Entscheidungsvorlage - FB 61/1119/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
BahnhofplatzErgänzende Baumpflanzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/50
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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14.05.2014
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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15.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss die ergänzende Pflanzung von zwei Bäumen vor dem Zollamtsgebäude auf dem Bahnhofplatz zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt die ergänzende Pflanzung von zwei Bäumen vor dem Zollamtsgebäude auf dem Bahnhofplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus den verschiedensten Kreisen der Bevölkerung ist immer wieder der Wunsch nach mehr Grün auf dem Bahnhofplatz geäußert worden. Es gibt eine Möglichkeit diesem Wunsch zu entsprechen, ohne den Grundgedanken und Charakter der Platzgestaltung zu verändern.
Während der Entwurfsphase des Bahnhofplatzes war die zukünftige Nutzung des denkmalgeschützten Zollamtsgebäudes unklar. Die Entwurfsverfasser, das Büro Hentrup Heyers, sahen die Möglichkeit, dass vor dem Gebäude (zusammen mit einer Hotelnutzung) eine Terrasse eingerichtet werden könnte. Deshalb wurde der Platz vor dem Gebäude frei gehalten. Nun ist das Gebäude saniert und es steht fest, dass weiterhin eine bundesbehördliche Nutzung statt findet.
Die Verwaltung schlägt vor, dass vor dem Zollamtsgebäude zur vorhandenen Linde auf der rechten Seite des Eingangs ein bis zwei weitere Bäume gepflanzt werden. Eine symmetrische Lösung wurde untersucht, wirkt aber gestalterisch unbefriedigender als der Vorschlag einen Doppelbaum ohne Symmetriebezug zur Linde zu pflanzen.
Die Bundespolizei hat ihr Einverständnis mit dem Vorhaben erklärt. Auch die Entwurfsverfasser, inzwischen das Büro Hentrup, Heyers + Fuhrmann sehen die Ergänzung des Grüns an dem gewählten Ort durch die beiden Bäume positiv.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für die Pflanzung von zwei Bäumen vor dem Zollamtsgebäude belaufen sich auf 26.000,- €.
Von den Gesamtkosten werden 12.000,- für die Erstellung des Baumfeldes benötigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.
Unter dieser Maßnahme stehen im Haushaltsjahr 2014 Mittel i. H. v. 80.326,31 € zur Verfügung.
Die Kosten für die Bäume belaufen sich auf 14.000,00 € und können aus dem Etat für Ausgleichspflanzungen, PSP-Element 5-130103-900-02600-050-1 "Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung", Kostenart 7835000, bestritten werden.
Im Haushaltsjahr 2014 stehen hier Mittel i. H. v. 21.500 € zur Verfügung.
Für die Pflege der Baumscheibe mit 56,5 qm entstehen Kosten von 56 €/ Jahr. Für die Baumpflege der beiden Bäume entstehen Kosten von 112 €/ Jahr. Insgesamt entstehen durch die Maßnahme 168 €/ Jahr an Pflegekosten. Die Pflege- und Folgekosten fallen erst ab 2017 an und werden im Rahmen des Abstimmungsprozesses einer Einheit zugeschlagen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“
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investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 80.326,31 | 80.326,31 | 0 | 0 | 80.326,31 | 80.326,31 |
Ergebnis | 80.326,31 | 80.326,31 | 0 | 0 | 80.326,31 | 80.326,31 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 18.831,52 | 18.831,52 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 18.831,52 | 18.831,52 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-130103-900-02600-050-1 "Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung"
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investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | -1.000 | 21.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 13.261,01 | 13.261,01 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 12.261,01 | 20.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 54.134,62 | 54.134,62 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 8.499,20 | 8.499,20 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 62.633,82 | 62.633,82 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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finanzielle Auswirkungen
Die Pflege- und Folgekosten fallen erst ab 2017 an und werden im Rahmen des Abstimmungsprozesses einer Einheit zugeschlagen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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