Anhörung - FB 61/1116/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung  zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg – zwischen Kaiserplatz und Ostfriedhof

 

hier:               Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

              Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

  1.          Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Da die Zunahme von Anfragen zur Eröffnung von Wettbüros insbesondere im Aachener Ostviertel weiterhin anhält, hatte der Planungsausschuss am 08.11.2012 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen Mitte am 07.11.2012 den Aufstellungsbeschluss für das o.g. Plangebiet gefasst. Anlass war ein Antrag auf Umnutzung eines Ladenlokals in ein Wettbüro am Adalbertsteinweg.

Ziel der Planung ist die Steuerung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüro.

Am 16.01.2014 erfolgte im Planungsausschuss der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 15.01.2014.

Der Bebauungsplan wurde auf Grundlage des § 9 (2b) in Verbindung mit § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

 

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 951 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lagen ab 17.02.14 bis einschließlich 21.03.2014 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes wurden seitens der Öffentlichkeit 3 Eingaben eingereicht. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.

Die Eingaben sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Dabei wurden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.

 

  1.          Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan Nr. 951 –  Adalbertsteinweg – wird aufgestellt, um Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution auszuschließen. Das Verfahren erfolgt auf Grundlage des § 9 (2b), der die Möglichkeit bietet, in einem Bebauungsplan Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten auszuschließen, sofern sie eine Beeinträchtigung für die städtebauliche Funktion eines Gebiets darstellen, die sich aus der vorhandenen Nutzung ergibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten zu befürchten ist.

Parallel dazu wird mit der gleichen Zielsetzung im angrenzenden Bereich der Bebauungsplan – Parkhaus Adalbertsteinweg - geändert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 951 - Adalbertsteinweg - den Satzungsbeschluss zu fassen

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Anlagen

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