzipiert werden, dass
ein weitgehender Schutz vor den Schallimmissionen der Bahnstrecke gewährleistet
wird.
Alternativ könnte der Bereich aber
auch für eine Trendsporthalle genutzt werden. Nach einem Standort für diese
Einrichtung wird bereits sehr lange gesucht, bisher leider ohne Erfolg. Zuletzt
waren die Überlegungen zur Ansiedlung auf dem Gelände des ehemaligen
Güterbahnhofes gescheitert. Der Standort am Reichsweg ist aus verschiedenen
Gründen jedoch sogar besser geeignet: die Anbindung an den ÖPNV ist noch besser
(gleiche Entfernung zum Bahnhof Rothe Erde mit Bus- und Bahnanschluss,
zusätzlich Bushaltestelle Elsassplatz in fußläufiger Entfernung), die
unmittelbare Nähe zum Kennedypark ist ideal. Durch die Kombination von
Freiluft- und Indoor-Angeboten können Synergieeffekte erzielt werden. Der
Betreiber der Halle könnte zum Beispiel auch eine Skateranlage im Park
betreuen. Die Realisierung der Halle ist nur möglich, wenn ein privater
Betreiber dafür gefunden wird. Eine Kofinanzierung soll über Fördermittel
erfolgen.
Bei der Verwaltung wurde bereits
eine Anfrage zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes gestellt. Diese Nutzung
widerspricht sowohl aus gestalterischen Gründen, als auch bezogen auf die
Nutzung den städtebaulichen Zielen. Insbesondere kann durch eine derartige
Nutzung nicht die gewünschte - und dringend erforderliche - Aufwertung des Reichsweges erreicht werden.
Aufgrund der im Einkaufszentrum Aachen Arkaden geplanten Einzelhandelsangebote
sowie der Nähe zum Stadtteilzentrum Elsassstraße / Elsassplatz ist der Standort
für eine Einzelhandelsansiedlung nicht geeignet.
Die Firma Rheinnadel wurde über die
zuvor erläuterten Planungsziele und Nutzungsüberlegungen informiert und steht
diesen positiv gegenüber.
Zur planungsrechtlichen Sicherung
der städtebaulichen Ziele soll ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dabei zunächst beide Varianten für die Nutzung des
mittleren Grundstücksbereiches zu untersuchen: Wohnen oder Trendsporthalle. Für
beides sollen Fördermöglichkeiten geprüft sowie mögliche Investoren gesucht
werden.
Ergänzend zum Bebauungsplanverfahren
schlägt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht vor. Dadurch wird die Stadt Aachen in die Lage versetzt, auf den
Teilflächen des Geländes, die für eine städtebauliche Neuordnung in Frage
kommen, die im Bebauungsplan formulierten Ziele besser umzusetzen. Dies kommt
insbesondere für die Bereiche zum Tragen, in denen eine öffentliche Nutzung
vorgesehen ist. Durch die Vorkaufsrechtsatzung ist die Stadt nicht
verpflichtet, die betroffenen Grundstücke zu erwerben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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222,6 kB
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3
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15,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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509,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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87,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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764,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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8 kB
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