Entscheidungsvorlage - FB 45/0383/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderschule am Rödgerbach - Ganztagsangebot im Schuljahr 2014/2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/600, Herr Kolb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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15.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
- Der Förderschule am Rödgerbach wird seitens der Stadt Aachen zur Umsetzung eines Ganztagsangebotes für ehemalige Schüler der Förderschule am Kennedypark im Bereich der Sek. I (Klasse 7 – 10) für das Schuljahr 2014/2015 ein Betrag in Höhe von 131.475 € zur Verfügung gestellt.
- Im Rahmen des Förderprogramms „Geld oder Stelle“ für pädagogische Übermittagsbetreuung der Schule wird die Landesförderung seitens der Stadt um 5.790 € auf dann insgesamt 15.790 € aufgestockt.
- Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Haushaltsplanungen 2015ff die dargestellten
haushaltsneutralen Verlagerungen zur finanziellen Absicherung der auslaufenden Förderung für die ehemaligen Sek.I Jahrgänge der Förderschule Kennedypark vorzunehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss des Rates vom 21.11.21012 wurde im Zuge der Schließung von Förderschulstandorten die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Förderschule am Rödgerbach ab Beginn des Schuljahres 2014/2015, aufbauend ab der 5. Klasse in eine Ganztagsschule umgewandelt werden kann.
Der Antrag auf (aufbauenden) gebundenen Ganztag an der der Förderschule am Rödgerbach ist zwischenzeitlich durch die Bezirksregierung Köln genehmigt worden. Zum Schuljahr 2014/2015 werden parallel die Jahrgänge 5 und 6 im gebundenen Ganztag überführt.
In seiner Sitzung am 25.04.2013 hat der Schulausschuss auf der Grundlage des Ratsbeschlusses der Stadt Aachen vom 21.11.2012 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Förderschule am Rödgerbach für das Schuljahr 2013/2104 zur Umsetzung eines Ganztagsangebotes im Bereich der Sek. I (Klasse 7 – 10) die dafür notwendigen Mittel für ein gleichwertiges Angebot für alle Schüler zur Verfügung zu stellen.
- Im Rahmen des Förderprogramms „Geld oder Stelle“ für pädagogischen Übermittagsbetreuung der Schule zusätzlich zu der Landesförderung einen Betrag in Höhe von 16.580 € aus kommunalen Mitteln zur Verfügung zu stellen.
2. Ganztagsförderung an der Förderschule am Rödgerbach
Die Förderschule am Rödgerbach beinhaltet Ganztagsangebote sowohl im Primar – als auch Sekundär I Bereich. Aufgrund der verschiedenen Förderungsarten, den genehmigten aufbauenden Ganztag und den v.g. Beschlüssen des Rates und des Schulausschusses sind für den Bereich der (Ganztags-) Betreuung ab dem kommenden Schuljahr folgende vier Bereiche zu unterscheiden.
2.1. Betreuung im Rahmen des ganztägigen Angebotes für den Primarbereich der Förderschule (Klasse 1 – Klasse 6)
Im derzeit laufenden Schuljahr 2013/2014 sind am Standort Sonnenscheinstraße 3 Gruppen und am Standort Beginenstraße 2 Gruppen - insgesamt somit 5 Gruppen - verortet.
Nach Auswertung der Elternabfragen im Rahmen der Anmeldungen für das Schuljahr 2014/2015 geht die Förderschule Am Rödgerbach davon aus, dass im kommenden Schuljahr 4 Gruppen ausreichend sind, um den angemeldeten Bedarf der Eltern an beiden Standorten nachkommen zu können.
Die Absenkung ist Folge der Überführung der Jahrgänge 5 und 6 in den gebundenen Ganztag.
Die Finanzierung dieser Gruppen ist im Rahmen Planung der Ganztagsversorgung im Primarbereich der Förderschulen gesichert. Es wird auf Top „Bedarf an Ganztagsplätzen für Kinder an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag im Schuljahr 2014/2015 in der Stadt Aachen“ dieser Sitzung verwiesen.
2.2. Gebundene Ganztagsbetreuung (Klasse 5 und Klasse 6) aus dem Programm „Geld oder Stelle“
Zum Schuljahr 2014/2015 wir die Förderschule am Rödgerbach mit den Jahrgängen 5 und 6 in die gebundene Ganztagsbetreuung wechseln.
Im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ kann für gebundene Ganztagsförderschulen grundsätzlich eine Förderung von bis zu einem Drittel des gesamten für den Ganztag zur Verfügung stehenden Stellenzuschlags gewährt werden.
Die Fördermittel wurden bei der Bezirksregierung Köln beantragt.
Eine zusätzliche Co-Finanzierung des gebundenen Ganztages mit kommunalen Mitteln ist gesamtstädtisch an keiner Schule vorgesehen.
2.3. Pädagogische Übermittagsbetreuung im Bereich der Sekundarstufe I (Klasse 7 bis Klasse 10) aus dem Programm „Geld oder Stelle“
Im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ für die Sekundarstufe I standen der Förderschule am Rödgerbach bisher 15.000 € aus der Landesförderung zur Organisation und Durchführung der pädagogischen Übermittagsbetreuung (inklusive der Möglichkeit ergänzend außerordentlichen Ganztags- Betreuungsangebote zu organisieren) zur Verfügung.
Dieser Betrag verringert sich für das Schuljahr 2014/2015 auf 10.000 € da die Jahrgänge 5 und 6 in die gebundene Ganztagsschule wechseln und nur noch für 4 statt 6 Jahrgänge aus diesem Programm gefördert werden.
2.3.1 Antrag der Förderschule am Rödgerbach vom 08.04.2014
Die Schule beantragt mit Schreiben vom 08.04.2014 (Anlage 1) die Fördermittel des Landes von 10.000 € für die pädagogische Übermittagsbetreuung am Standort Beginenstraße, für das gesamte Schuljahr 2014/2015, aus kommunalen Mitteln auf den Vorjahreswert in Höhe von 15.790 € aufzustocken.
2.3.2 Empfehlung der Verwaltung
Unter Beachtung des Ratsbeschlusses, den o.a. Ausführungen und der besonderen Gesamtsituation der Schule befürwortet die Verwaltung diesen Antrag. Es wird empfohlen, der Schule für diese pädagogische Übermittagsbetreuung über die Landesförderung hinaus für das Schuljahr 2014/2015 einen Betrag in Höhe von zusätzlich 5.790 € - zunächst - aus kommunalen Mitteln zur Verfügung zu stellen.
Sollten im Laufe des Schuljahres 2014/2015 andere Schulen ihre Fördermittel aus dem Programm Geld oder Stelle nicht vollständig verwenden, so steht es der Stadt als Schulträger frei, diese Mittel an andere Schulen um zu verteilen. Hierbei würde die Förderschule am Rödgerbach mit Priorität berücksichtigt und auf die freiwillige Förderung der Stadt angerechnet. So könnte ggfls. der kommunale Anteil reduziert werden, im günstigsten Fall komplett entfallen.
2.4 Betreuungsangebote für ehemalige Schüler der Sek. I (Klasse 7 – Klasse 10) der Förderschule am Kennedypark
Diese Schülerinnen und Schüler haben bis zur Schließung der Förderschule am Kennedypark 5 Tage je Woche im Rahmen des gebundenen Ganztages teilgenommen. Dem Ratsbeschluss vom 21.11.2012 folgend, sind für diese Schüler/Jahrgänge Ganztagsbetreuungen auslaufend sicherzustellen. Im laufenden Schuljahr wurden insgesamt 3 Gruppen gebildet und mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 114.600 € aus kommunalen Mitteln zusätzlich gefördert.
2.4.1 Antrag der Förderschule am Rödgerbach und des Kooperationspartners Driescher Hof vom 08.04.2014
Dem „auslaufenden“ Beschluss folgend, wäre eine solches gesichertes Nachmittagsangebot im kommenden Schuljahr nur noch für die Jahrgänge 8-10 notwendig. Hierfür wären 2 Gruppen nach bisherigen Standard ausreichend. Die Förderschule und der Kooperationspartner Driescher Hof beantragen jedoch auch für das kommende Schuljahr weiterhin 3 Gruppen. Hiermit soll dem Jahrgang 7 auch die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung gegeben werden, damit dieser Jahrgang nicht als einziger Jahrgang ohne die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung bleibt.
Es werden kommunale Fördermittel im Umfang von 131.475 € beantragt.
2.4.2 Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung folgt dem Antrag und der Argumentation hinsichtlich der Jahrgangsstufe 7.
Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht im Interesse eines ganzheitlichen Angebotes in der Nachmittagsbetreuung der Schule, den in der Mitte liegenden Jahrgang 7 als einzigen Jahrgang ohne Ganztagsangebot vorzusehen.
Der geltend gemachte Finanzbedarf in Höhe von 131.475 € kann analog der Förderbestimmungen im Bereich der Nachmittagsbetreuung im Primarbereich von Seiten der Verwaltung nachvollzogen werden.
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, der Schule am Rödgerbach für das Schuljahr 2014/2015 die beantragten Finanzmittel in Höhe von 131.475 zur Sicherstellung eine gesicherten Ganztagsangebotes für die ehemaligen Jahrgänge der Förderschule Kennedypark zur Verfügung zu stellen.
2.4.3 Entwicklung für Folgejahre
Da die Förderschule am Rödgerbach ab dem Schuljahr 2014/2015 eine Ganztagsschule im Aufbau ist, wird ab dem Schuljahr 2015/2016 der Jahrgang 7 ebenfalls in den gebundenen Ganztag überführt werden. In der Folge wären in diesem Schuljahr nur noch die Jahrgänge 8 bis 10 aus kommunalen Mitteln zu fördern. Die kommunale Förderung verringert sich somit mit jedem Schuljahr sukzessive um mindestens einen Jahrgang. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 ca. ½ bis eine Gruppe in der Nachmittagsbetreuung für ehemalige Kinder der Förderschule Kennedypark entfallen würde.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zwischen Förderschule, Kooperationspartner und dem FB 45 besteht Einvernehmen darüber, dass die v.g. Maßnahmen und die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen kommunalen Mittel zunächst ausschließlich für das Schuljahr 2014/2015 gelten.
Für das kommende Schuljahr 2014/2015 verteilen sich die Kosten wie folgt:
Pädagogische Übermittagsbetreuung („Geld oder Stelle“) Aufstockung 5.790 €
Ganztagsbetreuung für ehemalige Schüler der Förderschule
am Kennedypark in der Sekundarstufe I 131.475 €
Gesamt 137.265 €
Es entfallen
auf das Hhj. 2014 5/12 = 57.194 €
auf das Hhj. 2015 7/12 = 80.071 €
Haushaltsjahr 2014
Die Deckung erfolgt innerhalb des Produktes „Förderschulen“ nach § 9 der Haushaltssatzung wie folgt:
4-030106-908-9 53180000 Ganztagsangebot Schule Am Rödgerbach 30.000 €
4-030106-907-2 53180000 OGS Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche 27.194 €
Gesamt: 57.194 €
Haushaltsjahre 2015 ff
Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Finanzsteuerung im Rahmen der Haushaltsentwurfsplanung 2015ff beauftragt, die notwendigen haushaltsneutralen Verlagerungen vorzunehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Es wird auf die nachstehenden Erläuterungen verwiesen. Die entstehenden zusätzlichen Aufwende im Hhj. 2014 werden zu 100% durch vorhandene Aufwandspositionen innerhalb des Produktes Förderschulen nach § 9 der Haushaltssatzung gedeckt. Für die Folgejahre werden haushaltsneutrale Verlagerungen im Rahmen der Entwurfsplanungen vorgenommen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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