Entscheidungsvorlage - FB 61/1118/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erdehier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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14.05.2014
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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15.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen insbesondere im Aachener Ostviertel. Im Bereich Adalbertsteinweg und Elsassstraße sind bereits mehrere Wettbüros vorhanden. Ein weiteres Wettbüro wurde aktuell beantragt.
Es besteht die Gefahr, dass sich der Charakter des Adalbertsteinwegs mit seiner vielfältigen Nutzungsstruktur zunehmend wandelt. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtung sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen; dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen.
Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg zu erhalten, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros und Spielhallen - einen Bebauungsplan für den Bereich Adalbertsteinweg / Bismarckstraße aufzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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