Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 52/0074/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er spricht sich               dafür aus, dass das Tennenspielfeld auf der Sportplatzanlage Branderhofer Weg (Ludwig-              Kuhnen-Stadion) im Jahr 2015 in Kunstrasen umgewandelt und gleichzeitig die               Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert wird. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Jugend-Sport-Club Aachen sich dem  SV Blau-Weiß 1946 e. V. Aachen-Burtscheid spätestens bis zu Beginn der Fußballsaison 2015/16 angeschlossen hat. Außerdem wird               vorausgesetzt, dass der SV Blau-Weiß 1946 e.V. Aachen-Burtscheid, als dann bestehender hauptnutzender Verein dieser Sportanlage sich mit einem Drittel, maximal 100.000 €, an den Baukosten beteiligt.

Bauherr für die Maßnahme soll die Stadt Aachen sein. Die Verwaltung wird beauftragt alle Voraussetzungen zu schaffen, dass die o. a. Maßnahme baldmöglichst vorbehaltlich der Bereitstellung und Freigabe der finanziellen Mittel umgesetzt wird sowie mit dem Verein eine entsprechende Regelung hinsichtlich der finanziellen Beteiligung an der Maßnahme zu treffen. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus den in den Erläuterungen aufgeführten Positionen.

Erst nach Fertigstellung der Maßnahme wird der Sportplatz Heidbendenstraße für den Sportbetrieb aufgegeben.

Der Sportausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss für diese Maßnahme zu fassen.

 

 

2.              Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Sie spricht sich vorbehaltlich der Bereitstellung und Freigabe der erforderlichen finanziellen Mittel für die Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasen und die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage aus. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus den in den Erläuterungen aufgeführten Positionen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss den Baubeschluss für diese Maßnahme zu fassen.

 

3.              Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur vorgesehenen Umwandlung des Fußballspielfeldes von Asche in Kunstrasen und die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf der Sportplatzanlage Branderhofer Weg (Ludwig-Kuhnen-Stadion) zur Kenntnis. Er fasst den Baubeschluss für diese Maßnahme vorbehaltlich der Bereitstellung und Freigabe der erforderlichen Finanzmittel. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus den in den Erläuterungen aufgeführten Positionen.

 

 

In Vertretung

 

 

 

( Schwier )

Beigeordnete

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 13.06.2013 hat der Sportausschuss sich einstimmig dafür ausgesprochen,  dass vorbehaltlich der Bereitstellung und Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel im Jahr 2015 der Tennenplatz der Sportplatzanlage Branderhofer Weg in Kunstrasen umgewandelt werden soll. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Sportplatz Heidbendenstraße einschließlich Umkleidehaus nach der Fertigstellung der Umwandlungsmaßnahme für den Sportbetrieb aufgegeben wird. Die Verwaltung wurde beauftragt für den Tennenplatz Branderhofer Weg ein Bodengutachten in Auftrag zu geben, darauf aufbauende Kostenschätzungen und Planungen zu erstellen und diese im Sportausschuss vorzustellen.

 

Den durch den Fachbereich Umwelt erstellten Planunterlagen und Kostenschätzungen liegen die inzwischen vorliegenden Ergebnisse des Bodengutachtens zugrunde.

Bei der Planung zur Umwandlung des Tennenspielfeldes Branderhofer Weg in Kunstrasen wurde Folgendes berücksichtigt:

 

Unter Beachtung der derzeit gültigen Sicherheitsabstände erhält das Spielfeld eine Größe von 62 m x 98 m (netto). Die Sportplatzdrainage wird erneuert. Der Kunstrasenplatz erhält umlaufend einen Pflasterstreifen in einer Breite von rd. 3 m, so dass die Möglichkeit des Befahrens mit Fahrzeugen für Pflegearbeiten im Bereich des Sportplatzes sowie für Reparaturarbeiten an der Trainingsbeleuchtungsanlage gegeben ist. An den Längsseiten des Spielfeldes werden Zuschauerbarrieren errichtet. Darüber hinaus sind Ballfangzäune bzw. Einfriedungen berücksichtigt, durch die sichergestellt wird, dass der Kunstrasenplatz nicht offen für jeden zugänglich ist.

 

Eine Überprüfung der vorhandenen Trainingsbeleuchtungsanlage durch das Gebäudemanagement hat gezeigt, dass sie sowohl aufgrund ihres Zustandes, des Alters und auch der unzureichenden Leuchtstärke erneuerungsbedürftig ist. Es handelt sich hier noch um eine 2-Masten-Diagonalanlage aus dem Jahr 1974. Sowohl aus technischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen ist die Erneuerung  im Zusammenhang mit der Umwandlung des Spielfeldes durchzuführen.

Die neue Trainingsbeleuchtungsanlage ist als eine 6-Mast-Anlage (6 Maste á 18 m und                       8 Scheinwerfer á 2 kW) mit insgesamt 80 Lux vorgesehen, so dass sie dem heutigen Standard im Hinblick auf Leuchtstärke, Blendungsschutz usw. entspricht.

 

Die Planung ist mit dem SV Blau-Weiß 1946 e. V. Aachen-Burtscheid und dem Jugend-Sport-Club Aachen sowie dem Aachener Stadtbetrieb abgestimmt worden.

 

Die Kosten für die Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasen auf dem Sportplatz Branderhofer Weg werden auf rd. 500.000,00 und für die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf rd 87.000,00 € geschätzt.

 

 

 

 

 

Die entsprechenden finanziellen Mittel für den Kunstrasenplatz  sind im Investitionsplan für das Jahr 2015 beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-1, Sachkonto 68820000 sowie Sachkonto 78310000  veranschlagt.

              Für die Trainingsbeleuchtungsanlage sind für 2015 beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2, Sachkonto 78310000 Mittel in Höhe von 75.000,00 € veranschlagt. Hier ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2015 ff. die entsprechende Erhöhung unter Nutzung der Deckungspositionen (PSP 5-080102-800-00100-050-1 Zusch. zu Maßn. auf städt. Sportstätten -J-; PSK 78180000 i.H.v. 6.000 €;               PSP 5-080203-900-00100-900-1 (Sportliche Aufwertung von Spielflächen M-J-); PSK 78510000 i.H.v. 6.000 €)  zu berücksichtigen.

 

Eine Besichtigung des zur Sportanlage gehörenden Umkleidehauses mit Vereinsvertretern und dem Gebäudemanagement ergab, dass in diesem Bereich Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen erforderlich sind, die allerdings auf einen Unterhaltungsstau zurückzuführen sind. Diese Maßnahmen wird das Gebäudemanagement aus Mitteln des Wirtschaftsplanes in 2014/15 durchführen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

100.000 €

100.000 €

0

0

0

0

Auszahlungen

575.000 €

587.000 €

0

0

0

0

Ergebnis

475.000 €

487.000 €

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

./. 12.000 €

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

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0

0

0

0

Ergebnis

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Die Deckung der 12.000 € erfolgt aus:

PSP 5-080102-800-00100-050-1 (Zusch. zu Maßn. auf städt. Sportstätten -J-); PSK 78180000 i.H.v. 6.000 €

 

PSP 5-080203-900-00100-900-1 (Sportliche Aufwertung v. Spielflächen M-J-); PSK 78510000 i.H.v. 6.000

 

 

 

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Anlagen

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